Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird als einziger Teil der Sozialversicherung allein durch Beiträge der Arbeitgeber (Mitgliedsunternehmen) finanziert - der Arbeitnehmer zahlt keinen direkten Beitrag.
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