Mit der Blauen Karte können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.
Ähnlich wie die Greencard in den USA berechtigt die europaweit anerkannte Blue Card qualifizierte Fachkräfte zum Arbeiten und Leben in Europa. Die Blue Card basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union und soll hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Der Aufenthaltstitel wurde ausdrücklich so ausgestaltet, um Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau zu einem Umzug nach Europa, respektive Deutschland zu motivieren.
Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um eine bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzungen für die Erteilung sind:
Inhabern einer Blue Card ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Ähnlich wie die Greencard in den USA berechtigt die europaweit anerkannte Blue Card qualifizierte Fachkräfte zum Arbeiten und Leben in Europa. Die Blue Card basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union und soll hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Der Aufenthaltstitel wurde ausdrücklich so ausgestaltet, um Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau zu einem Umzug nach Europa, respektive Deutschland zu motivieren.
Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um eine bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzungen für die Erteilung sind:
- deutscher oder anerkannter ausländischer oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
- Vorlage eines Arbeitsvertrages oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebotes
- grundsätzlich Nachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts von 53.600 Euro
- Ausnahme: Bei Erteilung einer Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie an Ärzte und IT-Fachkräfte wird eine niedrigere Gehaltsgrenze von 41.808 Euro zu Grunde gelegt.
- Befristung auf höchstens vier Jahre bei erstmaliger Erteilung
- Ausnahme: Bei kürzerem als vierjährigem Arbeitsvertrag wird die Erteilung des Aufenthaltstitels auf die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate befristet.
Inhabern einer Blue Card ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- seine Beschäftigung als Hochqualifizierter über 33 Monate ausgeübt hat,
- in diesem Zeitraum Pflichtbeiträge oder andere Belege für Aufwendungen auf einen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die denen aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, nachweisen kann und
- die übrigen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Die Zahl der pro Jahr erteilten Blauen Karten EU ist in Deutschland seit ihrer Einführung im Jahr 2013 kontinuierlich gestiegen. Während im Jahr 2013 nur 11.290 Karten für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten ausgegeben wurden, waren es im Jahr 2016 bereits 17.362, und im Jahr 2018 schließlich 27.241. Mit 15.730 gingen allerdings auch im Jahr 2018 wieder fast 60% der Erteilungen an Personen, die zuvor bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels in Deutschland waren.
Im Vergleich aller EU-Länder erteilt Deutschland die meisten Blauen Karten. So wurden zum Beispiel im Jahr 2017 fast 85 Prozent aller EU-weit erteilten Blauen Karten von Deutschland ausgestellt. Dahinter folgten die Länder Frankreich (4,3 Prozent), Luxemburg (2,8 Prozent), Polen (1,9 Prozent) und Italien (1,2 Prozent). [1]
Die großen Differenzen lassen sich unter anderem mit den länderspezifisch unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen erklären. Während zum Beispiel von den Antragstellern in Frankreich die Beherrschung der Landessprache erwartet wird, ist für Antragsteller in Deutschland ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nicht erforderlich.
Stand: Juni 2019
[1] http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html
FAQ Blue card: http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html
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