Die umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnete Transferleistung heißt korrekt Arbeitslosengeld II und dient zur Grundsicherung für Menschen, die keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld I haben. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.
Das Arbeitslosengeld II wurde im Jahr 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt.
Die Bezeichnung Arbeitslosengeld II ist insofern irreführend, als dass weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld notwendige Voraussetzung zum Bezug von ALG II sind. Tatsächlich beziehen viele sogenannte Aufstocker ergänzende Leistungen gemäß Hartz IV um ihr Arbeitseinkommen aus schlecht bezahlten Jobs auf das soziokulturelle Existenzminimum zu heben.
Regelsatz
Der Regelsatz soll den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben decken. Inwieweit die Teilnahme am kulturellen Leben mit dem niedrigen Regelsatz möglich ist, sei dahingestellt.
Das Arbeitslosengeld II wurde im Jahr 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt.
Die Bezeichnung Arbeitslosengeld II ist insofern irreführend, als dass weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld notwendige Voraussetzung zum Bezug von ALG II sind. Tatsächlich beziehen viele sogenannte Aufstocker ergänzende Leistungen gemäß Hartz IV um ihr Arbeitseinkommen aus schlecht bezahlten Jobs auf das soziokulturelle Existenzminimum zu heben.
Regelsatz
Der Regelsatz soll den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben decken. Inwieweit die Teilnahme am kulturellen Leben mit dem niedrigen Regelsatz möglich ist, sei dahingestellt.
Insbesondere im Bereich Lebensmittel und Getränke scheint der Regelsatz sehr knapp bemessen. Rechnerisch stehen einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ungefähr 4.72 Euro pro Tag für Lebensmittel und Getränke zur Verfügung.
Wohlgemerkt: Das bedeutet 4.72 Euro insgesamt - also für Frühstück, Mittagessen und Abendbrot, inklusive aller Getränke. Nur wer gänzlich auf teure Fertiggerichte verzichtet, selbst kocht und verstärkt gut sättigende, aber günstige Lebensmittel wie Nudeln, Kartoffeln, Bohnen, etc. verwendet, wird mit dem äußert knapp bemessenen Budget für Lebensmittel auskommen können.
Wohlgemerkt: Das bedeutet 4.72 Euro insgesamt - also für Frühstück, Mittagessen und Abendbrot, inklusive aller Getränke. Nur wer gänzlich auf teure Fertiggerichte verzichtet, selbst kocht und verstärkt gut sättigende, aber günstige Lebensmittel wie Nudeln, Kartoffeln, Bohnen, etc. verwendet, wird mit dem äußert knapp bemessenen Budget für Lebensmittel auskommen können.
Die Höhe der Regelbedarfsätze wird unter anderem aus dem Anstieg von Preisen und Gehältern abgeleitet und jährlich angepasst. Die Ermittlung des eigentlichen Bedarfes sorgt dabei immer wieder für kontroverse Diskussionen. So bezeichnen der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Sozialverband Deutschland die ALG-II-Sätze generell als zu niedrig und die Festsetzung als willkürlich.
Während die Erhöhungen nur ein paar Euro im Monat betragen und aus Sicht der Leistungsempfänger generell zu niedrig ausfallen, summieren sich die Gesamtkosten für den Steuerzahler schnell auf enorme Beträge. So werden durch die Erhöhung der Regelsätze Anfang 2017 laut Regierung Mehrkosten in Höhe von geschätzt 589 Millionen Euro entstehen.
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Tags: Antrag Formular Arbeitslosengeld ALG II Hartz IV Regel Leistung Bedarf Gemeinschaft Satz Empfänger Anspruch Mehrbedarf Alleinerziehende Schwangere Behinderte Haushalt Grundsicherung Sozialgeld Sozialgesetzbuch SGB Agenda 2010 Selbständige Aufstocker Freibetrag Anrechnung Höhe Schonvermögen Hinzuverdienst Versicherung Agentur für Arbeit Amt Arge Pflichtverletzung Meldeversäumnis kleine große Sanktionen Umzug Wohnung Größe Heizkosten Unterkunft Heizung KdU Mietbescheinigung Wohngeld Kindergeld Eltern Bildungsgutschein
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