Mit Basel III wurde im
Dezember 2010 ein neues Regelwerk veröffentlicht, das ab 2013 schrittweise in
Kraft treten soll.
Während Basel II vor allem die Risikomessung zum Gegenstand hat, geht es in den neuen Regelungen um die Definition des Eigenkapitals und die erforderlichen Mindestquoten. Die bisherigen Regelungen von Basel II werden dabei durch das neue Paket überarbeitet und ergänzt. Auch wenn mit einer Leverage-Ratio („Höchstverschuldungsrate“) und Regelungen zur Mindestliquidität neue Themenfelder aufgenommen wurden, handelt es sich bei Basel III um eine Weiterentwicklung von Basel II, das grundsätzlich weiter gültig bleibt.
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Tags: Definition einführung überblick basel III 2 3 eigen kern kapital quote liquidität leverage ratio stille einlagen kennziffer änderungen auswirkungen mittelstand zusammenfassung säulen deutsche bundes bank finanzministerium bafin bankenaufsicht internationaler zahlungsausgleich solvency ii 2crd cva iv kritik pwc kpmg mckinsey rating monitoring framework basler ausschuss committee capital requirements liquidity banking
Während Basel II vor allem die Risikomessung zum Gegenstand hat, geht es in den neuen Regelungen um die Definition des Eigenkapitals und die erforderlichen Mindestquoten. Die bisherigen Regelungen von Basel II werden dabei durch das neue Paket überarbeitet und ergänzt. Auch wenn mit einer Leverage-Ratio („Höchstverschuldungsrate“) und Regelungen zur Mindestliquidität neue Themenfelder aufgenommen wurden, handelt es sich bei Basel III um eine Weiterentwicklung von Basel II, das grundsätzlich weiter gültig bleibt.
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