Um Kreditinstitute an den Kosten des systemischen Risikos des Kredit- / Handelsgeschäftes des Finanzsektors zu beteiligen, wurde in Deutschland nach der Finanzkrise die Bankenabgabe eingeführt. Die Bundesregierung hoffte damals auf Einnahmen von jährlich mindestens 1,2 Milliarden Euro.
Anfang des Jahres 2014 musste das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion allerdings einräumen, dass sich "die Summe der in den Beitragsjahren 2011 bis 2013 erhobenen Bankenabgabe […] auf insgesamt 1802,5 Millionen Euro“ beläuft und „sich die Bankenabgabe im Jahr 2014 in der Größenordnung der bisherigen jährlichen Beiträge bewegen wird.“ [1]
Mit den tatsächlich gezahlten 600 Millionen pro Jahr wurden in den Beitragsjahren 2011 bis 2013 also nur rund die Hälfte der erhofften Einnahmen generiert. Die geringen Einnahmen sind primär auf die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze zurückzuführen, welche die Zahlung auf max. 20% des Jahresgewinns des jeweiligen Instituts begrenzt. Dies führte dazu, dass den Kreditinstituten laut Bundesfinanzministerium allein für das Jahr 2011 Abgaben in Höhe von 1,3 Milliarden Euro erlassen wurden.
Laut „Handelsblatt“ kritisiert der Bundesrechnungshof in einem Bericht die zahlreichen Ausnahmen und Freibeträge und das dadurch nur geringe Volumen der deutschen Bankenabgabe. „Bei Fortschreibung der bisher erzielten Einnahmen wird der vom Gesetzgeber angestrebte Kapitalstock von 70 Milliarden Euro erst in 100 Jahren erreicht.“ Dies bedeutet, dass der deutsche Abwicklungsfonds bis dahin im Falle größerer Hilfsmaßnahmen „öffentliche Mittel“, also Steuergelder, in Anspruch nehmen müsste.
Der langsame Aufbau des deutsche Abwicklungsfonds lässt den Erfolg des geplanten europäischer Abwicklungsfonds ebenfalls fragwürdig erscheinen: „Vor dem Hintergrund des langsamen Aufwuchses des deutschen Restrukturierungsfonds stellt sich die Frage, ob und inwieweit der künftige europäische Restrukturierungsfonds das angestrebte Fondsvolumen von 55 Milliarden Euro von 2015 bis 2024 erreichen kann.“ Um die Konstruktionsfehler der deutschen Variante „weitgehend zu vermeiden“ empfiehlt der Bundesrechnungshof bei der Gestaltung des europäischen Abwicklungsfonds von Ausnahmen und Freibeträgen abzusehen. [2]
Während die Ausnahmeregelungen bei den großen Instituten in Zukunft restriktiver angewandt werden sollen, ist laut eines Entwurfes des Bundesfinanzministeriums jedoch auch beim europäischen Restrukturierungsfonds eine geringere Belastung der kleineren Sparkassen und Genossenschaftsbanken gewünscht. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will sich für eine entsprechende Freigrenze einsetzen, so dass Beiträge zum Sicherungsfonds erst ab einer Bilanzsumme von 500 Millionen Euro zu entrichten wären. (Bei der nationalen Abgabe liegt der Freibetrag bei 300 Millionen Euro.) Sollte dies umgesetzt werden, müssten fast 70% der 1076 deutschen Genossenschaftsbanken und ca. 10% der 417 deutschen Sparkassen keine Beiträge leisten.
Stand: Juni 2014
[1] http://www.linksfraktion.de/kleine-anfragen/aufkommen-zukunft-bankenabgabe/?rss
[2] http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/100-jahre-einzahlen-rechnungshof-kritisiert-bankenabgabe-als-zu-gering/10071254.html
Tags: europäische Bankenabgabe Volksbanken Sparkassen EU Kommission Abwicklung national Restrukturierung Fonds Gesetz Verordnung Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSA Deutschland Bad Banks Bayern LB Commerzbank Deutsche Bank HypoReal Estate HSH Nordbank LBBW WestLB Genossenschaft Banken Sparkassen Kreditinstitute Zumutbarkeitsgrenze Gewinn Bilanzsumme Eigenkapital Risiko Verursacherprinzip Gefährdungshaftung
Anfang des Jahres 2014 musste das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion allerdings einräumen, dass sich "die Summe der in den Beitragsjahren 2011 bis 2013 erhobenen Bankenabgabe […] auf insgesamt 1802,5 Millionen Euro“ beläuft und „sich die Bankenabgabe im Jahr 2014 in der Größenordnung der bisherigen jährlichen Beiträge bewegen wird.“ [1]
Mit den tatsächlich gezahlten 600 Millionen pro Jahr wurden in den Beitragsjahren 2011 bis 2013 also nur rund die Hälfte der erhofften Einnahmen generiert. Die geringen Einnahmen sind primär auf die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze zurückzuführen, welche die Zahlung auf max. 20% des Jahresgewinns des jeweiligen Instituts begrenzt. Dies führte dazu, dass den Kreditinstituten laut Bundesfinanzministerium allein für das Jahr 2011 Abgaben in Höhe von 1,3 Milliarden Euro erlassen wurden.
Laut „Handelsblatt“ kritisiert der Bundesrechnungshof in einem Bericht die zahlreichen Ausnahmen und Freibeträge und das dadurch nur geringe Volumen der deutschen Bankenabgabe. „Bei Fortschreibung der bisher erzielten Einnahmen wird der vom Gesetzgeber angestrebte Kapitalstock von 70 Milliarden Euro erst in 100 Jahren erreicht.“ Dies bedeutet, dass der deutsche Abwicklungsfonds bis dahin im Falle größerer Hilfsmaßnahmen „öffentliche Mittel“, also Steuergelder, in Anspruch nehmen müsste.
Der langsame Aufbau des deutsche Abwicklungsfonds lässt den Erfolg des geplanten europäischer Abwicklungsfonds ebenfalls fragwürdig erscheinen: „Vor dem Hintergrund des langsamen Aufwuchses des deutschen Restrukturierungsfonds stellt sich die Frage, ob und inwieweit der künftige europäische Restrukturierungsfonds das angestrebte Fondsvolumen von 55 Milliarden Euro von 2015 bis 2024 erreichen kann.“ Um die Konstruktionsfehler der deutschen Variante „weitgehend zu vermeiden“ empfiehlt der Bundesrechnungshof bei der Gestaltung des europäischen Abwicklungsfonds von Ausnahmen und Freibeträgen abzusehen. [2]
Während die Ausnahmeregelungen bei den großen Instituten in Zukunft restriktiver angewandt werden sollen, ist laut eines Entwurfes des Bundesfinanzministeriums jedoch auch beim europäischen Restrukturierungsfonds eine geringere Belastung der kleineren Sparkassen und Genossenschaftsbanken gewünscht. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will sich für eine entsprechende Freigrenze einsetzen, so dass Beiträge zum Sicherungsfonds erst ab einer Bilanzsumme von 500 Millionen Euro zu entrichten wären. (Bei der nationalen Abgabe liegt der Freibetrag bei 300 Millionen Euro.) Sollte dies umgesetzt werden, müssten fast 70% der 1076 deutschen Genossenschaftsbanken und ca. 10% der 417 deutschen Sparkassen keine Beiträge leisten.
Stand: Juni 2014
[1] http://www.linksfraktion.de/kleine-anfragen/aufkommen-zukunft-bankenabgabe/?rss
[2] http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/100-jahre-einzahlen-rechnungshof-kritisiert-bankenabgabe-als-zu-gering/10071254.html
Tags: europäische Bankenabgabe Volksbanken Sparkassen EU Kommission Abwicklung national Restrukturierung Fonds Gesetz Verordnung Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSA Deutschland Bad Banks Bayern LB Commerzbank Deutsche Bank HypoReal Estate HSH Nordbank LBBW WestLB Genossenschaft Banken Sparkassen Kreditinstitute Zumutbarkeitsgrenze Gewinn Bilanzsumme Eigenkapital Risiko Verursacherprinzip Gefährdungshaftung