Die Arbeitslosenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Das vorrangige Ziel ist es, arbeitslosen Menschen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern.
Außer Minijobber, sind in Deutschland generell alle Arbeitnehmer inklusive Auszubildende, sowie seit dem Jahr 2006 auch Wehrdienstleistende, pflichtversichert. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden primär aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Bei Arbeitnehmern ist der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen. Der Beitragssatz beträgt dabei 3% des beitragspflichtigen Bruttoentgeltes.
Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern. Allerdings sind die Kosten für die Versicherung in den letzten Jahren stark gestiegen. Lag der monatliche Beitrag im Jahr 2010 bei nur 17,89 Euro (West), so war dieser im Jahr 2016 bereits auf 82,95 Euro/ Monat gestiegen. In der Folge sank die Zahl der Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung von 261.000 (Ende 2010) auf nur noch 133.000 (2015). Gleichzeitig ist aufgrund der Erhöhung die Summe der entrichteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge von ca. 40 Millionen auf insgesamt ca. 110 Millionen Euro (2012) gestiegen.
Außer Minijobber, sind in Deutschland generell alle Arbeitnehmer inklusive Auszubildende, sowie seit dem Jahr 2006 auch Wehrdienstleistende, pflichtversichert. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden primär aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Bei Arbeitnehmern ist der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen. Der Beitragssatz beträgt dabei 3% des beitragspflichtigen Bruttoentgeltes.
Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern. Allerdings sind die Kosten für die Versicherung in den letzten Jahren stark gestiegen. Lag der monatliche Beitrag im Jahr 2010 bei nur 17,89 Euro (West), so war dieser im Jahr 2016 bereits auf 82,95 Euro/ Monat gestiegen. In der Folge sank die Zahl der Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung von 261.000 (Ende 2010) auf nur noch 133.000 (2015). Gleichzeitig ist aufgrund der Erhöhung die Summe der entrichteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge von ca. 40 Millionen auf insgesamt ca. 110 Millionen Euro (2012) gestiegen.

Die Berechnung der registrierten Arbeitslosigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt, wobei die Definition wer als arbeitslos gilt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt wird. Unter registrierter Arbeitslosigkeit wird in Deutschland allgemein die Zahl der Arbeitslosen verstanden, die bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind.
Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als 15 Stunden arbeiten will und jünger als das jeweilige Rentenalter ist. Darüber hinaus muss die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als 15 Stunden arbeiten will und jünger als das jeweilige Rentenalter ist. Darüber hinaus muss die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Mit Verweis auf die Verfügbarkeit zählt nach § 16 Absatz 2 SGB III nicht als arbeitslos, wer an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt (z.B. Trainingsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten). Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind oder z.B. aus Altersgründen als unvermittelbar gelten. (Siehe hierzu Thema Arbeitslosenstatistk.)
Stand: Februar 2016
Arbeitslosenzahl. Daten Eurostat via Google: http://www.google.de/publicdata/explore?ds=z8o7pt6rd5uqa6_&hl=de&dl=de#!c&strail=false&bcs=d&nselm=h&met_y=unemployment&fdim_y=seasonality:sa&scale_y=lin&ind_y=false&rdim=country_group&idim=country:de&idim=country_group:non-eu&ifdim=country_group&hl=de&dl=de&ind=false
Tags: beitrag probleme der gesetzliche Arbeitslosen Versicherung Arbeitgeber Anteil Höhe Beitrag Satz Bemessungsgrenze für Selbständige Freiberufler private freiwillige Kranken Pflege Unfall Versicherung Leistungen Arbeitslosengeld I II Hartz IV 4 Langzeitarbeitslose Burgerarbeit Kleine Anfrage 18/108 Bundestag Die Linke
Stand: Februar 2016
Arbeitslosenzahl. Daten Eurostat via Google: http://www.google.de/publicdata/explore?ds=z8o7pt6rd5uqa6_&hl=de&dl=de#!c&strail=false&bcs=d&nselm=h&met_y=unemployment&fdim_y=seasonality:sa&scale_y=lin&ind_y=false&rdim=country_group&idim=country:de&idim=country_group:non-eu&ifdim=country_group&hl=de&dl=de&ind=false
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