Abhängig Beschäftigte (Angestellte, Auszubildende, etc.) in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung zu entrichten. Neben den Beiträgen des Arbeitnehmers muss auch der Arbeitgeber Beiträge zahlen.
Im Einzelnen sind dies:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Darüber hinaus sind vom Arbeitnehmer Steuern zu entrichten:
- Lohn-/ Einkommenssteuer
- Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind generell als feste Prozentgröße vom Bruttoeinkommen festgelegt, variieren jedoch bei Kinderlosigkeit. Im Gegensatz dazu richten sich die zu zahlenden Steuern nach der Höhe des Einkommens. Pauschal gilt: je höher das zu versteuernde Einkommen ausfällt, umso höher ist der effektive prozentuale Steuersatz (Steuerprogression).
Im Einzelnen sind dies:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Darüber hinaus sind vom Arbeitnehmer Steuern zu entrichten:
- Lohn-/ Einkommenssteuer
- Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind generell als feste Prozentgröße vom Bruttoeinkommen festgelegt, variieren jedoch bei Kinderlosigkeit. Im Gegensatz dazu richten sich die zu zahlenden Steuern nach der Höhe des Einkommens. Pauschal gilt: je höher das zu versteuernde Einkommen ausfällt, umso höher ist der effektive prozentuale Steuersatz (Steuerprogression).
Mehr Netto vom Brutto!?
Bei einem Bruttoeinkommen von 2.500,00 Euro im Monat und 12 Gehältern pro Jahr (Durchschnittsverdienst des Jahres 2011) ergab sich z.B. im Jahr 2013 für einen unverheirateten, in Hamburg lebenden Arbeitnehmer ohne Kind nebenstehende Rechnung.
Zusätzlich zu den oben genannten Lohnkosten entstehen dem Arbeitgeber weitere direkte Kosten unter anderem für die gesetzliche Unfallversicherung.
Insgesamt hat der Arbeitgeber im gegebenen Beispiel monatliche Kosten von ca. 3.000.- Euro, wohingegen das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers lediglich ca. 1.600.- Euro pro Monat beträgt.
Es ist nicht verwunderlich, dass Arbeitgeber über die hohen Lohnkosten und Arbeitnehmer über die hohen Abgaben in Deutschland klagen.
Zusätzlich zu den oben genannten Lohnkosten entstehen dem Arbeitgeber weitere direkte Kosten unter anderem für die gesetzliche Unfallversicherung.
Insgesamt hat der Arbeitgeber im gegebenen Beispiel monatliche Kosten von ca. 3.000.- Euro, wohingegen das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers lediglich ca. 1.600.- Euro pro Monat beträgt.
Es ist nicht verwunderlich, dass Arbeitgeber über die hohen Lohnkosten und Arbeitnehmer über die hohen Abgaben in Deutschland klagen.
Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland
Im Laufe der letzten fünf Jahrzehnte ist die Summe der Beitragssätze zur Sozialversicherung fast kontinuierlich gestiegen.
Die leichte Reduzierung in den letzten Jahren ist nicht auf erfolgreiche Kosteneinsparungen zurückzuführen, sondern politisch begründet. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter 40% zu senken bzw. zu halten. [1]
Dies wird aktuell jedoch nur durch eine massive Quersubventionierung der Sozialkassen aus allgemeinen Steuermitteln erreicht. (Siehe Bundeszuschuss bei Rentenversicherung.)
Die leichte Reduzierung in den letzten Jahren ist nicht auf erfolgreiche Kosteneinsparungen zurückzuführen, sondern politisch begründet. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter 40% zu senken bzw. zu halten. [1]
Dies wird aktuell jedoch nur durch eine massive Quersubventionierung der Sozialkassen aus allgemeinen Steuermitteln erreicht. (Siehe Bundeszuschuss bei Rentenversicherung.)
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[1] http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=376818.html (2,8 MB) Siehe Jahreswirtschaftsbericht 2011Punkt 38 auf Seite 16, zweiter Absatz.
Tags: arbeit geber nehmer anteil zweige leistungen träger probleme der anmeldung zur sozialversicherung aktuelle beitragssätze beiträge 2011 2012 prozent sätze abfindung beamte studenten rentner landwirtschaftlich ökonomie soziale marktwirtschaft umlage kapitaldeckungs verfahren generationen vertrag gerechtigkeit konflikt lösungen finanzierung staat defizit demographische entwicklung gesetzliche renten versicherung demografischer wandel
[1] http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=376818.html (2,8 MB) Siehe Jahreswirtschaftsbericht 2011Punkt 38 auf Seite 16, zweiter Absatz.
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