Die Bundeszentrale für politische Bildung ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministerium des Inneren.
Die Bundeszentrale für politische Bildung will eigener Aussage zufolge ein Verständnis für politische Sachverhalte fördern, das demokratische Bewusstsein festigen und bei interessierten Bürgern die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit stärken.
Die Ziele der politischen Bildung werden sowohl über die Bereitstellung entsprechender Inhalte auf dem Online-Portal und Print-Publikationen, als auch per Veranstaltungen, Kongresse und Seminare sowie durch Förderung anerkannter Träger der politischen Bildung verfolgt. Im Haushaltsjahr 2013 standen der Bundeszentrale knapp 38 Millionen Euro zur Finanzierung ihrer Aufgaben zur Verfügung.
Ausgewogene Haltung
Der „Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001“ regelt in § 6 Abs. 1, dass sie eine „politisch ausgewogene Haltung“ zu wahren hat. Ende 2010 sah sich das Bundesverfassungsgericht allerdings gezwungen, die Behörde an die vorgeschriebene Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz zu erinnern. Der Bundeszentrale stehe es zu, sich von extremen Meinungen zu distanzieren. Allerdings sei sie zugleich stets zu Rechtsstaatlichkeit, Ausgewogenheit und Distanz verpflichtet und könne sich nicht wie ein Privater auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen.
Im Beschluss der Kammer ging es um die Kritik der Bundeszentrale an Thesen des Politikwissenschaftlers Konrad Löw, der den Antisemitismus während des Dritten Reiches innerhalb der Bevölkerung relativierte. Nach Auslieferung der von der Bundeszentrale herausgegebenen Zeitschrift Deutschland-Archiv im Jahre 2004 hatte sie sich bei den Abonnenten brieflich entschuldigt. Löw suchte daraufhin den Rechtsweg. Die Verfassungsrichter stellten heraus, dass mit dem abschätzigen Brief der Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt worden sei und Löw in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei. Zur Begründung hieß es, dass die Behörde ihre Geschichtsinterpretation nicht als einzig legitim oder vertretbar darstellen könne. [1]
Nach Ansicht des Gerichtes verletzte die Bundeszentrale für politische Bildung also den Grundsatz der Ausgewogenheit indem sie ihre meinungsbildende Stellung nutzte und die von Konrad Löw vorgestellte Geschichtsinterpretation mittels einer als Argumentum ad populum bekannten rhetorischen Taktik diskreditierte.
Ökonomie und Gesellschaft - Zwölf Bausteine für die schulische und außerschulische Bildung
Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte im Februar 2015 das Unterrichtsbuch "Ökonomie und Gesellschaft - Zwölf Bausteine für die schulische und außerschulische Bildung" herausgebracht. Peter Clever, Mitglied der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, verhinderte jedoch zunächst den Vertrieb des Werkes indem er an den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung und in Kopie an das Bundesinnenministerium (dem die Bundeszentrale als untergeordnete Behörde formal untersteht) einen fünfseitigen Brief schrieb und sein „Befremden“ über die Publikation äußerte. „Die in Ihrer Publikation transportierten ideologischen und voreingenommenen Anschuldigungen kennen wir aus interessierten Kreisen schon länger. Dass sie nun aber durch die Bundeszentrale für politische Bildung verbreitet und empfohlen werden, ist skandalös und nicht hinnehmbar.“ Seiner Auffassung nach entspreche das Buch „einseitiger Propaganda gegen die Wirtschaft“. Peter Clever bat darum, das Buch in dieser Form aus dem Vertrieb zu nehmen, worauf das Innenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) die Bundeszentrale für politische Bildung tatsächlich bat, den Vertrieb des Buches einzustellen. Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie zeigte sich schockiert. Nachdem der wissenschaftliche Beirat der bpb sich mit dem Fall befasste und mit großer Mehrheit für eine Aufhebung des Vertriebsverbotes votierte, ist die Publikation seit Ende 2015 wieder erhältlich. [2]
Stand: Juli 2017
[1] BVerfG, 1 BvR 2585/06 vom 17. August 2010 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100817_1bvr258506.html
[2] http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/lobby-und-schule-arbeitgeberverband-stoppt-wirtschaftsbuch-a-1059654.html
Tags: Gender Migration Innenpolitik Extremismus Populismus Wahlen Demokratie stärken - Zivilgesellschaft fördern Bundeszentrale für politische Bildung Heimatdienst Informationen zur politischen Bildung Schwarze Hefte Aus Politik und Zeitgeschichte APuZ fluter.de eurotopics.net hanisauland.de izpb Das Parlament Propaganda Ministerium des Inneren Thomas de Maizière
Die Bundeszentrale für politische Bildung will eigener Aussage zufolge ein Verständnis für politische Sachverhalte fördern, das demokratische Bewusstsein festigen und bei interessierten Bürgern die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit stärken.
Die Ziele der politischen Bildung werden sowohl über die Bereitstellung entsprechender Inhalte auf dem Online-Portal und Print-Publikationen, als auch per Veranstaltungen, Kongresse und Seminare sowie durch Förderung anerkannter Träger der politischen Bildung verfolgt. Im Haushaltsjahr 2013 standen der Bundeszentrale knapp 38 Millionen Euro zur Finanzierung ihrer Aufgaben zur Verfügung.
Ausgewogene Haltung
Der „Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001“ regelt in § 6 Abs. 1, dass sie eine „politisch ausgewogene Haltung“ zu wahren hat. Ende 2010 sah sich das Bundesverfassungsgericht allerdings gezwungen, die Behörde an die vorgeschriebene Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz zu erinnern. Der Bundeszentrale stehe es zu, sich von extremen Meinungen zu distanzieren. Allerdings sei sie zugleich stets zu Rechtsstaatlichkeit, Ausgewogenheit und Distanz verpflichtet und könne sich nicht wie ein Privater auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen.
Im Beschluss der Kammer ging es um die Kritik der Bundeszentrale an Thesen des Politikwissenschaftlers Konrad Löw, der den Antisemitismus während des Dritten Reiches innerhalb der Bevölkerung relativierte. Nach Auslieferung der von der Bundeszentrale herausgegebenen Zeitschrift Deutschland-Archiv im Jahre 2004 hatte sie sich bei den Abonnenten brieflich entschuldigt. Löw suchte daraufhin den Rechtsweg. Die Verfassungsrichter stellten heraus, dass mit dem abschätzigen Brief der Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt worden sei und Löw in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei. Zur Begründung hieß es, dass die Behörde ihre Geschichtsinterpretation nicht als einzig legitim oder vertretbar darstellen könne. [1]
Nach Ansicht des Gerichtes verletzte die Bundeszentrale für politische Bildung also den Grundsatz der Ausgewogenheit indem sie ihre meinungsbildende Stellung nutzte und die von Konrad Löw vorgestellte Geschichtsinterpretation mittels einer als Argumentum ad populum bekannten rhetorischen Taktik diskreditierte.
Ökonomie und Gesellschaft - Zwölf Bausteine für die schulische und außerschulische Bildung
Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte im Februar 2015 das Unterrichtsbuch "Ökonomie und Gesellschaft - Zwölf Bausteine für die schulische und außerschulische Bildung" herausgebracht. Peter Clever, Mitglied der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, verhinderte jedoch zunächst den Vertrieb des Werkes indem er an den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung und in Kopie an das Bundesinnenministerium (dem die Bundeszentrale als untergeordnete Behörde formal untersteht) einen fünfseitigen Brief schrieb und sein „Befremden“ über die Publikation äußerte. „Die in Ihrer Publikation transportierten ideologischen und voreingenommenen Anschuldigungen kennen wir aus interessierten Kreisen schon länger. Dass sie nun aber durch die Bundeszentrale für politische Bildung verbreitet und empfohlen werden, ist skandalös und nicht hinnehmbar.“ Seiner Auffassung nach entspreche das Buch „einseitiger Propaganda gegen die Wirtschaft“. Peter Clever bat darum, das Buch in dieser Form aus dem Vertrieb zu nehmen, worauf das Innenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) die Bundeszentrale für politische Bildung tatsächlich bat, den Vertrieb des Buches einzustellen. Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie zeigte sich schockiert. Nachdem der wissenschaftliche Beirat der bpb sich mit dem Fall befasste und mit großer Mehrheit für eine Aufhebung des Vertriebsverbotes votierte, ist die Publikation seit Ende 2015 wieder erhältlich. [2]
Stand: Juli 2017
[1] BVerfG, 1 BvR 2585/06 vom 17. August 2010 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100817_1bvr258506.html
[2] http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/lobby-und-schule-arbeitgeberverband-stoppt-wirtschaftsbuch-a-1059654.html
Tags: Gender Migration Innenpolitik Extremismus Populismus Wahlen Demokratie stärken - Zivilgesellschaft fördern Bundeszentrale für politische Bildung Heimatdienst Informationen zur politischen Bildung Schwarze Hefte Aus Politik und Zeitgeschichte APuZ fluter.de eurotopics.net hanisauland.de izpb Das Parlament Propaganda Ministerium des Inneren Thomas de Maizière