Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Diese in Deutschland im Jahre 2023 eingeführte Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte löste.das bis dahin gültige Arbeitslosengeld II (gemeinhin auch Hartz IV genannt) ab.
Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld II sieht das Bürgergeld etwas höhere Regelsätze und weniger Druck auf Arbeitssuchende vor. Menschen im Leistungsbezug sollen sich dadurch stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können. So wurde der sogenannte Vermittlungsvorrang, also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit, aufgehoben. Mit dem Bürgergeld haben nun Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses eine höhere Priorität. Wer eine Weiterbildung mit Abschluss beginnt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Darüber hinaus kann der Erwerb eines Berufsabschlusses bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden. Für zur nachhaltigen Integration nützliche Bildungsmaßnahmen gibt es einen Bonus von 75 Euro pro Monat.
Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gibt es allerdings weiterhin und Leistungsminderungen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. So wird bei der ersten Pflichtverletzung der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
Ein zentraler Punkt des neuen Bürgergeld Konzeptes ist die Karenzzeit von 12 Monaten. Innerhalb des ersten Jahres des Bezuges von Bürgergeld sind eventuell vorhandene Ersparnisse und die Wohnsituation besonders geschützt. So werden z.B. innerhalb dieses Zeitraumes die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Schonfrist geprüft. Zudem bleiben in den ersten 12 Monaten Ersparnisse von bis zu 40.000 Euro für den Haushaltsvorstand plus 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft unangetastet.
Nach der Karenzzeit greift ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum unterstehen darüber hinaus einem besonderen Schutz.
Großzügigere Grenzen beim Hinzuverdienst
Zum 1. Juli 2023 werden die Freibeträge für Erwerbstätige erhöht: Statt bisher 20 Prozent dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 bis 1000 Euro dann 30 Prozent behalten werden. Das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, einer beruflichen Ausbildung oder Bundesfreiwilligendienst kann bis zu einer Höhe von 520 Euro vollständig behalten werden. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Zudem bleiben das Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien und geringfügige Einnahmen von bis zu 100 Euro pro Monat gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtlich Tätige können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten. Außerdem wird Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Erneuter Boom bei der Frühverrentung
Im Gegensatz zur vorher gängigen Praxis sehen die neuen Regeln des Bürgergeldes vor, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte in höherem Alter nicht mehr vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen müssen. In Kombination mit der Tatsache, dass innerhalb der Karenzzeit Kosten wie z.B. die Miete ungeprüft in voller Höhe übernommen werden, schafft das Bürgergeld für einige ältere Arbeitnehmer de facto eine Möglichkeit der Frühverrentung. Wer ein Jahr vor dem regulärem Rentenbeginn mit dem Arbeitsgeber ein vorzeitiges Ausscheiden vereinbart, kann eine Abfindung bis zur Freigrenze von 40.000 Euro mitnehmen und zuerst Bürgergeld und nach Ablauf der Karenzzeit dann die reguläre Altersrente beantragen. Ein volles Jahr früher in Rente bei minimalen Einbußen!
Von der Realität überholtes Instrument
Das Konzept des Bürgergeldes beruht auf der Annahme, dass die Menschen mehrheitlich einer Erwerbsarbeit nachgehen wollen. In der Vergangenheit war dies durch die Struktur des Arbeitsmarktes und einer entsprechenden Arbeitsmoral in der Bevölkerung meist auch durchaus der Fall. Zum einen verspüren viele Menschen der Generation Z keine moralische Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit mehr. Zum anderen bietet die Gig Economy vielfältige Möglichkeiten zur Generierung eines Nebeneinkommens. Wenn das Bürgergeld plus Einnahmen aus gelegentlichen Fun Gigs ein ähnliches Einkommen generiert wie ein Arbeitsverhältnis mit starren Arbeitszeiten und lästigen Pflichten, wird die reguläre Erwerbsarbeit für viele Menschen unattraktiv erscheinen. Insbesondere für sehr junge Menschen, sowie Arbeitnehmer einige Jahre vor der Rente wird das Bürgergeld ein Anreiz darstellen keiner geregelten Erwerbsarbeit mehr nachzugehen und sich dem Arbeitsmarkt fernzuhalten.
Wie viele Menschen es tatsächlich vorziehen nicht mehr zu arbeiten, wenn es finanziell machbar und gesellschaftlich akzeptable ist, ließ sich an der Kündigungswelle (Great Resignation) in den USA erkennen. Insgesamt über 50 Millionen(!) Arbeitnehmer entschieden sich in den durch Covid geprägten Jahren ihre Kündigung einzureichen. Die Mehrheit suchte sich letztendlich nur einen anderen Job, aber ein großer Anteil wechselte zur Gig Economy oder verabschiedete sich gleich ganz in den vorgezogenen Ruhestand.
Stand: April 2023
Tags: Armut Arbeit Hartz IV Jobcenter Kooperationsplan Eingliederungsvereinbarung Regelbedarf Miete Unterkunft Heizung Hinzuverdienst Minijob-Grenze Freibetrag besondere Härte Versäumnis Meldeplicht Sanktionsmoratorium Leistungsbezieher Sozialstaat menschenwürdiges Existenzminimum Teilhabe kulturelles soziales Leben Rechtsanspruch Bundesverfassungsgericht Grundgesetz Hilfebedürftigkeit Lohnabstandsgebot Arbeitslosenstatistik Faulpelz Faulenzer Nichtstuer Drückeberger Sozialschmarotzer Stütze Arno Dübel
Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld II sieht das Bürgergeld etwas höhere Regelsätze und weniger Druck auf Arbeitssuchende vor. Menschen im Leistungsbezug sollen sich dadurch stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können. So wurde der sogenannte Vermittlungsvorrang, also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit, aufgehoben. Mit dem Bürgergeld haben nun Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses eine höhere Priorität. Wer eine Weiterbildung mit Abschluss beginnt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Darüber hinaus kann der Erwerb eines Berufsabschlusses bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden. Für zur nachhaltigen Integration nützliche Bildungsmaßnahmen gibt es einen Bonus von 75 Euro pro Monat.
Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gibt es allerdings weiterhin und Leistungsminderungen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. So wird bei der ersten Pflichtverletzung der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
Ein zentraler Punkt des neuen Bürgergeld Konzeptes ist die Karenzzeit von 12 Monaten. Innerhalb des ersten Jahres des Bezuges von Bürgergeld sind eventuell vorhandene Ersparnisse und die Wohnsituation besonders geschützt. So werden z.B. innerhalb dieses Zeitraumes die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Schonfrist geprüft. Zudem bleiben in den ersten 12 Monaten Ersparnisse von bis zu 40.000 Euro für den Haushaltsvorstand plus 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft unangetastet.
Nach der Karenzzeit greift ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum unterstehen darüber hinaus einem besonderen Schutz.
Großzügigere Grenzen beim Hinzuverdienst
Zum 1. Juli 2023 werden die Freibeträge für Erwerbstätige erhöht: Statt bisher 20 Prozent dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 bis 1000 Euro dann 30 Prozent behalten werden. Das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, einer beruflichen Ausbildung oder Bundesfreiwilligendienst kann bis zu einer Höhe von 520 Euro vollständig behalten werden. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Zudem bleiben das Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien und geringfügige Einnahmen von bis zu 100 Euro pro Monat gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtlich Tätige können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten. Außerdem wird Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Erneuter Boom bei der Frühverrentung
Im Gegensatz zur vorher gängigen Praxis sehen die neuen Regeln des Bürgergeldes vor, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte in höherem Alter nicht mehr vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen müssen. In Kombination mit der Tatsache, dass innerhalb der Karenzzeit Kosten wie z.B. die Miete ungeprüft in voller Höhe übernommen werden, schafft das Bürgergeld für einige ältere Arbeitnehmer de facto eine Möglichkeit der Frühverrentung. Wer ein Jahr vor dem regulärem Rentenbeginn mit dem Arbeitsgeber ein vorzeitiges Ausscheiden vereinbart, kann eine Abfindung bis zur Freigrenze von 40.000 Euro mitnehmen und zuerst Bürgergeld und nach Ablauf der Karenzzeit dann die reguläre Altersrente beantragen. Ein volles Jahr früher in Rente bei minimalen Einbußen!
Von der Realität überholtes Instrument
Das Konzept des Bürgergeldes beruht auf der Annahme, dass die Menschen mehrheitlich einer Erwerbsarbeit nachgehen wollen. In der Vergangenheit war dies durch die Struktur des Arbeitsmarktes und einer entsprechenden Arbeitsmoral in der Bevölkerung meist auch durchaus der Fall. Zum einen verspüren viele Menschen der Generation Z keine moralische Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit mehr. Zum anderen bietet die Gig Economy vielfältige Möglichkeiten zur Generierung eines Nebeneinkommens. Wenn das Bürgergeld plus Einnahmen aus gelegentlichen Fun Gigs ein ähnliches Einkommen generiert wie ein Arbeitsverhältnis mit starren Arbeitszeiten und lästigen Pflichten, wird die reguläre Erwerbsarbeit für viele Menschen unattraktiv erscheinen. Insbesondere für sehr junge Menschen, sowie Arbeitnehmer einige Jahre vor der Rente wird das Bürgergeld ein Anreiz darstellen keiner geregelten Erwerbsarbeit mehr nachzugehen und sich dem Arbeitsmarkt fernzuhalten.
Wie viele Menschen es tatsächlich vorziehen nicht mehr zu arbeiten, wenn es finanziell machbar und gesellschaftlich akzeptable ist, ließ sich an der Kündigungswelle (Great Resignation) in den USA erkennen. Insgesamt über 50 Millionen(!) Arbeitnehmer entschieden sich in den durch Covid geprägten Jahren ihre Kündigung einzureichen. Die Mehrheit suchte sich letztendlich nur einen anderen Job, aber ein großer Anteil wechselte zur Gig Economy oder verabschiedete sich gleich ganz in den vorgezogenen Ruhestand.
Stand: April 2023
Tags: Armut Arbeit Hartz IV Jobcenter Kooperationsplan Eingliederungsvereinbarung Regelbedarf Miete Unterkunft Heizung Hinzuverdienst Minijob-Grenze Freibetrag besondere Härte Versäumnis Meldeplicht Sanktionsmoratorium Leistungsbezieher Sozialstaat menschenwürdiges Existenzminimum Teilhabe kulturelles soziales Leben Rechtsanspruch Bundesverfassungsgericht Grundgesetz Hilfebedürftigkeit Lohnabstandsgebot Arbeitslosenstatistik Faulpelz Faulenzer Nichtstuer Drückeberger Sozialschmarotzer Stütze Arno Dübel