Ein Plagiat ist Diebstahl geistigen Eigentums, die Anmaßung fremder geistiger Leistungen. Die unrechtmäßige Nachahmung eines von einem anderen geschaffenen künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkes kann in Form der Übernahme fremder Texte/ Bilder, oder Musik bis hin zu abstrakten Dingen wie fremde Ideen, Design etc. erfolgen.
Plagiate müssen nicht zwangsläufig gegen das Gesetz verstoßen: So ist die nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte ist in der Regel eine Verletzung von Urheberrechten. Die Übernahme fremder Ideen kann z.B. eine Verletzung von Patentrechten sein. In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.
Anders als in der Literatur, wird in der Wissenschaft bereits die Paraphrasierung eines vom Urheberrecht geschützten Textes oder die nicht gekennzeichnete Übernahme einer Argumentation ohne Herkunftsangabe als Plagiat bewertet. Unterschieden wird zwischen Totalplagiat, bei dem ein kompletter Text übernommen wird, und Teilplagiat, sowie zwischen dem Verbalplagiat, das Formulierungen exakt übernimmt. Das schwieriger nachzuweisende Ideenplagiat zitiert keinen Text, sondern übernimmt lediglich den Grundgedanken, ohne deren Urheber zu zitieren. Als Sonderformen gibt es zudem das Selbstplagiat, bei dem eigene Arbeiten mehrfach verwertet werden.
Plagiate müssen nicht zwangsläufig gegen das Gesetz verstoßen: So ist die nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte ist in der Regel eine Verletzung von Urheberrechten. Die Übernahme fremder Ideen kann z.B. eine Verletzung von Patentrechten sein. In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.
Anders als in der Literatur, wird in der Wissenschaft bereits die Paraphrasierung eines vom Urheberrecht geschützten Textes oder die nicht gekennzeichnete Übernahme einer Argumentation ohne Herkunftsangabe als Plagiat bewertet. Unterschieden wird zwischen Totalplagiat, bei dem ein kompletter Text übernommen wird, und Teilplagiat, sowie zwischen dem Verbalplagiat, das Formulierungen exakt übernimmt. Das schwieriger nachzuweisende Ideenplagiat zitiert keinen Text, sondern übernimmt lediglich den Grundgedanken, ohne deren Urheber zu zitieren. Als Sonderformen gibt es zudem das Selbstplagiat, bei dem eigene Arbeiten mehrfach verwertet werden.
Konzept des intellektuellen Eigentums greift nicht mehr
Das Konzept des intellektuellen Eigentums und der damit verbundenen Restriktionen kann mittlerweile als veraltet angesehen werden. Früher hatten nur relativ wenige Menschen die Möglichkeit ihre Ideen zu publizieren. Autoren mussten normalerweise Zeitungen/ Verleger finden, die bereit waren ihre Texte zu drucken. Das war eine enorme Hürde und die überwältigende Mehrzahl der eingereichten Arbeiten wurde nie veröffentlicht. Heute kann jeder Mensch Bücher in Eigenpublikation veröffentlichen. Zudem kann jedes Individuum mit Internetzugang eine Webseite oder Blog betreiben. Darüber hinaus kann jeder seine Gedanken über die diversen Plattformen der Sozialen Medien mit der Welt teilen. Die Menge der veröffentlichten Texte hat exponentiell zugenommen. Die Chancen, dass irgendjemand einen ähnlichen Gedanken vorher bereits einmal irgendwo formuliert und veröffentlicht hat sind entsprechend stark gestiegen. Die Wahrscheinlichkeit einer unbemerkten Doppelschöpfung steigt im Informationszeitalter buchstäblich täglich.
Mittlerweile können Chatbots wie ChatGPT individuelle Werke von passabler Qualität erschaffen. Noch sind diese Texte voller Phrasen und qualitativ lediglich auf dem Niveau eines Oberstufenschülers. Spätestens wenn die Werke der AI denen eines Menschen ebenbürtig sind, wird die Interpretation des geistigen Eigentums jedoch an die Grenze des definierbaren gebracht werden. Es wird schlicht keine „identifizierbaren Person oder Quelle“ mehr als Schöpfer auszumachen sein.
Das Konzept des intellektuellen Eigentums dient lediglich der menschlichen Eitelkeit (Ich war der Erste!) oder finanziellen Interessen (Vermarktung der Idee). Wer wirklich von seinen Ideen überzeugt ist, den interessiert es nicht ob seine Werke jedes Mal unter Nennung des Namens weiterverbreitet werden. Nur die Verbreitung der Idee an sich zählt. Es ist schlicht irrelevant wer diese zuerst hatte.
Stand: Februar 2023
Teddi Fishmann https://www.bmartin.cc/pubs/09-4apcei/4apcei-Fishman.pdf
Tags: Intellektuelles Eigentum Copyright Urheber Recht Urheberschaft Plagiat Doppelschöpfung Autoplagiat Selbstplagiat Copy & Paste Autor Kenneth Goldsmith Uncreative Writing unkreatives Schreiben Kunst schöpferische Tiefe Kunst Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU Nachahmung Großzitat Kleinzitat Musikzitat Schöpfungshöhe gemeinfreier Text Leistungsschutzrecht Lichtbildwerke Datenbank Presseverleger Springer Anti-Google-Gesetz Suchmaschine Newsaggregatoren Snippets Open Source Plagium Turnitin EasyBib Grammarly DupliChecker Copyleaks ChatGPT
Das Konzept des intellektuellen Eigentums und der damit verbundenen Restriktionen kann mittlerweile als veraltet angesehen werden. Früher hatten nur relativ wenige Menschen die Möglichkeit ihre Ideen zu publizieren. Autoren mussten normalerweise Zeitungen/ Verleger finden, die bereit waren ihre Texte zu drucken. Das war eine enorme Hürde und die überwältigende Mehrzahl der eingereichten Arbeiten wurde nie veröffentlicht. Heute kann jeder Mensch Bücher in Eigenpublikation veröffentlichen. Zudem kann jedes Individuum mit Internetzugang eine Webseite oder Blog betreiben. Darüber hinaus kann jeder seine Gedanken über die diversen Plattformen der Sozialen Medien mit der Welt teilen. Die Menge der veröffentlichten Texte hat exponentiell zugenommen. Die Chancen, dass irgendjemand einen ähnlichen Gedanken vorher bereits einmal irgendwo formuliert und veröffentlicht hat sind entsprechend stark gestiegen. Die Wahrscheinlichkeit einer unbemerkten Doppelschöpfung steigt im Informationszeitalter buchstäblich täglich.
Mittlerweile können Chatbots wie ChatGPT individuelle Werke von passabler Qualität erschaffen. Noch sind diese Texte voller Phrasen und qualitativ lediglich auf dem Niveau eines Oberstufenschülers. Spätestens wenn die Werke der AI denen eines Menschen ebenbürtig sind, wird die Interpretation des geistigen Eigentums jedoch an die Grenze des definierbaren gebracht werden. Es wird schlicht keine „identifizierbaren Person oder Quelle“ mehr als Schöpfer auszumachen sein.
Das Konzept des intellektuellen Eigentums dient lediglich der menschlichen Eitelkeit (Ich war der Erste!) oder finanziellen Interessen (Vermarktung der Idee). Wer wirklich von seinen Ideen überzeugt ist, den interessiert es nicht ob seine Werke jedes Mal unter Nennung des Namens weiterverbreitet werden. Nur die Verbreitung der Idee an sich zählt. Es ist schlicht irrelevant wer diese zuerst hatte.
Stand: Februar 2023
Teddi Fishmann https://www.bmartin.cc/pubs/09-4apcei/4apcei-Fishman.pdf
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