Auch die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet darüber, wie unabhängig politische Parteien von einseitigen externen Einflüssen durch z.B. finanzstarke Lobbygruppen sind.
Es ist das Ziel der deutschen Gesetzgebung, den politischen Parteien die Mitwirkung an der politischen Willensbildung auch wirtschaftlich zu ermöglichen. Hierfür soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden. Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden.
Wie sich die Parteien in Deutschland finanzieren, ist durch politische Traditionen bestimmt und historisch gewachsen. So finanziert sich die wirtschaftsfreundliche FDP über einen relativ hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil der von den Parteigenossen entrichteten Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz geregelt und gelten dabei freilich für alle Parteien gleichermaßen.
Die Grundlage für die Tatsache, dass politische Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. […] Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“
Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben und vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien sind über die Webseite des Bundestages für die Bevölkerung öffentlich einsehbar. [1]
Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen
Eine wichtige Einnahmequelle für Parteien bilden die regelmäßigen Beitragszahlungen der Parteimitglieder. Die Anteile von Mitgliedsbeiträgen an den gesamten Einnahmen der Parteien reichten z.B. im Jahr 2013 von 19,7% bei der FDP bis zu knapp 33,2% bei der LINKEN. [2]
Finanzierung aus Parteispenden
In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe an politische Parteien spenden. Diese Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt. Die Parteien in Deutschland finanzieren sich durchschnittlich zu mehr als 15 % durch Parteispenden, wobei die Anteile im Jahr 2013 von 9,1% bei der SPD bis 32,71% bei der FDP reichten.
Finanzierung durch eigene wirtschaftliche Betätigung
Durch Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen haben politische Parteien in Deutschland durchaus die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen. Unter Berücksichtigung von Einnahmen aus Veranstaltungen und Vertrieb sowie Vermietung von im Parteibesitz befindlichen Immobilien oder Verpachtung von Grundstücken, beträgt der Anteil dieser Einnahmen etwa 7 %.
Finanzierung aus staatlichen Mitteln
Dieser Teil der Finanzierung macht meist den größten Teil der Parteienfinanzierung aus. Die Anteile lagen im Jahr 2013 zwischen gut 25,2% (CSU) und 40,4% (Linke). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Maßgebend für die Höhe der Zuwendungen ist die Verwurzelung in der Gesellschaft, gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, sowie die Summe ihrer (selbsterwirtschafteten) Einnahmen aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen, eingeworbenen Spenden und Vermögenswerten.
Indirekte Finanzierung aus staatlichen Quellen
Diese Zuwendungen aus staatlichen Geldquellen gelten nicht als Parteienfinanzierung, sind de facto aber als solche zu werten:
Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung in Deutschland
Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) kritisierte in einem Mitte 2016 veröffentlichten Bericht, dass die Parteienfinanzierung in Deutschland generell zu intransparent sei. So dauerte es nach der Europawahl mehr als zwei Jahre bis die entsprechenden Rechenschaftsberichte für die AfD, die FDP und die Piraten veröffentlicht wurden. Insbesondere in Wahljahren ist es jedoch wichtig, schnell genaue Informationen über die Finanzierung der Parteien zu bekommen. Durch die späte Berichterstattung wurde beispielsweise der Umfang des von der AfD betriebenen Goldhandels erst nach den Landtagswahlen im Frühjahr 2016 sichtbar.
Die Staatengruppe kritisierte außerdem die mangelnden Kapazitäten für die Aufsicht über die Parteienfinanzierung. Dass der Bundestagspräsident offenbar nicht ausreichend für die Überwachung der Parteienfinanzierung ausgestattet ist, zeigten die Wahlkämpfe in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Es konnte letztendlich nicht aufgeklärt werden, ob es sich bei den Wahlaufrufen für die AfD um eine illegale Wahlkampfunterstützung handelte.
Der Europarat kritisiert zudem, dass bei der letzten Reform des Parteiengesetzes im Jahr 2015 wichtige Fragen zur Transparenz und Kontrolle ignoriert wurden. Intransparente Parteifinanzen sind nicht akzeptabel, da sie demokratischen Prinzipien verletzen.
Stand: Dezember 2016
[1] Informationen des Bundestages, inklusive Liste der Parteispenden über 50.000 Euro: https://www.bundestag.de/parteienfinanzierung
[2] https://www.lobbypedia.de/wiki/Finanzierung_aller_Parteien_im_Bundestag
[3] Es ist gängige Praxis, dass Mandatsträger über ihre normalen Mitgliedsbeiträge hinaus Sonderbeiträge an ihre Partei entrichten. Diese sind offiziell freiwillig, doch faktisch sind die Mandatsträger dazu gezwungen, wollen sie ihre Wiederaufstellung bei der nächsten Wahl nicht gefährden.
Tags: Politik Partei Finanzierung Steuer Groß Spende Helmut Kohl Ehrenwort Schwarzgeld Flick Affäre Unternehmen Lobbyverband Steuergelder Globalzuschüsse politische Bildungsarbeit Wahlkampfkostenerstattung § 18 PartG Bundestagspräsident Norbert Lammert Staatengruppe gegen Korruption des Europarats GRECO
Es ist das Ziel der deutschen Gesetzgebung, den politischen Parteien die Mitwirkung an der politischen Willensbildung auch wirtschaftlich zu ermöglichen. Hierfür soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden. Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden.
Wie sich die Parteien in Deutschland finanzieren, ist durch politische Traditionen bestimmt und historisch gewachsen. So finanziert sich die wirtschaftsfreundliche FDP über einen relativ hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil der von den Parteigenossen entrichteten Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz geregelt und gelten dabei freilich für alle Parteien gleichermaßen.
Die Grundlage für die Tatsache, dass politische Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. […] Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“
Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben und vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien sind über die Webseite des Bundestages für die Bevölkerung öffentlich einsehbar. [1]
Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen
Eine wichtige Einnahmequelle für Parteien bilden die regelmäßigen Beitragszahlungen der Parteimitglieder. Die Anteile von Mitgliedsbeiträgen an den gesamten Einnahmen der Parteien reichten z.B. im Jahr 2013 von 19,7% bei der FDP bis zu knapp 33,2% bei der LINKEN. [2]
Finanzierung aus Parteispenden
In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe an politische Parteien spenden. Diese Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt. Die Parteien in Deutschland finanzieren sich durchschnittlich zu mehr als 15 % durch Parteispenden, wobei die Anteile im Jahr 2013 von 9,1% bei der SPD bis 32,71% bei der FDP reichten.
Finanzierung durch eigene wirtschaftliche Betätigung
Durch Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen haben politische Parteien in Deutschland durchaus die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen. Unter Berücksichtigung von Einnahmen aus Veranstaltungen und Vertrieb sowie Vermietung von im Parteibesitz befindlichen Immobilien oder Verpachtung von Grundstücken, beträgt der Anteil dieser Einnahmen etwa 7 %.
Finanzierung aus staatlichen Mitteln
Dieser Teil der Finanzierung macht meist den größten Teil der Parteienfinanzierung aus. Die Anteile lagen im Jahr 2013 zwischen gut 25,2% (CSU) und 40,4% (Linke). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Maßgebend für die Höhe der Zuwendungen ist die Verwurzelung in der Gesellschaft, gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, sowie die Summe ihrer (selbsterwirtschafteten) Einnahmen aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen, eingeworbenen Spenden und Vermögenswerten.
Indirekte Finanzierung aus staatlichen Quellen
Diese Zuwendungen aus staatlichen Geldquellen gelten nicht als Parteienfinanzierung, sind de facto aber als solche zu werten:
- Abgeordnetenabgaben/ Mandatsträgerbeiträge: Parteien erwarten von ihren kommunalen Mandatsträgern und Parlamentariern meist Spenden. Auch hier schwanken die Anteile an der Gesamtfinanzierung erheblich. So lagen die Anteile der Mandatsträgerbeiträge an den gesamten Einnahmen der einzelnen Parteien im Jahr 2013 zwischen etwa 6,7% (CSU) und knapp 22,4% (Grüne). Der Großteil dieser sog. Parteisteuern wird von den Mitgliedern kommunaler Vertretungskörperschaften wie Gemeinderäte, Kreistage erbracht. [3] Wie stark die Steuerzahler letztendlich für die Parteienfinanzierung herangezogen werden, lässt sich an diesen Parteisteuern gut erkennen. Erstens werden die Politiker aus Steuermitteln finanziert. Zweitens können sie ihre Sonderzahlungen steuerlich als Spende absetzen und Drittens wird diese Einnahme der Partei vom Staat zusätzlich prämiert.
- Zuschüsse an die Fraktionen. Sie bleiben formal getrennt von den Parteihaushalten, finanzieren aber dennoch Aktivitäten, von denen die Parteien auch außerhalb ihrer parlamentarischen Arbeit profitieren. Diese Zuschüsse betrugen im Jahr 2012 ca.190 Millionen Euro.
- Staatliche Unterstützung der parteinahen Stiftungen. Die Stiftungen der politischen Parteien erhalten mittlerweile rund dreimal so viele Fördergelder wie die Parteien selbst - im Jahr 2011 waren es z.B. etwa 423 Mio. Euro.
- Steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden: Steuerzahlende Mitglieder und Kleinspender zahlen faktisch nur knapp die Hälfte ihrer Leistungen, den größeren Teil übernimmt der Fiskus, sofern der Steuerpflichtige seine Zahlung geltend macht und dadurch eine Steuerermäßigung bewirkt.
- Neben den Abgeordneten, die über Diäten versorgt werden, treffen die Parteien teilweise auch für andere Ämter, für Arbeitsverhältnisse und für hohe Posten in Verwaltung und Justiz die Entscheidung. Das ermöglicht es ihnen, Parteimitglieder mit Posten zu versorgen
Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung in Deutschland
Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) kritisierte in einem Mitte 2016 veröffentlichten Bericht, dass die Parteienfinanzierung in Deutschland generell zu intransparent sei. So dauerte es nach der Europawahl mehr als zwei Jahre bis die entsprechenden Rechenschaftsberichte für die AfD, die FDP und die Piraten veröffentlicht wurden. Insbesondere in Wahljahren ist es jedoch wichtig, schnell genaue Informationen über die Finanzierung der Parteien zu bekommen. Durch die späte Berichterstattung wurde beispielsweise der Umfang des von der AfD betriebenen Goldhandels erst nach den Landtagswahlen im Frühjahr 2016 sichtbar.
Die Staatengruppe kritisierte außerdem die mangelnden Kapazitäten für die Aufsicht über die Parteienfinanzierung. Dass der Bundestagspräsident offenbar nicht ausreichend für die Überwachung der Parteienfinanzierung ausgestattet ist, zeigten die Wahlkämpfe in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Es konnte letztendlich nicht aufgeklärt werden, ob es sich bei den Wahlaufrufen für die AfD um eine illegale Wahlkampfunterstützung handelte.
Der Europarat kritisiert zudem, dass bei der letzten Reform des Parteiengesetzes im Jahr 2015 wichtige Fragen zur Transparenz und Kontrolle ignoriert wurden. Intransparente Parteifinanzen sind nicht akzeptabel, da sie demokratischen Prinzipien verletzen.
Stand: Dezember 2016
[1] Informationen des Bundestages, inklusive Liste der Parteispenden über 50.000 Euro: https://www.bundestag.de/parteienfinanzierung
[2] https://www.lobbypedia.de/wiki/Finanzierung_aller_Parteien_im_Bundestag
[3] Es ist gängige Praxis, dass Mandatsträger über ihre normalen Mitgliedsbeiträge hinaus Sonderbeiträge an ihre Partei entrichten. Diese sind offiziell freiwillig, doch faktisch sind die Mandatsträger dazu gezwungen, wollen sie ihre Wiederaufstellung bei der nächsten Wahl nicht gefährden.
Tags: Politik Partei Finanzierung Steuer Groß Spende Helmut Kohl Ehrenwort Schwarzgeld Flick Affäre Unternehmen Lobbyverband Steuergelder Globalzuschüsse politische Bildungsarbeit Wahlkampfkostenerstattung § 18 PartG Bundestagspräsident Norbert Lammert Staatengruppe gegen Korruption des Europarats GRECO