Die am 8. April 2026 veröffentlichte Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit ist ein Manifest des deutsch-schweizerischen Bündnis Redefreiheit. Es wendet sich gegen die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland und fordert eine Rückkehr zu einem offenen pluralen Diskurs.
Die Erklärung beruft sich auf das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland postulierte Menschenbild des mündigen und eigenverantwortlich handelnden Bürgers sowie auf das Bundesverfassungsgericht, welches die Meinungsfreiheit als „schlechthin konstituierend“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bezeichnet. Meinungsfreiheit wird dabei als Freiheit verstanden Themen erkunden und Sachverhalte ohne Angst vor sozialen, beruflichen oder staatlichen Sanktionen offen diskutieren zu können.
Das Bündnis Redefreiheit sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland aktuell auf mehreren Ebenen bedroht. Zum einen wird eine allgemeine Verrohung des Diskurses festgestellt. Häufige Verwendung von Kampfbegriffen wie Verschwörungstheorie, sowie Versuche persönlicher Diffamierungen durch Begriffe wie Putin-Versteher, Nazi oder Rassist etc. engen die Diskurse bewusst ein. Früher als konservative oder liberale geltende Positionen werden heute oft pauschal als rechtsextrem dargestellt.
Des Weiteren wird die Kontaktschuld wieder etabliert: Menschen, die offen für den Diskurs kontroverser Meinungen sind, werden für Meinungen von Gesprächspartnern haftbar gemacht.
Ausladungen von Veranstaltungen, soziale Ächtung, Kontokündigungen, bis hin zu direkten Versuchen der beruflichen Vernichtung von Menschen mit unliebsamen Meinungen scheinen zuzunehmen. Soziale und berufliche Sanktionen werden mittlerweile als legitime Mittel angesehen um abweichende Meinungen zu unterdrücken.
Obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland zu Ausgewogenheit verpflichtet ist, werden kontroverse Meinungen mit dem Argument keinen Hass verbreiten zu wollen in der Diskussion oft erst gar nicht zugelassen.
Wissenschaft und Politik wird bewusst vermischt um asymmetrische Rechtfertigungslasten und Einengung des Meinungsspektrums zu erreichen. Aktivistische Wissenschaft und „Follow the science“-Rhetorik lagern politische Verantwortung aus und schaffen den Eindruck politische Ziele seien wissenschaftlich eindeutig und alternativlos.
Die einseitige Förderung bestimmter zivilgesellschaftlicher Organisationen wie z.B. „Demokratie leben!“ (ca. 200 Mio. Euro im Jahr), die staatliche Finanzierung von selbsternannten Faktencheckern, die Regulierung auch nicht-rechtswidriger aber vermeintlich schädlicher Inhalte und angeblicher Desinformation mittels Digital Services Act (DSA), Versuche der Steuerung von Inhalten durch sogenannte Trusted Flagger (staatlich ausgewählte NGOs), sowie die Existenz staatlich finanzierter Meldestellen die auch Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ erfassen sollen, bestätigen, dass die Einengung des Sagbaren nicht nur ein diffuses Gefühl verwirrter Verschwörungstheoretiker ist.
Auch die Einstufungen von Parteien als gesichert rechtsextrem auf Basis von nicht-verfassungsfeindlichen Meinungsäußerungen und die Beweislastumkehr im Beamtenrecht bei Extremismusverdacht sind für eine freiheitliche Demokratie problematisch.
Bereits bestehende Verschärfungen des Strafrechts wie z. B. Beleidigung von Politikern (Volksverhetzung § 130 StGB) und geplante weitere Verschärfungen wie z. B. Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung, machen deutlich wie unliebsame Äußerungen unterbunden werden sollen. Im Rahmen von sogenannten Aktionstagen gegen Hass im Netz werden bereits heute einzelne Bürger durch Polizei und Landeskriminalämter gezielt eingeschüchtert um Exempel zu statuieren.
Die repressiven Maßnahmen bedrohen mittlerweile die freiheitlich-plurale Ordnung: Gemäß Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach ist die Bereitschaft der Bevölkerung die eigene Meinung frei zu äußern bereits von 78 Prozent im Jahr 1991 auf 46 Prozent im Jahr 2025 gesunken.
Das Bündnis Redefreiheit fordert:
https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung-dokument/
Tags: Humanismus Aufklärung Liberalismus Grundgesetz Demokratie Meinungsfreiheit Cancel Culture Zensur Elitenkonsens Thilo Sarrazin Uwe Tellkamp Vera Lengsfeld Lisa Fitz Hans-Georg Maaßen Michael Andrick Norbert Bolz Ulrike Guérot Michael Esfeld Ralf Höcker Gunter Frank Werner J. Patzelt Ulrich Vosgerau
Die Erklärung beruft sich auf das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland postulierte Menschenbild des mündigen und eigenverantwortlich handelnden Bürgers sowie auf das Bundesverfassungsgericht, welches die Meinungsfreiheit als „schlechthin konstituierend“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bezeichnet. Meinungsfreiheit wird dabei als Freiheit verstanden Themen erkunden und Sachverhalte ohne Angst vor sozialen, beruflichen oder staatlichen Sanktionen offen diskutieren zu können.
Das Bündnis Redefreiheit sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland aktuell auf mehreren Ebenen bedroht. Zum einen wird eine allgemeine Verrohung des Diskurses festgestellt. Häufige Verwendung von Kampfbegriffen wie Verschwörungstheorie, sowie Versuche persönlicher Diffamierungen durch Begriffe wie Putin-Versteher, Nazi oder Rassist etc. engen die Diskurse bewusst ein. Früher als konservative oder liberale geltende Positionen werden heute oft pauschal als rechtsextrem dargestellt.
Des Weiteren wird die Kontaktschuld wieder etabliert: Menschen, die offen für den Diskurs kontroverser Meinungen sind, werden für Meinungen von Gesprächspartnern haftbar gemacht.
Ausladungen von Veranstaltungen, soziale Ächtung, Kontokündigungen, bis hin zu direkten Versuchen der beruflichen Vernichtung von Menschen mit unliebsamen Meinungen scheinen zuzunehmen. Soziale und berufliche Sanktionen werden mittlerweile als legitime Mittel angesehen um abweichende Meinungen zu unterdrücken.
Obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland zu Ausgewogenheit verpflichtet ist, werden kontroverse Meinungen mit dem Argument keinen Hass verbreiten zu wollen in der Diskussion oft erst gar nicht zugelassen.
Wissenschaft und Politik wird bewusst vermischt um asymmetrische Rechtfertigungslasten und Einengung des Meinungsspektrums zu erreichen. Aktivistische Wissenschaft und „Follow the science“-Rhetorik lagern politische Verantwortung aus und schaffen den Eindruck politische Ziele seien wissenschaftlich eindeutig und alternativlos.
Die einseitige Förderung bestimmter zivilgesellschaftlicher Organisationen wie z.B. „Demokratie leben!“ (ca. 200 Mio. Euro im Jahr), die staatliche Finanzierung von selbsternannten Faktencheckern, die Regulierung auch nicht-rechtswidriger aber vermeintlich schädlicher Inhalte und angeblicher Desinformation mittels Digital Services Act (DSA), Versuche der Steuerung von Inhalten durch sogenannte Trusted Flagger (staatlich ausgewählte NGOs), sowie die Existenz staatlich finanzierter Meldestellen die auch Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ erfassen sollen, bestätigen, dass die Einengung des Sagbaren nicht nur ein diffuses Gefühl verwirrter Verschwörungstheoretiker ist.
Auch die Einstufungen von Parteien als gesichert rechtsextrem auf Basis von nicht-verfassungsfeindlichen Meinungsäußerungen und die Beweislastumkehr im Beamtenrecht bei Extremismusverdacht sind für eine freiheitliche Demokratie problematisch.
Bereits bestehende Verschärfungen des Strafrechts wie z. B. Beleidigung von Politikern (Volksverhetzung § 130 StGB) und geplante weitere Verschärfungen wie z. B. Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung, machen deutlich wie unliebsame Äußerungen unterbunden werden sollen. Im Rahmen von sogenannten Aktionstagen gegen Hass im Netz werden bereits heute einzelne Bürger durch Polizei und Landeskriminalämter gezielt eingeschüchtert um Exempel zu statuieren.
Die repressiven Maßnahmen bedrohen mittlerweile die freiheitlich-plurale Ordnung: Gemäß Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach ist die Bereitschaft der Bevölkerung die eigene Meinung frei zu äußern bereits von 78 Prozent im Jahr 1991 auf 46 Prozent im Jahr 2025 gesunken.
Das Bündnis Redefreiheit fordert:
- Rücknahme exkludierender Begriffe wie z.B. Hass und Hetze, Desinformation, etc. im öffentlichen Diskurs.
- Abschaffung des Sonderstrafschutzes für Politiker. Es sollte gleicher Ehrschutz für alle gelten.
- Ablehnung von Kontaktschuld.
- Rücknahme von Strafrechtsverschärfungen und Beweislastumkehr im Beamtenrecht.
- Keine Meinungsäußerungen in Verfassungsschutzberichten ohne verfassungsfeindliche Ziele.
- Grundlegende Novellierung des Digital Service Act, Abschaffung der Trusted Flagger. Keine Chatkontrolle.
- Keine staatliche Finanzierung von Meldestellen, Einstellung staatlicher Faktencheck-Förderung und Ende des Programms „Demokratie leben!“
- Ausgewogene Berichterstattung im ÖRR; ggf. Umgestaltung oder Ablösung.
- Keine Ratifizierung des WHO-Pandemievertrags (Enthält Maßnahmen zur Bekämpfung von „Desinformation“).
- Strenge Trennung von Wissenschaft und Politik; Anerkennung der Revisionsoffenheit von Wissenschaft.
- Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung; Schutz der freien Rede als Abwehrrecht.
https://www.buendnisredefreiheit.ch/berliner-erklaerung-dokument/
Tags: Humanismus Aufklärung Liberalismus Grundgesetz Demokratie Meinungsfreiheit Cancel Culture Zensur Elitenkonsens Thilo Sarrazin Uwe Tellkamp Vera Lengsfeld Lisa Fitz Hans-Georg Maaßen Michael Andrick Norbert Bolz Ulrike Guérot Michael Esfeld Ralf Höcker Gunter Frank Werner J. Patzelt Ulrich Vosgerau