Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein sozialpolitisches Finanztransfermodell, nach dem jeder Bürger unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleich hohe finanzielle Zuwendung erhält, für die explizit keine Gegenleistung erbracht werden muss.
In der Theorie wäre das bedingungslose Grundeinkommens (BGE) ausreichend hoch, so dass es ohne weiteres Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre. Gemäß Vorstellungen der „Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ in der Schweiz sollte das BGE für jeden Erwachsenen bei mindestens 2.500 Franken (gut 2.000 Euro) pro Monat liegen.
Die zwei Kernprobleme des Bedingungslosen Grundeinkommens:
1) Auch bei Wegfall aller anderen staatlichen Transferleistungen wie Kindergeld, Sozialhilfe, Bafög, etc. stellt sich die Frage, ob das Bedingungslose Grundeinkommen tatsächlich finanzierbar wäre. Gemäß Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers Wolfgang Strengmann-Kuhn wäre ein Grundeinkommen von bis zu 1000 Euro im Zuge einer großen Steuerreform kostenneutral finanzierbar, wenn das BGE auch alle derzeit bestehenden Freibeträge ersetzen würde. Allerdings erscheint fraglich, inwieweit die Gesamtkosten wirklich kalkulierbar sind und eine seriöse Berechnung überhaupt möglich ist. Die Variablen sind schlicht nicht abschätzbar:
Im Januar 2013 hatte das Bundessozialgericht die Klage auf Sozialleistungen gegen die Stadt Stuttgart zugunsten der betroffenen Bulgarin entschieden und im Oktober 2013 sprach das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einer rumänischen Familie staatliche Leistungen zu. Denn generell gilt: es dürfen einem Bürger der Europäischen Union Sozialleistung nur dann verweigert werden, falls die Rechtswidrigkeit des Aufenthalts festgestellt wird. (Im Einzelfall kann ein Gericht entscheiden, dass es sich um eine unangemessene Inanspruchnahme von Sozialleistungen handeln würde, da der ausländische Antragsteller keinen Bezug zu Deutschland hat. Die Zahlung von Sozialleistungen kann dann entsprechend verwehrt werden.) [1]
Was heute für die Sozialhilfe/ Hartz VI, etc. gilt, käme analog dazu beim BGE zur Anwendung. Es ist vollkommen legitim, dass Einwanderer die ihnen nach dem deutschen Gesetz zustehenden Sozialleistungen beantragen. Für die Solidargemeinschaft in Deutschland stellt sich aber die Frage, wie weit der Kreis der Empfänger und die Höhe der Sozialleistungen ausgeweitet werden können ohne die Stabilität des Sozialsystems insgesamt zu gefährden. [2]
Weitere Probleme und Nebeneffekte des bedingungslosen Grundeinkommens:
Stand: Oktober 2013
[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/entscheidung-des-bundessozialgerichts-bulgarin-hat-anspruch-auf-hartz-iv-1.1586828
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-fuer-einwanderer-job-center-verweigern-rechtswidrig-leistungen-fuer-eu-buerger-1.1792475
[2] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/migration-aus-rumaenien-und-bulgarien-mehr-zuwanderer-beantragen-hartz-iv-und-kindergeld-1.1664041
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In der Theorie wäre das bedingungslose Grundeinkommens (BGE) ausreichend hoch, so dass es ohne weiteres Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre. Gemäß Vorstellungen der „Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ in der Schweiz sollte das BGE für jeden Erwachsenen bei mindestens 2.500 Franken (gut 2.000 Euro) pro Monat liegen.
Die zwei Kernprobleme des Bedingungslosen Grundeinkommens:
1) Auch bei Wegfall aller anderen staatlichen Transferleistungen wie Kindergeld, Sozialhilfe, Bafög, etc. stellt sich die Frage, ob das Bedingungslose Grundeinkommen tatsächlich finanzierbar wäre. Gemäß Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers Wolfgang Strengmann-Kuhn wäre ein Grundeinkommen von bis zu 1000 Euro im Zuge einer großen Steuerreform kostenneutral finanzierbar, wenn das BGE auch alle derzeit bestehenden Freibeträge ersetzen würde. Allerdings erscheint fraglich, inwieweit die Gesamtkosten wirklich kalkulierbar sind und eine seriöse Berechnung überhaupt möglich ist. Die Variablen sind schlicht nicht abschätzbar:
- Erwerbsquote – welcher Prozentsatz der Arbeitnehmer wird weiterhin dauerhaft einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
- Verteilung - werden nur die Geringverdiener auf Arbeit verzichten oder hören auch viele Gutverdiener auf zu arbeiten?
- Bezugsdauer – werden die meisten Menschen das BGE nur temporär beziehen und nach kurzer Zeit wieder arbeiten oder wird der Bezug dauerhaft sein?
- Zuwanderung – wie viele Menschen
aus anderen Ländern der EU werden die Chance nutzen ohne Arbeit einen
gesicherten Lebensunterhalt zu genießen?
Im Januar 2013 hatte das Bundessozialgericht die Klage auf Sozialleistungen gegen die Stadt Stuttgart zugunsten der betroffenen Bulgarin entschieden und im Oktober 2013 sprach das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einer rumänischen Familie staatliche Leistungen zu. Denn generell gilt: es dürfen einem Bürger der Europäischen Union Sozialleistung nur dann verweigert werden, falls die Rechtswidrigkeit des Aufenthalts festgestellt wird. (Im Einzelfall kann ein Gericht entscheiden, dass es sich um eine unangemessene Inanspruchnahme von Sozialleistungen handeln würde, da der ausländische Antragsteller keinen Bezug zu Deutschland hat. Die Zahlung von Sozialleistungen kann dann entsprechend verwehrt werden.) [1]
Was heute für die Sozialhilfe/ Hartz VI, etc. gilt, käme analog dazu beim BGE zur Anwendung. Es ist vollkommen legitim, dass Einwanderer die ihnen nach dem deutschen Gesetz zustehenden Sozialleistungen beantragen. Für die Solidargemeinschaft in Deutschland stellt sich aber die Frage, wie weit der Kreis der Empfänger und die Höhe der Sozialleistungen ausgeweitet werden können ohne die Stabilität des Sozialsystems insgesamt zu gefährden. [2]
Weitere Probleme und Nebeneffekte des bedingungslosen Grundeinkommens:
- Fragen der sozialen Gerechtigkeit: Ist es gerecht, Nicht-Bedürftigen oder gar "reichen" Menschen ein Grundeinkommen zu zahlen? Ist es gerecht, dass jemand der hart arbeitet nicht mehr zum Leben hat als jemand mit einem bedingungslosen Grundeinkommen?
- Ist es wirklich ratsam, die Unternehmer von aller gesellschaftlichen Verantwortung zu entbinden? (Wenn auch die Schwachen der Gesellschaft von Seiten des Staates vollumfänglich versorgt werden, müssen Firmen keine Rücksicht mehr nehmen.)
- Sehen Gewerkschaften wie Verdi zurecht die Gefahr des Lohndumping auf die Arbeitseinkommen? ("Staatliche Hilfeleistungen müssen Bedürftige erhalten, nicht die gesamte Bevölkerung.")
- Während sich der Altenpfleger mit der sozialen Komponente seiner Arbeit schmücken kann, ist dies für den Müllwerker eher nicht der Fall. Die Kompensation für harte, schmutzige Arbeit ohne Sozialprestige kann nur über die Bezahlung erfolgen – diese müsste natürlich weit über dem Niveau des BGE liegen und würde zu entsprechender Kostensteigerung führen. Folgen?
- Das freiwillige Engagement wird steigen, da es sinnstiftend ist sowie Geselligkeit, Spaß und Anerkennung bringt. Was aber ist mit Tätigkeiten die kaum Anerkennung einbringen und deren Spaßfaktor eher niedrig ist? Wer macht diese Arbeiten dann noch?
- Viele Menschen könnten unbeabsichtigt aus dem Arbeitsmarkt driften. Sind erst einmal einige Jahre der Nicht-Erwerbstätigkeit verstrichen, dürften die Hürden bei der Jobsuche größer und die Bereitschaft tatsächlich wieder zu arbeiten geringer werden.
- Die Erfahrungen mit dem Kommunismus haben gezeigt, wie weit das Leistungsniveau einer Gesellschaft abfällt, wenn sich Leistung nicht mehr lohnt. Warum sollte das mit Einführung des BGE anders sein?
- Wird die Bevölkerung tatsächlich kreativ oder ist das BGE nur einen Einladung zum Faulenzen in der sozialen Hängematte?
- Das unter Sozialarbeitern „Sozialhilfeadel“ genannte Phänomen würde gesellschaftsfähig. Kinder, die täglich erleben, dass ihre Eltern für den Lebensunterhalt nicht arbeiten müssen, sehen selbst ebenso wenig Anreiz sich zu qualifizieren und später einer produktiven Arbeit nachzugehen. Kann eine Gesellschaft mit dieser Einstellung langfristig funktionieren?
- Mit dem Grundeinkommen würde -zumindest anfangs- künstlich Kaufkraft geschaffen. Viel des zusätzlichen Geldes dürfte in die Unterhaltungsindustrie fließen. Der verstärkte Kauf elektronischer Geräte würde zu höherem Ressourcenverbrauch und mehr Elektronikschrott führen.
- Mit Einführung des BGE würde die Grundlage für diverse kriminelle Geschäftsmodelle geschaffen, wie z.B. "Vermietung" deutscher Meldeadressen.
- Entsprechend ist entgegen der Annahme mancher Befürworter des BGE eine staatliche Kontrolle auch nach Einführung des BGE keinesfalls überflüssig. (Es sei denn, diese soll tatsächlich komplett ungeprüft pauschal an jeden ausgezahlt werden.) Um Missbrauch auszuschließen, müsste durchaus kontrolliert werden ob der Bezieher des BGE tatsächlich auch in Deutschland lebt. Da jeder Anspruch auf das BGE hat, wäre die Anzahl der potentiell zu überprüfenden Personen enorm - praktisch die gesamte Bevölkerung Deutschlands. Abgesehen von den Kosten würde dies auch eine stärkere Überwachung aller Bürger Deutschlands notwendig werden lassen.
Stand: Oktober 2013
[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/entscheidung-des-bundessozialgerichts-bulgarin-hat-anspruch-auf-hartz-iv-1.1586828
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-fuer-einwanderer-job-center-verweigern-rechtswidrig-leistungen-fuer-eu-buerger-1.1792475
[2] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/migration-aus-rumaenien-und-bulgarien-mehr-zuwanderer-beantragen-hartz-iv-und-kindergeld-1.1664041
Tags: bedingungsloses Grundeinkommen pro contra dm Gründer Goetz Götz Werner Finanzierung Kritik Bürgergeld Schweiz Piraten Partei die Linke Bedingung Leistungsbezug Wohnsitz Meldeadresse Europa europäische Gesetze Grundrecht Freizügigkeit Fürsorgeabkommen multilateral Staat Vertrag