Die Bundesagentur für Arbeit verkündet jeden Monat die offizielle Zahl der Arbeitslosen. Allerdings ist die Zahl irreführend, da das gesamte Ausmaß der Arbeitslosigkeit durch die offizielle Zahl nicht abgebildet wird. Insgesamt sind tatsächlich knapp 30% mehr Menschen unfreiwillig ohne echten Job, werden aber aus verschiedenen Gründen in der Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt.
Wer gilt als arbeitslos?
Der Grund für die Differenz zwischen offizieller und tatsächlicher Arbeitslosigkeit ist unter anderem die formale Definition wer als arbeitslos gilt. Grundlage für die Arbeitslosenstatistik ist die Definition der Arbeitslosigkeit im Sozialgesetzbuch, welche besagt, dass Arbeitslose unfreiwillig ohne Arbeit sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und arbeitssuchend sein müssen. [1]
In der Konsequenz bedeutet dies, dass z.B. krankgemeldete Arbeitslose (temporär) nicht als arbeitslos gelten, da sie in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. In der Arbeitslosenstatistik werden sie daher nicht mitgezählt. Auch die Teilnehmer von beruflichen Qualifizierungs-und Schulungsmaßnahmen aller Art bleiben in der Statistik unberücksichtigt, da sie für die Dauer der Maßnahme dem Arbeitsmarkt ebenfalls nicht zur Verfügung stehen. Nach allgemeinem Verständnis sind diese Menschen weiterhin arbeitslos, formal ist das Vorgehen der Bundesagentur aber korrekt.
Nicht arbeitslose Arbeitssuchende
Personen die einer Bürgerarbeit oder einem Ein-Euro-Job nachgehen, werden in der offiziellen Arbeitslosenstatistik ebenfalls nicht als arbeitslos gezählt. Auch dies ist formal korrekt, da diese Menschen schließlich zumindest vorübergehend arbeiten. Sie sind jedoch wie die Umschreibung „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“ korrekt feststellt, letztlich noch immer arbeitssuchend. Denn bei den genannten Maßnahmen handelt es sich eben nicht um echte sozialversicherungspflichtige Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt, sondern um mehr oder minder sinnvolle Tätigkeiten zu denen die Arbeitslosen unter Androhung von Leistungskürzungen gezwungen werden. Diese Tätigkeiten sind zudem fast immer zeitlich befristet und stellen somit kein Ende der Arbeitslosigkeit, sondern lediglich eine Unterbrechung dar.
Arbeitslose über 58 Jahre
Früher konnten sich Arbeitslose beim Arbeitsamt abmelden, wenn sie das 58. Lebensjahr erreicht hatten und sich mit der Abmeldung verpflichteten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen. Sie bezogen weiter Unterstützung, wurden aber nicht mehr vermittelt und nicht mehr als arbeitslos gezählt.
Im Jahr 2007 wurde die Regelung geändert, da sie offensichtlich im Widerspruch zum Ziel der großen Koalition stand, dass alle Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten sollen. Um einen negativen Effekt auf die Arbeitslosenstatistik zu vermeiden, wurde damals allerdings beschlossen ältere Arbeitslose ab 58 Jahren nicht mehr als solche zu zählen, wenn sie innerhalb eines Jahres kein Stellenangebot erhalten haben. [2]
Dieses Vorgehen ist nicht nur insofern problematisch, als das es absichtlich die Statistik schönt, sondern auch weil auf diese Art aktive Fehlanreize bei der potentiellen Vermittlung dieser Arbeitskräfte gesetzt werden. Für die Vermittler beim Jobcenter besteht durch die Regelung ein Anreiz, sich nicht um diese Arbeitslosen zu kümmern: Einfach den älteren Arbeitslosen ein Jahr lang kein Angebot machen und schon fallen diese danach automatisch aus der Statistik. Hier drängt sich in der Tat der Verdacht auf, dass die Regelung nur dazu dient, die Mitarbeiter in den Jobcentern zu entlasten und die Statistik zu schönen.
Wer gilt als arbeitslos?
Der Grund für die Differenz zwischen offizieller und tatsächlicher Arbeitslosigkeit ist unter anderem die formale Definition wer als arbeitslos gilt. Grundlage für die Arbeitslosenstatistik ist die Definition der Arbeitslosigkeit im Sozialgesetzbuch, welche besagt, dass Arbeitslose unfreiwillig ohne Arbeit sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und arbeitssuchend sein müssen. [1]
In der Konsequenz bedeutet dies, dass z.B. krankgemeldete Arbeitslose (temporär) nicht als arbeitslos gelten, da sie in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. In der Arbeitslosenstatistik werden sie daher nicht mitgezählt. Auch die Teilnehmer von beruflichen Qualifizierungs-und Schulungsmaßnahmen aller Art bleiben in der Statistik unberücksichtigt, da sie für die Dauer der Maßnahme dem Arbeitsmarkt ebenfalls nicht zur Verfügung stehen. Nach allgemeinem Verständnis sind diese Menschen weiterhin arbeitslos, formal ist das Vorgehen der Bundesagentur aber korrekt.
Nicht arbeitslose Arbeitssuchende
Personen die einer Bürgerarbeit oder einem Ein-Euro-Job nachgehen, werden in der offiziellen Arbeitslosenstatistik ebenfalls nicht als arbeitslos gezählt. Auch dies ist formal korrekt, da diese Menschen schließlich zumindest vorübergehend arbeiten. Sie sind jedoch wie die Umschreibung „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“ korrekt feststellt, letztlich noch immer arbeitssuchend. Denn bei den genannten Maßnahmen handelt es sich eben nicht um echte sozialversicherungspflichtige Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt, sondern um mehr oder minder sinnvolle Tätigkeiten zu denen die Arbeitslosen unter Androhung von Leistungskürzungen gezwungen werden. Diese Tätigkeiten sind zudem fast immer zeitlich befristet und stellen somit kein Ende der Arbeitslosigkeit, sondern lediglich eine Unterbrechung dar.
Arbeitslose über 58 Jahre
Früher konnten sich Arbeitslose beim Arbeitsamt abmelden, wenn sie das 58. Lebensjahr erreicht hatten und sich mit der Abmeldung verpflichteten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen. Sie bezogen weiter Unterstützung, wurden aber nicht mehr vermittelt und nicht mehr als arbeitslos gezählt.
Im Jahr 2007 wurde die Regelung geändert, da sie offensichtlich im Widerspruch zum Ziel der großen Koalition stand, dass alle Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten sollen. Um einen negativen Effekt auf die Arbeitslosenstatistik zu vermeiden, wurde damals allerdings beschlossen ältere Arbeitslose ab 58 Jahren nicht mehr als solche zu zählen, wenn sie innerhalb eines Jahres kein Stellenangebot erhalten haben. [2]
Dieses Vorgehen ist nicht nur insofern problematisch, als das es absichtlich die Statistik schönt, sondern auch weil auf diese Art aktive Fehlanreize bei der potentiellen Vermittlung dieser Arbeitskräfte gesetzt werden. Für die Vermittler beim Jobcenter besteht durch die Regelung ein Anreiz, sich nicht um diese Arbeitslosen zu kümmern: Einfach den älteren Arbeitslosen ein Jahr lang kein Angebot machen und schon fallen diese danach automatisch aus der Statistik. Hier drängt sich in der Tat der Verdacht auf, dass die Regelung nur dazu dient, die Mitarbeiter in den Jobcentern zu entlasten und die Statistik zu schönen.
Angaben der Bundesagentur für Arbeit zufolge lag die Zahl der Arbeitslosen im November 2016 bei etwas über 2,5 Millionen. In der Arbeitslosenstatistik werden allerdings über 950.000 Personen aus verschiedenen Gründen nicht mitgezählt, so dass die Zahl der tatsächlich Arbeitslosen im genannten Monat eher bei ca. 3.5 Millionen Personen liegt. [3]
Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Personen, die faktisch arbeitssuchend sind, sich aber nicht bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden. Dies können zum Beispiel Mütter sein, welche durch eine längere Babypause keinen Anspruch mehr auf ALG I sowie ALG II haben (wg. Bedarfsgemeinschaft mit Ehemann).
Stand: Dezember 2016
[1] https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/Statischer-Content/Grundlagen/Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Arbeitslosigkeit.html
[2] § 53a Abs. 2 SGB II (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
[3] Own Chart. Daten der Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht November 2016, Seite 68. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit wurden nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, befinden sich in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.
Daten zu Arbeitslosenzahlen: https://www.die-linke.de/politik/positionen/arbeitsmarkt-und-mindestlohn/tatsaechliche-arbeitslosigkeit/
Tags: Bundesagentur für Arbeit Nürnberg Arbeitslosen Zahl Quote Statistik Unterbeschäftigung offizielle tatsächliche Arbeitslosigkeit Langzeitarbeitslose Ein-Euro-Job Hartz IV Arbeitslosengeld ALG I II Arge Jobcenter Wiedereingliederung IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 58er-Regelung
Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Personen, die faktisch arbeitssuchend sind, sich aber nicht bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden. Dies können zum Beispiel Mütter sein, welche durch eine längere Babypause keinen Anspruch mehr auf ALG I sowie ALG II haben (wg. Bedarfsgemeinschaft mit Ehemann).
Stand: Dezember 2016
[1] https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/Statischer-Content/Grundlagen/Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Arbeitslosigkeit.html
[2] § 53a Abs. 2 SGB II (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
[3] Own Chart. Daten der Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht November 2016, Seite 68. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit wurden nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, befinden sich in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.
Daten zu Arbeitslosenzahlen: https://www.die-linke.de/politik/positionen/arbeitsmarkt-und-mindestlohn/tatsaechliche-arbeitslosigkeit/
Tags: Bundesagentur für Arbeit Nürnberg Arbeitslosen Zahl Quote Statistik Unterbeschäftigung offizielle tatsächliche Arbeitslosigkeit Langzeitarbeitslose Ein-Euro-Job Hartz IV Arbeitslosengeld ALG I II Arge Jobcenter Wiedereingliederung IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 58er-Regelung