Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll helfen, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu fördern und durchzusetzen.
Das im Januar 2017 im Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen wurde Ende März 2017 im Bundestag verabschiedet. Die zuständige Familien- und Frauenministerin Manuela Schwesig sieht damit das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" in einem Gesetz festgeschrieben und hofft, dass sich die Unternehmen in Deutschland in Zukunft stärker mit ihren Entgeltstrukturen auseinandersetzen. "Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen."
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes:
1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen den Arbeitnehmern zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
2. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. So sollen betriebliche Verfahren zur Überprüfung/ Herstellung von Entgeltgleichheit etabliert werden.
3. Lageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem in Zukunft regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit sind für alle einsehbar.
4.Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.
Das Gesetz sorgt bestenfalls mehr Transparenz, hat jedoch keine Wirkung auf die Ursachen des Gender Pay Gaps
Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Internetseite selbst richtig feststellt, besteht „schon heute für alle Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland“ […] „die Verpflichtung, beim Lohn nicht zu diskriminieren und erwiesene Diskriminierung zu beseitigen“. Ziel des neuen Entgelttransparenzgesetzes ist somit auch lediglich "das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu fördern und durchzusetzen.“ [1] Da das Grundgesetz, sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland auch heute bereits Lohngleichheit garantieren, bleibt fraglich inwieweit das neue Gesetz tatsächlich notwendig ist und was es effektiv wird leisten können.
Das neue Gesetz wird sich in vielen Bereichen als wirkungslos und lebensfremd erweisen:
Der Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern ist zum allergrößten Teil nicht auf pauschale Diskriminierung zurückzuführen, sondern erklärt sich hauptsächlich durch Unterschiede bei der Berufs- und Arbeitgeberwahl, sowie den Erwerbsbiografien. Wenn der Regierung tatsächlich an Chancengleichheit gelegen wäre, müsste sie sich eher mit der flächendeckenden Versorgung von bezahlbaren Betreuungsplätzen für Kinder, einer besseren Berufsorientierung junger Menschen und insbesondere dem Abbau von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht befassen.
Statt Voraussetzungen für eine reale Reduzierung des Gender Pay Gap zu schaffen, suggeriert das neue Gesetz einmal mehr, Arbeitgeber würden Frauen im Vergleich zu männlichen Kollegen allein auf Basis ihres (soziologischen) Geschlechtes pauschal schlechter entlohnen und belässt es bei reiner Symbolpolitik. Ähnlich wie die Mietpreisbremse oder das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, ist das Entgelttransparenzgesetz ein von populistischem Aktionismus getriebenes Gesetz, welches in der Praxis keine oder sogar schädliche Wirkung entfalten wird. Rechtlich praktisch wirkungslose Gesetze dieser Art sind gesellschaftlich extrem schädlich, da sie das eigentliche Problem nicht angehen und den tatsächlich Betroffenen kaum helfen aber gleichzeitig die Gräben zwischen den Diskussionsgegnern weiter vertiefen.
Stand: März 2017
[1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit/80398
Tags: Einkommen Lohn Entgelt Lücke Gehalt Gerechtigkeit Gleichstellung Gleichheit Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern EntgTransG AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Gender Pay Gap Equal Pay Day
Das im Januar 2017 im Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen wurde Ende März 2017 im Bundestag verabschiedet. Die zuständige Familien- und Frauenministerin Manuela Schwesig sieht damit das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" in einem Gesetz festgeschrieben und hofft, dass sich die Unternehmen in Deutschland in Zukunft stärker mit ihren Entgeltstrukturen auseinandersetzen. "Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen."
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes:
1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen den Arbeitnehmern zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
2. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. So sollen betriebliche Verfahren zur Überprüfung/ Herstellung von Entgeltgleichheit etabliert werden.
3. Lageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem in Zukunft regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit sind für alle einsehbar.
4.Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.
Das Gesetz sorgt bestenfalls mehr Transparenz, hat jedoch keine Wirkung auf die Ursachen des Gender Pay Gaps
Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Internetseite selbst richtig feststellt, besteht „schon heute für alle Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland“ […] „die Verpflichtung, beim Lohn nicht zu diskriminieren und erwiesene Diskriminierung zu beseitigen“. Ziel des neuen Entgelttransparenzgesetzes ist somit auch lediglich "das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu fördern und durchzusetzen.“ [1] Da das Grundgesetz, sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland auch heute bereits Lohngleichheit garantieren, bleibt fraglich inwieweit das neue Gesetz tatsächlich notwendig ist und was es effektiv wird leisten können.
Das neue Gesetz wird sich in vielen Bereichen als wirkungslos und lebensfremd erweisen:
- Die Betriebe werden mit dem Gesetz lediglich aufgefordert (nicht verpflichtet) die bei ihnen geltenden Entgeltregelungen und -bestandteile auf Entgeltdiskriminierung hin zu überprüfen. Darüber hinaus gilt diese Aufforderung nur für Betriebe ab 500 Beschäftigten. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Unternehmen die Methode dieser Prüfung frei wählen können. Da die Prüfverfahren nicht zertifiziert sein müssen, ist absehbar, dass die Entwicklung der Industrie genehmer (und nicht zwangsläufig fairer) Prüfverfahren ein weiteres Betätigungsfeld für Wirtschaftskanzleien und Unternehmensberater werden wird. In der Folge könnten sich die Unternehmen nach außen nicht nur mit ihrer vermeintlichen Diskriminierungsfreiheit schmücken, sondern durch ihren Status ggf. sogar eigentlich berechtigte Ansprüche von tatsächlich diskriminierten Beschäftigten bereits im Vorfeld abwenden.
- In Betrieben mit weniger als 500, aber mehr als 200 Beschäftigten entfallen die Prüfpflichten, es gibt lediglich einen Auskunftsanspruch. Für Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten gilt das neue Gesetz gar nicht. Dies ist insofern absurd, da gerade in kleinen Betrieben der Lohnabstand zwischen den Geschlechtern besonders groß ist. Zudem sind Frauen überproportional häufig in kleinen Firmen beschäftigt. Die am ehesten von Diskriminierung betroffenen Frauen werden folglich gar nicht erreicht.
- Es dürfte auch mit dem neuen Gesetz in der Realität eher selten vorkommen, dass Beschäftigte – unabhängig vom Geschlecht – in einem bestehenden Arbeitsverhältnis Auskunftsansprüche geltend machen und ggf. sogar einklagen. Die meisten werden auch in Zukunft aus Sorge um das Betriebsklima/ den Arbeitsplatz, sowie das Kostenrisiko eines Prozesses vor diesem Schritt zurückschrecken.
Der Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern ist zum allergrößten Teil nicht auf pauschale Diskriminierung zurückzuführen, sondern erklärt sich hauptsächlich durch Unterschiede bei der Berufs- und Arbeitgeberwahl, sowie den Erwerbsbiografien. Wenn der Regierung tatsächlich an Chancengleichheit gelegen wäre, müsste sie sich eher mit der flächendeckenden Versorgung von bezahlbaren Betreuungsplätzen für Kinder, einer besseren Berufsorientierung junger Menschen und insbesondere dem Abbau von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht befassen.
Statt Voraussetzungen für eine reale Reduzierung des Gender Pay Gap zu schaffen, suggeriert das neue Gesetz einmal mehr, Arbeitgeber würden Frauen im Vergleich zu männlichen Kollegen allein auf Basis ihres (soziologischen) Geschlechtes pauschal schlechter entlohnen und belässt es bei reiner Symbolpolitik. Ähnlich wie die Mietpreisbremse oder das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, ist das Entgelttransparenzgesetz ein von populistischem Aktionismus getriebenes Gesetz, welches in der Praxis keine oder sogar schädliche Wirkung entfalten wird. Rechtlich praktisch wirkungslose Gesetze dieser Art sind gesellschaftlich extrem schädlich, da sie das eigentliche Problem nicht angehen und den tatsächlich Betroffenen kaum helfen aber gleichzeitig die Gräben zwischen den Diskussionsgegnern weiter vertiefen.
Stand: März 2017
[1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit/80398
Tags: Einkommen Lohn Entgelt Lücke Gehalt Gerechtigkeit Gleichstellung Gleichheit Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern EntgTransG AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Gender Pay Gap Equal Pay Day