Die Familienförderung in Deutschland ist ein
trauriges Beispiel dafür, wie ein Wohlfahrtsstaat seine Leistungen immer weiter
ausweitet und die Begünstigten trotzdem gleichzeitig das Gefühl haben,
alles allein finanzieren zu müssen.
Die Gründe für diesen Eindruck von Seiten der Familien sind vielfältig:
Die Gründe für diesen Eindruck von Seiten der Familien sind vielfältig:
- Längst nicht alle Leistungen kommen bei den Familien auch tatsächlich an. Wie bei jeder staatlichen Leistung die beantragt, geprüft und bewilligt wird, gibt es dabei einen Verwaltungsapparat der finanziert werden muss.
- Auch Familien sind Teil der Solidargemeinschaft die zur Finanzierung des Staates herangezogen werden. Als solche haben sie natürlich generell auch Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Dadurch haben viele Familien den Eindruck, dass sie mit Ihren Steuern/ Sozialabgaben ihre eigenen Transferleistungen erwirtschaften. (Die Argumentation ist oft, dass Familien höhere Ausgaben hätten und somit durch die entsprechend höheren Mehrwertsteuerabgaben mehr zum Steueraufkommen beitrügen.)
- Viele familienbezogenen Leistungen werden gar nicht registriert, obwohl sie von den Familien in Anspruch genommen werden. Von den Eltern wird meist lediglich das Kindergeld als –vollkommen unzureichende- finanzielle Unterstützung wahrgenommen. Dabei gehört das Kindergeld zu den sog. Geldleistungen, welche mit lediglich 20% einen eher geringen Anteil an den familienbezogenen Leistungen von insgesamt rund 122,7 Milliarden Euro darstellen (Stand: 2009). [1]
- Darüber hinaus werden viele von der Allgemeinheit finanzierte Transferleistungen von den Familien zwar wahrgenommen, aber als selbstverständlich erachtet. So ist es für Eltern in Deutschland normal, dass z.B. für den Schulbesuch auch nach Erfüllung der Pflichtjahre kein Schulgeld anfällt. Im Gegenteil: von vielen Familien wird es als Zumutung empfunden, dass Kosten für Lehrmaterial, Schulausflüge, etc. nicht ebenfalls generell von der Allgemeinheit übernommen werden, sondern ggf. aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Ehe- und familienbezogene Leistungen
Im Jahr 2010 umfasste das ehe- und familienbezogene Instrumentarium 148 familienbezogene und acht ehebezogene (Einzel-) Leistungen mit einem Gesamtvolumen von 200 Mrd. Euro. Das Leistungstableau unterteilt die familienbezogenen Leistungen in:
• steuerliche Leistungen (45,6 Mrd. Euro), davon 40 Mrd. für den Familienleistungsausgleich
• Geldleistungen (25,1 Mrd. Euro), davon fast 12 Mrd. Euro für Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten an die Gesetzliche Rentenversicherung und 4,5 Mrd. Euro für das Elterngeld
• Leistungen der Sozialversicherungen (27,3 Mrd. Euro), davon 16 Mrd. Euro für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie 3,5 Mrd. Euro für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
• Realtransfers (27,4 Mrd. Euro), davon 16 Mrd. Euro für die Bereitstellung von öffentlicher Kindertagesbetreuung, fast 6,3 Mrd. Euro für Hilfen zur Erziehung und 3,5 Mrd. Euro für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Die ehebezogenen Leistungen (75 Mrd. Euro) sind insbesondere die Hinterbliebenenversorgung (37 Mrd. Euro), das Ehegattensplitting (20 Mrd. Euro im Vergleich zu einer Individualbesteuerung) und die beitragsfreie Mitversicherung der Ehegatten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (10 Mrd. Euro). [1]
Der Mitteleinsatz für die frühkindliche Bildung und Betreuung von Kindern unter sechs Jahren in Deutschland im internationalen Vergleich allerdings unterdurchschnittlich. In Bezug zum Bruttoinlandsprodukt betrug dieser in den Jahren 2003 und 2008 lediglich 0,4% und steigerte sich im Jahr 2009 auf 0,5%.
Stand: Februar 2015
Im Jahr 2010 umfasste das ehe- und familienbezogene Instrumentarium 148 familienbezogene und acht ehebezogene (Einzel-) Leistungen mit einem Gesamtvolumen von 200 Mrd. Euro. Das Leistungstableau unterteilt die familienbezogenen Leistungen in:
• steuerliche Leistungen (45,6 Mrd. Euro), davon 40 Mrd. für den Familienleistungsausgleich
• Geldleistungen (25,1 Mrd. Euro), davon fast 12 Mrd. Euro für Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten an die Gesetzliche Rentenversicherung und 4,5 Mrd. Euro für das Elterngeld
• Leistungen der Sozialversicherungen (27,3 Mrd. Euro), davon 16 Mrd. Euro für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie 3,5 Mrd. Euro für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
• Realtransfers (27,4 Mrd. Euro), davon 16 Mrd. Euro für die Bereitstellung von öffentlicher Kindertagesbetreuung, fast 6,3 Mrd. Euro für Hilfen zur Erziehung und 3,5 Mrd. Euro für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Die ehebezogenen Leistungen (75 Mrd. Euro) sind insbesondere die Hinterbliebenenversorgung (37 Mrd. Euro), das Ehegattensplitting (20 Mrd. Euro im Vergleich zu einer Individualbesteuerung) und die beitragsfreie Mitversicherung der Ehegatten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (10 Mrd. Euro). [1]
Der Mitteleinsatz für die frühkindliche Bildung und Betreuung von Kindern unter sechs Jahren in Deutschland im internationalen Vergleich allerdings unterdurchschnittlich. In Bezug zum Bruttoinlandsprodukt betrug dieser in den Jahren 2003 und 2008 lediglich 0,4% und steigerte sich im Jahr 2009 auf 0,5%.
Stand: Februar 2015
[1] Daten Chart siehe Familienreport 2012: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=195578.html oder direkt
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Familienreport-2012,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Tags: junge familien förderung staatliche zuschüsse eigenheim haus kauf bau amt zuschuss unterstützung hilfe für familien vom staat deutschland
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Familienreport-2012,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Tags: junge familien förderung staatliche zuschüsse eigenheim haus kauf bau amt zuschuss unterstützung hilfe für familien vom staat deutschland