Seit Beginn des Jahres 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,50 Euro pro Stunde.
Deutschland gab damit eine seit Jahren bestehende Ausnahmestellung in der Europäischen Union auf und gehört nun zu den mittlerweile 22 von aktuell 28 EU-Staaten in denen ein Mindestlohn gilt.
Der Mindestlohn gilt dabei grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, inklusive der sogenannten Minijobber. Allerdings machen aktuell noch sechs Branchen von einer Übergangsregelung Gebrauch: Sie dürfen bis Ende des Jahres 2017 den zuvor in ihren Tarifverträgen festgelegten Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro zahlen. Das nutzen unter anderen die Leiharbeitsfirmen sowie die Fleischindustrie und Landwirtschaft, aber auch beispielsweise die Textil- und Bekleidungsindustrie und das Friseurhandwerk.
Der Gesetzgeber hat außerdem eine besondere Regelung für Langzeitarbeitslose erlassen: Wer mindestens ein Jahr arbeitslos war, kann in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung mit einem Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro entlohnt werden.
Von dem Mindestlohn generell ausgeschlossen sind Auszubildende und Ehrenamtliche. Auch wer ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Schulbesuchs absolviert, erhält keinen Mindestlohn. Bei freiwilligen Praktika über eine Dauer von mehr als drei Monaten müssen Arbeitgeber jedoch ab dem ersten Tag 8,50 Euro pro Stunde zahlen.
Gemäß einer Auswertung des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung haben bundesweit im Schnitt ca. 10% der regulär beschäftigten Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn, weil ihnen bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wurde. Arbeitsministerin Andrea Nahles erwartet, dass insgesamt ca. 3,7 Millionen Beschäftigte mehr Geld erhalten. Besonders deutlich wird sich der Mindestlohn dabei bei den Minijobs bemerkbar machen, da von den geringfügig Beschäftigten fast zwei Drittel bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen.
Ob durch die Einführung des Mindestlohns effektiv Arbeitsplätze verloren gehen werden, ist umstritten. Während beispielsweise das Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit insbesondere in Niedriglohnbranchen wie dem Taxi- und Friseurgewerbe mit dem Verlust von 600 000 Arbeitsplätzen bundesweit rechnet, ist man im Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Meinung, dass Jobverluste allenfalls in einem sehr überschaubaren Umfang auftreten werden.
Fakt ist, dass durch den Mindestlohn das bisher generell niedrigere Lohnniveau im Osten des Landes stark angehoben und die einfachen Tätigkeiten daher in manchen Regionen vergleichsweise hohe Lohnsteigerungen erfahren werden. Wenn der Mindestlohn zu negativen Effekten bezüglich der Zahl der Arbeitsplätze führen sollte, werden sie sich primär dort bemerkbar machen.
Ob durch die Einführung des Mindestlohns die Preise steigen werden, ist ebenfalls umstritten. Bei Branchen mit einem hohen Lohnkostenanteil wäre es logisch, dass diese Betriebe versuchen, ihre gestiegenen Kosten an die Kunden weiterzureichen. Insbesondere in der Taxibranche oder im Friseurhandwerk, aber auch bei arbeitsintensiven Lebensmitteln (Erdbeer- und Spargelernte) sind gewisse Preissteigerungen wahrscheinlich.
Absehbar ist, dass die Arbeitgeber die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten nach Möglichkeit an anderer Stelle einsparen werden. Um die Lohnkosten weiterhin möglichst niedrig zu halten, werden die Arbeitgeber auf Einführung des Mindestlohnes mit Streichung von bisher freiwilligen Leistungen reagieren. Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) hat genau das bereits angekündigt. Neben Urlaubs – und Weihnachtsgeld könnten auch bisher eventuell gezahlte Zuschläge für Feiertage und Nachtdienste entfallen. Daraus ergäbe sich ein weiteres Folgeproblem: Da durch die fehlenden Zuschläge der Anreiz entfällt diese unattraktiven Dienste freiwillig zu übernehmen, werden in Zukunft die schwächsten Mitarbeiter massiv in die Nacht- und Feiertags-Schichten gedrängt werden.
Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass Arbeitgeber versuchen werden schlicht mehr unbezahlte Überstunden durchzusetzen. Einige Arbeitgeber könnten außerdem versuchen, den in lohnintensiven Branchen entstehenden Preisdruck durch höhere Produktivität zu kompensieren indem sie ein höheres Arbeitspensum vorschreiben. So könnten Hotelmanager den Zimmermädchen beispielsweise vorgeben, dass sie innerhalb einer Stunde künftig mehr Zimmer säubern müssen.
Ein massives Problem wird bei der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns entstehen. Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll nun auch die Einhaltung des Mindestlohnes überwachen. Allerdings kann der Zoll aufgrund von Personalmangel gar nicht flächendeckend kontrollieren. (In den nächsten Jahren sollen allerdings insgesamt 1600 zusätzliche Prüfer eingestellt werden.)
Darüber hinaus wird der bürokratische Aufwand für die Betriebe enorm. Um Missbrauch möglichst zu verhindern, wurde mit dem Mindestlohn eine umfangreiche Dokumentationspflicht eingeführt. So müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit von Minijobbern dokumentieren und die Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren. Genauer überwacht werden sollen außerdem Branchen, die ohnehin als anfällig für Schwarzarbeit gelten. Dazu gehören insbesondere das Baugewerbe, Gaststätten und Hotels, der gesamte Speditions-, Transport- und Logistikbereich, sowie Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten werden verpflichtet nun Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit genau zu dokumentieren.
Deutschland gab damit eine seit Jahren bestehende Ausnahmestellung in der Europäischen Union auf und gehört nun zu den mittlerweile 22 von aktuell 28 EU-Staaten in denen ein Mindestlohn gilt.
Der Mindestlohn gilt dabei grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, inklusive der sogenannten Minijobber. Allerdings machen aktuell noch sechs Branchen von einer Übergangsregelung Gebrauch: Sie dürfen bis Ende des Jahres 2017 den zuvor in ihren Tarifverträgen festgelegten Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro zahlen. Das nutzen unter anderen die Leiharbeitsfirmen sowie die Fleischindustrie und Landwirtschaft, aber auch beispielsweise die Textil- und Bekleidungsindustrie und das Friseurhandwerk.
Der Gesetzgeber hat außerdem eine besondere Regelung für Langzeitarbeitslose erlassen: Wer mindestens ein Jahr arbeitslos war, kann in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung mit einem Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro entlohnt werden.
Von dem Mindestlohn generell ausgeschlossen sind Auszubildende und Ehrenamtliche. Auch wer ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Schulbesuchs absolviert, erhält keinen Mindestlohn. Bei freiwilligen Praktika über eine Dauer von mehr als drei Monaten müssen Arbeitgeber jedoch ab dem ersten Tag 8,50 Euro pro Stunde zahlen.
Gemäß einer Auswertung des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung haben bundesweit im Schnitt ca. 10% der regulär beschäftigten Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn, weil ihnen bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wurde. Arbeitsministerin Andrea Nahles erwartet, dass insgesamt ca. 3,7 Millionen Beschäftigte mehr Geld erhalten. Besonders deutlich wird sich der Mindestlohn dabei bei den Minijobs bemerkbar machen, da von den geringfügig Beschäftigten fast zwei Drittel bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen.
Ob durch die Einführung des Mindestlohns effektiv Arbeitsplätze verloren gehen werden, ist umstritten. Während beispielsweise das Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit insbesondere in Niedriglohnbranchen wie dem Taxi- und Friseurgewerbe mit dem Verlust von 600 000 Arbeitsplätzen bundesweit rechnet, ist man im Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Meinung, dass Jobverluste allenfalls in einem sehr überschaubaren Umfang auftreten werden.
Fakt ist, dass durch den Mindestlohn das bisher generell niedrigere Lohnniveau im Osten des Landes stark angehoben und die einfachen Tätigkeiten daher in manchen Regionen vergleichsweise hohe Lohnsteigerungen erfahren werden. Wenn der Mindestlohn zu negativen Effekten bezüglich der Zahl der Arbeitsplätze führen sollte, werden sie sich primär dort bemerkbar machen.
Ob durch die Einführung des Mindestlohns die Preise steigen werden, ist ebenfalls umstritten. Bei Branchen mit einem hohen Lohnkostenanteil wäre es logisch, dass diese Betriebe versuchen, ihre gestiegenen Kosten an die Kunden weiterzureichen. Insbesondere in der Taxibranche oder im Friseurhandwerk, aber auch bei arbeitsintensiven Lebensmitteln (Erdbeer- und Spargelernte) sind gewisse Preissteigerungen wahrscheinlich.
Absehbar ist, dass die Arbeitgeber die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten nach Möglichkeit an anderer Stelle einsparen werden. Um die Lohnkosten weiterhin möglichst niedrig zu halten, werden die Arbeitgeber auf Einführung des Mindestlohnes mit Streichung von bisher freiwilligen Leistungen reagieren. Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) hat genau das bereits angekündigt. Neben Urlaubs – und Weihnachtsgeld könnten auch bisher eventuell gezahlte Zuschläge für Feiertage und Nachtdienste entfallen. Daraus ergäbe sich ein weiteres Folgeproblem: Da durch die fehlenden Zuschläge der Anreiz entfällt diese unattraktiven Dienste freiwillig zu übernehmen, werden in Zukunft die schwächsten Mitarbeiter massiv in die Nacht- und Feiertags-Schichten gedrängt werden.
Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass Arbeitgeber versuchen werden schlicht mehr unbezahlte Überstunden durchzusetzen. Einige Arbeitgeber könnten außerdem versuchen, den in lohnintensiven Branchen entstehenden Preisdruck durch höhere Produktivität zu kompensieren indem sie ein höheres Arbeitspensum vorschreiben. So könnten Hotelmanager den Zimmermädchen beispielsweise vorgeben, dass sie innerhalb einer Stunde künftig mehr Zimmer säubern müssen.
Ein massives Problem wird bei der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns entstehen. Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll nun auch die Einhaltung des Mindestlohnes überwachen. Allerdings kann der Zoll aufgrund von Personalmangel gar nicht flächendeckend kontrollieren. (In den nächsten Jahren sollen allerdings insgesamt 1600 zusätzliche Prüfer eingestellt werden.)
Darüber hinaus wird der bürokratische Aufwand für die Betriebe enorm. Um Missbrauch möglichst zu verhindern, wurde mit dem Mindestlohn eine umfangreiche Dokumentationspflicht eingeführt. So müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit von Minijobbern dokumentieren und die Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren. Genauer überwacht werden sollen außerdem Branchen, die ohnehin als anfällig für Schwarzarbeit gelten. Dazu gehören insbesondere das Baugewerbe, Gaststätten und Hotels, der gesamte Speditions-, Transport- und Logistikbereich, sowie Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten werden verpflichtet nun Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit genau zu dokumentieren.
Entwicklung des Mindestlohns in Großbritannien
Bei Einführung im Frühjahr 1999 wurde die Lohnuntergrenze für Erwachsene mit 3.6 GBP/ Stunde festgelegt. Bis zum Jahr 2014 war der Mindestlohn bereits um 75% gestiegen und betrug 6,31 Pfund in der Stunde. Im internationalen Vergleich liegt der Mindestlohn der Briten damit im Mittelfeld. [1]
In Deutschland soll der Mindestlohn zum ersten Mal mit Wirkung zum 1. Januar 2017 angepasst werden, danach alle zwei Jahre. Die Höhe des Mindestlohns soll sich an der Tarifentwicklung orientieren. Theoretisch kann der Mindestlohn auch sinken, etwa im Falle einer Wirtschaftskrise. Über die Höhe entscheidet eine Kommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind.
Stand: Februar 2015
[1] https://www.gov.uk/national-minimum-wage-rates
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In Deutschland soll der Mindestlohn zum ersten Mal mit Wirkung zum 1. Januar 2017 angepasst werden, danach alle zwei Jahre. Die Höhe des Mindestlohns soll sich an der Tarifentwicklung orientieren. Theoretisch kann der Mindestlohn auch sinken, etwa im Falle einer Wirtschaftskrise. Über die Höhe entscheidet eine Kommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind.
Stand: Februar 2015
[1] https://www.gov.uk/national-minimum-wage-rates
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