Als Whistleblower wird jemand bezeichnet, der für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt.
Obwohl die Enthüllungen meist weiteren oder weitergehenden Schaden abwenden und unter Umständen sogar Menschenleben retten, gelten Whistleblower oft als Verräter. Aufgrund ihrer vorausgegangen Versuche die bestehenden Probleme anzusprechen, werden sie nicht selten als Dauer-Nörgler wahrgenommen. So stoßen die Whistleblower nicht nur auf Widerstand von ihren Vorgesetzten, sondern werden auch durch die eigenen Kollegen boykottiert. Wenn z.B. ein Polizist Fehlverhalten eines anderen Polizisten meldet, wird er den fehlinterpretierten Korpsgeist der Polizei zu spüren bekommen und sollte besser nicht mehr auf die Solidarität seiner Kollegen zählen. Insbesondere wenn das angesprochene Verhalten kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem ist, werden die Repressalien gegen den Kritiker besonders stark ausfallen.
Kritiker sind unbequem, da sie ihre Mitmenschen auf (systemische) Unzulänglichkeiten aufmerksam machen und kritische Reflexion des eigenen Verhaltens einfordern. Keiner will ihnen zuhören oder gar ihre Kritik als berechtigt gelten lassen, denn dies würde die Anerkennung von Handlungsbedarf nach sich ziehen. Kritiker werden folglich meist möglichst lange ignoriert, dann diffamiert und bei anhaltender Kritik schließlich ruhig gestellt.
Ein realer Fall mit vielen typischen Facetten:
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch stellt an ihrem Arbeitsplatz erhebliche Mängel fest. Ihre Besorgnis ob der erheblichen Personal- und Qualitätsmängel in der Pflege bringt sie intern mehrfach zum Ausdruck. Ihre Kolleginnen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigen ihren Eindruck denn auch sie hatten bereits mehrfach Pflegemängel festgestellt. Allerdings führen weder die Hinweise von Brigitte Heinisch noch die Feststellungen des MDK zu einer Verbesserung der Situation.
Da die intern geäußerte Kritik nicht ernst genommen wird, erstattet Brigitte Heinisch im Dezember 2004 über ihren Rechtsanwalt Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Berliner Konzern Vivantes. Als die Berliner Staatsanwaltschaft nach einem Monat die Ermittlungen ergebnislos einstellt, ist dies für Vivantes ein willkommener Anlass, die unbequeme Mitarbeiterin zum 31. März 2005 zu kündigen. Weil der Betriebsrat der Kündigung nicht zustimmt, kündigt Vivantes vorsorgehalber ein zweites Mal: dieses Mal fristlos.
Nach einigen Niederlagen an deutschen Gerichten, zieht Brigitte Heinisch schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser entschied Mitte 2011 abschließend: Die fristlose Kündigung von Brigitte Heinisch und die Weigerung der deutschen Gerichte diese Kündigung aufzuheben, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird.
Motive der Whistleblower
Natürlich ist nicht jeder Whistleblower ein gemeinnütziger Altruist. Manche geben vor allgemeine Interessen zu vertreten, benutzen die Öffentlichkeit aber tatsächlich nur als Mittel um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Neben dem aufrichtigen Bedürfnis einen objektiven Mangel zu beheben, gibt es durchaus eigennützige Gründe warum Menschen Interna an die Öffentlichkeit tragen:
Whistleblower machen sich strafbar
Hinweisgeber dürfen sich nach aktueller Rechtslage in Deutschland erst an die Behörden wenden, wenn alle internen Optionen innerhalb des Unternehmens ausgeschöpft sind. Oft ist jedoch der Arbeitgeber gleichzeitig der anzuprangernde Täter und diese Regelung folglich offensichtlich absurd. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, dass auf Probleme in ihren Unternehmen hinweisende Mitarbeiter durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften ausreichend geschützt sind. [1]
Ursprünglich hatte die Bundesregierung für Ende des Jahres 2012 einen besseren Schutz für Whistleblower versprochen und sich auf dem G20-Gipfel in Seoul auch verpflichtet, bis Ende 2012 den Schutz zumindest bei der Korruptionsbekämpfung gesetzlich zu verankern. Allerdings ist die Zusage rechtlich unverbindlich. Tatsächlich hat sich die Rechtslage für Hinweisgeber aber mit dem neuen Vorratsdatengesetz verschlechtert, denn künftig soll Datenhehlerei mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden können. Betroffen sind davon natürlich auch Tippgeber, die unbefugt Daten stehlen und zwecks Aufdeckung des Skandals öffentlich machen.
Da oft ein großes öffentliches Interesse an den von Hinweisgebern veröffentlichten Informationen besteht, wäre es eigentlich sinnvoll, ihnen mehr Schutz zu gewähren, um ihnen die ansonsten drohenden arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen zu ersparen. Daher sollte es unter anderem ein Wahlrecht zwischen internen Meldungen und Meldungen an Behörden geben. Zusätzlich sollte es ein Recht zur Information der Öffentlichkeit geben, wenn z.B. Organisation und Behörde rechtswidrig untätig bleiben.
Hinweisgebersystem in Unternehmen
Während die Whistleblower seit Jahren vergeblich auf besseren Schutz vom Gesetzgeber hoffen, ist bei einigen Arbeitgebern ein Bewusstseinswandel zu beobachten. Dieser folgt der Erkenntnis, dass die Beschäftigten eine unverzichtbare Informationsquelle sind und ein Unternehmen auf die Mithilfe der Mitarbeiter angewiesen ist, wenn es die Einhaltung von Regeln überprüfen will. Die Einrichtung von entsprechenden Compliance-Systemen soll helfen Rechtsverstößen und Korruption vorzubeugen. Gemäß einer Untersuchung von PricewaterhouseCoopers zögern viele Unternehmen allerdings noch Hinweisgebersysteme einzurichten. [2]
Aktuell suchen Firmen meist ihre eigene Lösung: So werden beispielsweise über die Betriebsvereinbarungen verbindliche Regeln für Hinweisgeber vereinbart. Manche Firmen beauftragen einen Ombudsmann, andere bestimmen einen Personaler oder richten eine Whistleblower-Hotline ein. Alternativ wird mit externen Ansprechpartnern wie einer Anwaltskanzlei kooperiert, was theoretisch sowohl Opfer- als auch Informantenschutz sichert. Durch die vertrauliche Datenweitergabe wird ein öffentlicher Skandal vermieden und der Hinweisgeber sieht sich nicht den Repressalien seiner Kollegen ausgesetzt weil der Anwalt nicht zum Betrieb gehört.
Unternehmenskultur
Es ist eigentlich im Interesse der Unternehmen selbst, ein Hinweisgebersystem zum Teil der Unternehmenskultur zu machen. Die Geschäftsführung muss dabei aber ein ehrliches Bekenntnis ablegen und Vertrauen schaffen sowie Vertraulichkeit sicherstellen. Wer wie die Deutsche Bank immer nur von einer neuen Unternehmenskultur redet und diese nicht auch tatsächlich lebt, wird keinen Erfolg haben. Zudem ist es wichtig, die Balance zwischen verantwortlichem Handeln und bloßem Denunziantentum zu wahren. Fakt ist: Ein effektives Vorschlagwesen und ein gutes Hinweisgebersystem können helfen unproduktives und gefährliches Verhalten zu minimieren. Hätte z.B. General Motors das Problem der defekten Zündschlössern nicht zu vertuschen versucht und stattdessen ein effektives Meldesystem gehabt, wäre das Problem früher beseitigt worden.
Stand: Juli 2015
[1] Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706902.pdf Antwort: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707053.pdf
[2] http://www.pwc.de/de/risiko-management/praevention-von-wirtschaftskriminalitaet-deutsche-unternehmen-mit-defiziten.jhtml
Tags: Hinweisgeberschutz Whistleblower, Enthüllung, Skandalaufdecker, Verräter, Nestbeschmutzer Deserteur, Bradley Manning, Wikileaks, Julian Assange, NSA, Edward Snowden, Richard Clarke Mark Felt Deep Throat Ernie Fitzgerald Greg Smith Goldman Sachs Profitgier Inge Hannemann Geltungsdrang Wichtigtuer Selbstinszenierung Profilierungssucht Denunzianten Kronzeugen, Hinweisgeber, Schutzgesetz, Bundesregierung, VDS Vorratsdatenspeicherung Datenhehlerei Geheimnis Verrat Deutschland Werner Borcharding Steuerfahnder Finanzamt
Obwohl die Enthüllungen meist weiteren oder weitergehenden Schaden abwenden und unter Umständen sogar Menschenleben retten, gelten Whistleblower oft als Verräter. Aufgrund ihrer vorausgegangen Versuche die bestehenden Probleme anzusprechen, werden sie nicht selten als Dauer-Nörgler wahrgenommen. So stoßen die Whistleblower nicht nur auf Widerstand von ihren Vorgesetzten, sondern werden auch durch die eigenen Kollegen boykottiert. Wenn z.B. ein Polizist Fehlverhalten eines anderen Polizisten meldet, wird er den fehlinterpretierten Korpsgeist der Polizei zu spüren bekommen und sollte besser nicht mehr auf die Solidarität seiner Kollegen zählen. Insbesondere wenn das angesprochene Verhalten kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem ist, werden die Repressalien gegen den Kritiker besonders stark ausfallen.
Kritiker sind unbequem, da sie ihre Mitmenschen auf (systemische) Unzulänglichkeiten aufmerksam machen und kritische Reflexion des eigenen Verhaltens einfordern. Keiner will ihnen zuhören oder gar ihre Kritik als berechtigt gelten lassen, denn dies würde die Anerkennung von Handlungsbedarf nach sich ziehen. Kritiker werden folglich meist möglichst lange ignoriert, dann diffamiert und bei anhaltender Kritik schließlich ruhig gestellt.
Ein realer Fall mit vielen typischen Facetten:
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch stellt an ihrem Arbeitsplatz erhebliche Mängel fest. Ihre Besorgnis ob der erheblichen Personal- und Qualitätsmängel in der Pflege bringt sie intern mehrfach zum Ausdruck. Ihre Kolleginnen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigen ihren Eindruck denn auch sie hatten bereits mehrfach Pflegemängel festgestellt. Allerdings führen weder die Hinweise von Brigitte Heinisch noch die Feststellungen des MDK zu einer Verbesserung der Situation.
Da die intern geäußerte Kritik nicht ernst genommen wird, erstattet Brigitte Heinisch im Dezember 2004 über ihren Rechtsanwalt Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Berliner Konzern Vivantes. Als die Berliner Staatsanwaltschaft nach einem Monat die Ermittlungen ergebnislos einstellt, ist dies für Vivantes ein willkommener Anlass, die unbequeme Mitarbeiterin zum 31. März 2005 zu kündigen. Weil der Betriebsrat der Kündigung nicht zustimmt, kündigt Vivantes vorsorgehalber ein zweites Mal: dieses Mal fristlos.
Nach einigen Niederlagen an deutschen Gerichten, zieht Brigitte Heinisch schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser entschied Mitte 2011 abschließend: Die fristlose Kündigung von Brigitte Heinisch und die Weigerung der deutschen Gerichte diese Kündigung aufzuheben, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird.
Motive der Whistleblower
Natürlich ist nicht jeder Whistleblower ein gemeinnütziger Altruist. Manche geben vor allgemeine Interessen zu vertreten, benutzen die Öffentlichkeit aber tatsächlich nur als Mittel um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Neben dem aufrichtigen Bedürfnis einen objektiven Mangel zu beheben, gibt es durchaus eigennützige Gründe warum Menschen Interna an die Öffentlichkeit tragen:
- Profitgier - Verkauf gestohlener Daten oder Erhöhung des Bekanntheitsgrades der eigenen Person zu Marketingzwecken.
- Selbstinszenierung - Manche befriedigen schlicht ihren übersteigerten Geltungsdrang.
- Rache - Enthüllungen über den Ex-Arbeitgeber dürften besonders häufig vorkommen.
- Kronzeuge - Hier dient der Geheimnisverrat oft primär der Reduzierung des eigenen Strafmaßes.
- Dauer-Nörgler - Kritik an Anderen als Mittel zur Ablenkung von der eigenen Unfähigkeit.
Whistleblower machen sich strafbar
Hinweisgeber dürfen sich nach aktueller Rechtslage in Deutschland erst an die Behörden wenden, wenn alle internen Optionen innerhalb des Unternehmens ausgeschöpft sind. Oft ist jedoch der Arbeitgeber gleichzeitig der anzuprangernde Täter und diese Regelung folglich offensichtlich absurd. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, dass auf Probleme in ihren Unternehmen hinweisende Mitarbeiter durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften ausreichend geschützt sind. [1]
Ursprünglich hatte die Bundesregierung für Ende des Jahres 2012 einen besseren Schutz für Whistleblower versprochen und sich auf dem G20-Gipfel in Seoul auch verpflichtet, bis Ende 2012 den Schutz zumindest bei der Korruptionsbekämpfung gesetzlich zu verankern. Allerdings ist die Zusage rechtlich unverbindlich. Tatsächlich hat sich die Rechtslage für Hinweisgeber aber mit dem neuen Vorratsdatengesetz verschlechtert, denn künftig soll Datenhehlerei mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden können. Betroffen sind davon natürlich auch Tippgeber, die unbefugt Daten stehlen und zwecks Aufdeckung des Skandals öffentlich machen.
Da oft ein großes öffentliches Interesse an den von Hinweisgebern veröffentlichten Informationen besteht, wäre es eigentlich sinnvoll, ihnen mehr Schutz zu gewähren, um ihnen die ansonsten drohenden arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen zu ersparen. Daher sollte es unter anderem ein Wahlrecht zwischen internen Meldungen und Meldungen an Behörden geben. Zusätzlich sollte es ein Recht zur Information der Öffentlichkeit geben, wenn z.B. Organisation und Behörde rechtswidrig untätig bleiben.
Hinweisgebersystem in Unternehmen
Während die Whistleblower seit Jahren vergeblich auf besseren Schutz vom Gesetzgeber hoffen, ist bei einigen Arbeitgebern ein Bewusstseinswandel zu beobachten. Dieser folgt der Erkenntnis, dass die Beschäftigten eine unverzichtbare Informationsquelle sind und ein Unternehmen auf die Mithilfe der Mitarbeiter angewiesen ist, wenn es die Einhaltung von Regeln überprüfen will. Die Einrichtung von entsprechenden Compliance-Systemen soll helfen Rechtsverstößen und Korruption vorzubeugen. Gemäß einer Untersuchung von PricewaterhouseCoopers zögern viele Unternehmen allerdings noch Hinweisgebersysteme einzurichten. [2]
Aktuell suchen Firmen meist ihre eigene Lösung: So werden beispielsweise über die Betriebsvereinbarungen verbindliche Regeln für Hinweisgeber vereinbart. Manche Firmen beauftragen einen Ombudsmann, andere bestimmen einen Personaler oder richten eine Whistleblower-Hotline ein. Alternativ wird mit externen Ansprechpartnern wie einer Anwaltskanzlei kooperiert, was theoretisch sowohl Opfer- als auch Informantenschutz sichert. Durch die vertrauliche Datenweitergabe wird ein öffentlicher Skandal vermieden und der Hinweisgeber sieht sich nicht den Repressalien seiner Kollegen ausgesetzt weil der Anwalt nicht zum Betrieb gehört.
Unternehmenskultur
Es ist eigentlich im Interesse der Unternehmen selbst, ein Hinweisgebersystem zum Teil der Unternehmenskultur zu machen. Die Geschäftsführung muss dabei aber ein ehrliches Bekenntnis ablegen und Vertrauen schaffen sowie Vertraulichkeit sicherstellen. Wer wie die Deutsche Bank immer nur von einer neuen Unternehmenskultur redet und diese nicht auch tatsächlich lebt, wird keinen Erfolg haben. Zudem ist es wichtig, die Balance zwischen verantwortlichem Handeln und bloßem Denunziantentum zu wahren. Fakt ist: Ein effektives Vorschlagwesen und ein gutes Hinweisgebersystem können helfen unproduktives und gefährliches Verhalten zu minimieren. Hätte z.B. General Motors das Problem der defekten Zündschlössern nicht zu vertuschen versucht und stattdessen ein effektives Meldesystem gehabt, wäre das Problem früher beseitigt worden.
Stand: Juli 2015
[1] Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/069/1706902.pdf Antwort: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707053.pdf
[2] http://www.pwc.de/de/risiko-management/praevention-von-wirtschaftskriminalitaet-deutsche-unternehmen-mit-defiziten.jhtml
Tags: Hinweisgeberschutz Whistleblower, Enthüllung, Skandalaufdecker, Verräter, Nestbeschmutzer Deserteur, Bradley Manning, Wikileaks, Julian Assange, NSA, Edward Snowden, Richard Clarke Mark Felt Deep Throat Ernie Fitzgerald Greg Smith Goldman Sachs Profitgier Inge Hannemann Geltungsdrang Wichtigtuer Selbstinszenierung Profilierungssucht Denunzianten Kronzeugen, Hinweisgeber, Schutzgesetz, Bundesregierung, VDS Vorratsdatenspeicherung Datenhehlerei Geheimnis Verrat Deutschland Werner Borcharding Steuerfahnder Finanzamt