In Deutschland wohnende Eltern von noch in der Ausbildung befindlichen Kindern haben im allgemeinen Anspruch auf Kindergeld.
Einige Probleme, welche durch Zahlung des Kindergeldes in der aktuellen Form entstehen:
- Da keine Residenzpflicht besteht, haben die im Zuge der EU-Erweiterung nach Deutschland zugezogenen Menschen z.B. aus Rumänien und Bulgarien generell die Möglichkeit für ihre im Heimatland gebliebenen Kinder in Deutschland Kindergeld zu beantragen. (Siehe auch Thema: Armutseinwanderung) [1]
- Auszahlungsmodalitäten/Zuständigkeit/ Verwaltungsaufwand: Das Kindergeld ist überwiegend im Einkommensteuergesetz geregelt. Für die Auszahlung zuständig sind jedoch nicht die Finanzämter, sondern die Familienkassen bzw. für im öffentlichen Dienst Beschäftigte der Arbeitgeber. Missbrauch durch doppelte Auszahlung ist dadurch möglich. [2]
- Steuergerechtigkeit/ Einkommensgrenze: Bis zum 1. Januar 2012 endete das Kindergeld bei Überschreiten einer Einkommensgrenze abrupt und musste sogar ggf. für vergangene Zeiträume zurückgezahlt werden. Verfassungsbeschwerden gegen diese Regelung wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. [3]
- Inkompetenz der zuständigen Behörden: Auszahlungen erfolgen verspätet und fehlerhaft. [4]
- Die Auszahlung erfolgt auch bei volljährigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, in der Regel an die Eltern.
- Sofern das Kind unter 25 Jahren alt ist und sich in seiner ersten Ausbildung befindet, kann es selbst sogar bereits verheiratet sein, ohne dass die Eltern den Anspruch auf Kindergeld verlieren. [5]
- Diskriminierung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der Berechnung des Kindergeldes die Kinder beider Partner zusammengezählt werden müssen. [6]

Das Kindergeld beträgt in Deutschland seit Anfang des Jahres 2016 monatlich 190 Euro für das erste und zweite Kind, 196 Euro für das dritte Kind und 221 Euro für jedes weitere Kind.
Kindergeld ist nur teilweise eine staatliche Sozialleistung, denn der Staat folgt mit dem Kindergeld der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts das Existenzminimum des Kindes von der Einkommensteuer frei zu stellen. Insofern ist statt der Auszahlung des Kindergeldes auch ein steuerlicher Grundfreibetrag wählbar, welcher einen Steuerspareffekt bewirken kann, der höher als der Kindergeldbetrag ist. Der effektive Förderbetrag ist somit abhängig vom Einkommen und der Steuerprogression.
Kindergeld ist nur teilweise eine staatliche Sozialleistung, denn der Staat folgt mit dem Kindergeld der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts das Existenzminimum des Kindes von der Einkommensteuer frei zu stellen. Insofern ist statt der Auszahlung des Kindergeldes auch ein steuerlicher Grundfreibetrag wählbar, welcher einen Steuerspareffekt bewirken kann, der höher als der Kindergeldbetrag ist. Der effektive Förderbetrag ist somit abhängig vom Einkommen und der Steuerprogression.
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[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/migration-aus-rumaenien-und-bulgarien-mehr-zuwanderer-beantragen-hartz-iv-und-kindergeld-1.1664041
[2] http://www.spiegel.de/wirtschaft/millionenschaden-hunderte-staatsdiener-kassierten-doppelt-kindergeld-a-615313.html
[3] Zuletzt 2010 verworfen, siehe BVerfG Az. 2 BvR 2122/09
[4] http://www.test.de/Familienkassen-Familienkaempfen-umsKindergeld-1377436-0
[5] Entscheidung niedersächsische Finanzgericht im September 2013 (Az.: 6 K 187/13)
[6] http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article121160150/Gericht-spricht-Lesben-den-Kindergeldbonus-zu.html
Tags: staatliches erhöhtes kindergeld für behinderte anspruch antrag beantragen familienkasse amt berechnung höhe wieviel einkommen grenze freibetrag werbungskosten rechner nachzahlung zwillinge 1. 2. 3. Kind Arbeitsamt Hartz 4 Hinzuverdienst auszahlung termine Zivildienst Deutschland Ausland Studium Student Bafög Familie Unterhalt Heirat Ehe Ausbildung vergütung Urteil Finanz Gericht Köln Entscheidung 9 K 935/13 6 K 187/13 Az. VI R 76/12
[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/migration-aus-rumaenien-und-bulgarien-mehr-zuwanderer-beantragen-hartz-iv-und-kindergeld-1.1664041
[2] http://www.spiegel.de/wirtschaft/millionenschaden-hunderte-staatsdiener-kassierten-doppelt-kindergeld-a-615313.html
[3] Zuletzt 2010 verworfen, siehe BVerfG Az. 2 BvR 2122/09
[4] http://www.test.de/Familienkassen-Familienkaempfen-umsKindergeld-1377436-0
[5] Entscheidung niedersächsische Finanzgericht im September 2013 (Az.: 6 K 187/13)
[6] http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article121160150/Gericht-spricht-Lesben-den-Kindergeldbonus-zu.html
Tags: staatliches erhöhtes kindergeld für behinderte anspruch antrag beantragen familienkasse amt berechnung höhe wieviel einkommen grenze freibetrag werbungskosten rechner nachzahlung zwillinge 1. 2. 3. Kind Arbeitsamt Hartz 4 Hinzuverdienst auszahlung termine Zivildienst Deutschland Ausland Studium Student Bafög Familie Unterhalt Heirat Ehe Ausbildung vergütung Urteil Finanz Gericht Köln Entscheidung 9 K 935/13 6 K 187/13 Az. VI R 76/12