Ein Sozialstaat strebt in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit an. Das Ziel ist die Teilhabe Aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten und die Lebensrisiken und deren soziale Folgewirkungen abzufedern.
Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz Deutschlands verankert und verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten. Somit ist in Gesetzgebung und Verwaltung für sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen.
Das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik wird als Soziale Marktwirtschaft bezeichnet, da der Staat der Wirtschaft einen Ordnungsrahmen vorgibt, der für einen sozialen Ausgleich sorgen soll, gleichzeitig jedoch prinzipiell eine freie Marktwirtschaft besteht.
Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz Deutschlands verankert und verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten. Somit ist in Gesetzgebung und Verwaltung für sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen.
Das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik wird als Soziale Marktwirtschaft bezeichnet, da der Staat der Wirtschaft einen Ordnungsrahmen vorgibt, der für einen sozialen Ausgleich sorgen soll, gleichzeitig jedoch prinzipiell eine freie Marktwirtschaft besteht.
Gemäss Daten des Statistischen Bundesamtes bezogen private Haushalte in Deutschland in den letzten Jahren öffentliche Transferleistungen in Höhe von rund 900 Euro pro Monat.
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https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EinkommenEinnahmenAusgaben/Tabellen/Deutschland.html
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