In Deutschland sind die Hersteller seit dem Jahr 2006 verpflichtet, defekte oder ausgediente Energiesparlampen mit elektronischen Bauteilen zurückzunehmen.
So enthalten z.B. Leuchtstoffröhren neben elektronischen Bauteilen auch Quecksilber und dürfen in Deutschland daher keinesfalls in den Restmüll gegeben werden, sondern müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. LED-Lampen enthalten kein Quecksilber, wohl aber elektronische Bauteile, weshalb auch sie gesondert entsorgt werden sollen.
Das Altlampenrecycling der privaten Haushalte wird in Deutschland über Sammelstelen im Einzelhandel organisiert. Allerdings kommen trotz der seit nunmehr fast 10 Jahren bestehenden Vorschrift der getrennten Entsorgung noch immer nur ein Teil der Lampen aus den Haushalten zurück zu den vorgesehenen Sammelstellen. Ein großer Teil wird weiterhin -vermutlich aus Unkenntnis und Bequemlichkeit der Verbraucher- in den Hausmüll gegeben.
Mittlerweile können 90% der Bestandteile einer LED- oder Energiesparlampe der industriellen Produktion (z.B. zur Herstellung neuer Leuchtmittel) wieder zugeführt werden.
Für Quecksilber gilt das in der Regel nur, wenn der Glaskolben unbeschädigt ist, da es schon bei Zimmertemperatur flüchtig ist. Eine Wiederverwertung von Quecksilber ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings werden angesichts der allgemeinen Ressourcenverknappung verstärkt Anstrengungen unternommen, die Wiederverwertungsquote auszubauen.
Blei, Chrom und Cadmium sind nicht mehr zugelassen und sollten daher nur noch in älteren Lampen (Herstellung vor Juli 2006) zu finden sein.
So enthalten z.B. Leuchtstoffröhren neben elektronischen Bauteilen auch Quecksilber und dürfen in Deutschland daher keinesfalls in den Restmüll gegeben werden, sondern müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. LED-Lampen enthalten kein Quecksilber, wohl aber elektronische Bauteile, weshalb auch sie gesondert entsorgt werden sollen.
Das Altlampenrecycling der privaten Haushalte wird in Deutschland über Sammelstelen im Einzelhandel organisiert. Allerdings kommen trotz der seit nunmehr fast 10 Jahren bestehenden Vorschrift der getrennten Entsorgung noch immer nur ein Teil der Lampen aus den Haushalten zurück zu den vorgesehenen Sammelstellen. Ein großer Teil wird weiterhin -vermutlich aus Unkenntnis und Bequemlichkeit der Verbraucher- in den Hausmüll gegeben.
Mittlerweile können 90% der Bestandteile einer LED- oder Energiesparlampe der industriellen Produktion (z.B. zur Herstellung neuer Leuchtmittel) wieder zugeführt werden.
Für Quecksilber gilt das in der Regel nur, wenn der Glaskolben unbeschädigt ist, da es schon bei Zimmertemperatur flüchtig ist. Eine Wiederverwertung von Quecksilber ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings werden angesichts der allgemeinen Ressourcenverknappung verstärkt Anstrengungen unternommen, die Wiederverwertungsquote auszubauen.
Blei, Chrom und Cadmium sind nicht mehr zugelassen und sollten daher nur noch in älteren Lampen (Herstellung vor Juli 2006) zu finden sein.
Seit September 2013 gilt in Deutschland eine
neue Einteilung der Effizienzklassen beim Energielabel für Lampen mit
gerichtetem (Spots) und ungerichtetem Licht.
Da in der Vergangenheit nur wenige Angaben auf der Verpackung zu finden waren, nutzen viele Verbraucher die Wattangabe als Maßstab für die Helligkeit eines Leuchtmittels. Allerdings wird mit der Wattzahl die Leistungsaufnahme angegeben und besagt daher wie viel Strom die Lampe verbraucht. Idealerweise sollten die Werte für die Leistungsaufnahme (Strom) und -abgabe (Licht) nicht weit auseinander liegen. Dies ist nicht immer der Fall - so sind z.B. Halogenlampen keine Sparlampen.
Die Helligkeit wird hingegen in Lumen gemessen - je höher der Lumenwert, desto heller ist das Leuchtmittel. Zukünftig wird diese Angabe auf der Verpackung zu finden sein. Nur darüber können verschiedene Lampentypen miteinander verglichen werden. Aus den Werten Lumen und Watt ergibt sich die Effizienz einer Lampe. Je höher der Wert ist, desto effizienter setzt die Lampe Elektrizität in Licht um.
In Zukunft wird auch eine Angabe zur Farbwiedergabe in Form des Color Rendering Index (CRI) oder Ra-Wert auf der Verpackung zu finden sein. Die möglichst naturgetreue Wiedergabe von Farbtönen ist im Alltag für die meisten Verbraucher jedoch von nachrangiger Bedeutung - einzig für die Beleuchtung im Badezimmer/ Schminkspiegel mag dies relevant erscheinen.
Außerdem wird in Zukunft auf der Verpackung die Farbtemperatur des Lichts in Kelvin angegeben. Photographen sind damit vertraut, für die meisten Verbraucher dürfte jedoch auch dieser Wert in den meisten Fällen eher nichtssagend sein.
Stand: Mai 2015
Tags: Glühbirnen Spots Lampen Licht emittierende Diode LED Leuchtdioden Neonröhren Kompakt Leuchtstoff Natrium Metalldampf Halogen Lampen energiesparende Leuchtmittel umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen Mindestanforderungen Ökodesign Leistungsaufnahme Watt Energie Label Effizienz Klasse Helligkeit Deutschland Europa EU Rahmenrichtlinie Europäisches Parlament Verordnungen Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG Gasentladungslampen Quecksilber Recycling Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Da in der Vergangenheit nur wenige Angaben auf der Verpackung zu finden waren, nutzen viele Verbraucher die Wattangabe als Maßstab für die Helligkeit eines Leuchtmittels. Allerdings wird mit der Wattzahl die Leistungsaufnahme angegeben und besagt daher wie viel Strom die Lampe verbraucht. Idealerweise sollten die Werte für die Leistungsaufnahme (Strom) und -abgabe (Licht) nicht weit auseinander liegen. Dies ist nicht immer der Fall - so sind z.B. Halogenlampen keine Sparlampen.
Die Helligkeit wird hingegen in Lumen gemessen - je höher der Lumenwert, desto heller ist das Leuchtmittel. Zukünftig wird diese Angabe auf der Verpackung zu finden sein. Nur darüber können verschiedene Lampentypen miteinander verglichen werden. Aus den Werten Lumen und Watt ergibt sich die Effizienz einer Lampe. Je höher der Wert ist, desto effizienter setzt die Lampe Elektrizität in Licht um.
In Zukunft wird auch eine Angabe zur Farbwiedergabe in Form des Color Rendering Index (CRI) oder Ra-Wert auf der Verpackung zu finden sein. Die möglichst naturgetreue Wiedergabe von Farbtönen ist im Alltag für die meisten Verbraucher jedoch von nachrangiger Bedeutung - einzig für die Beleuchtung im Badezimmer/ Schminkspiegel mag dies relevant erscheinen.
Außerdem wird in Zukunft auf der Verpackung die Farbtemperatur des Lichts in Kelvin angegeben. Photographen sind damit vertraut, für die meisten Verbraucher dürfte jedoch auch dieser Wert in den meisten Fällen eher nichtssagend sein.
Stand: Mai 2015
Tags: Glühbirnen Spots Lampen Licht emittierende Diode LED Leuchtdioden Neonröhren Kompakt Leuchtstoff Natrium Metalldampf Halogen Lampen energiesparende Leuchtmittel umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen Mindestanforderungen Ökodesign Leistungsaufnahme Watt Energie Label Effizienz Klasse Helligkeit Deutschland Europa EU Rahmenrichtlinie Europäisches Parlament Verordnungen Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG Gasentladungslampen Quecksilber Recycling Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH