Die deutsche Polizei macht selten durch Ermittlungserfolge und gute Arbeit auf sich aufmerksam. Es dominieren Meldungen über peinliche Pannen sowie wiederholte Beweise von zweifelhaftem Rechtsverständnis und mangelnder Kompetenz.
Pleiten, Pech und Pannen:

Im Zusammenhang mit einem spektakulären Bankraub in Berlin-Steglitz hatte die Polizei im Januar 2013 ein Fahndungsfoto veröffentlicht. Dieses stammte aus dem Ausweis, mit welchem zuvor in der Tiefgarage des ausgeraubten Geldinstituts ein Stellplatz angemietet worden war. Die "Berliner Morgenpost" berichtete allerdings kurz danach, dass der Mann auf dem Bild nicht zu den Tätern gehört. Die peinliche Panne der ermittelnden Beamten wäre zu vermeiden gewesen, wenn diese eine einfache Bildersuche mit Google durchgeführt hätten. Sie hätten innerhalb von Sekunden festgestellt, dass die Bankräuber das Foto einfach irgendwo aus dem Internet kopiert hatten.
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Ende des Jahres 2012 stürmte ein Spezialeinsatzkommando
aufgrund eines Missverständnisses mit der vor Ort befindlichen Polizei mitten
in der Nacht die falsche Wohnung. [1] Dieser Fehler ist schwerwiegend - allerdings
lassen sich Pannen dieser Art auch bei großer Sorgfalt nie gänzlich ausschließen.
Der eigentliche Skandal liegt in der Art und Weise wie die Staatsgewalt mit Fehlern wie diesen meistens umgeht. Die Opfer von (versehentlicher) Polizeigewalt erhalten selten eine Entschädigung oder auch nur eine Entschuldigung. Das Gefühl der Ohnmacht beim „Zugriff“ ist extrem traumatisierend. Wenn es auch noch in dem als persönlichen Schutzraum empfunden Privatbereich der eigenen Wohnung passiert, wiegt dies umso schwerer. Nach einer solchen Erfahrung keine Entschädigung oder auch nur eine Entschuldigung zu erhalten, lässt die Betroffenen jeden Glauben an den Rechtsstaat verlieren und macht die ohnehin traumatisierende Situation für die Betroffenen letztendlich unerträglich.
Erwartungsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft Göttingen das Ermittlungsverfahren zu obigem Fall schnell ein und stellte lapidar fest, dass es sich um ein „bedauerliches Versehen“ handelte. [1]
Auch andere Fällen von polizeilichem Fehlverhalten hatten keine/ nur geringe juristische Konsequenzen:
Generell ermitteln Staatsanwälte ungern gegen Polizisten, denn letztendlich ist die Justiz in der täglichen Arbeit auf die Kooperation der Polizei angewiesen. Wenn Polizisten im Dienst gewalttätig werden, müssen sie daher selten strafrechtliche Konsequenzen fürchten. So wurden von den 2.417 im Jahr 2011 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten von Polizisten über 80% (2.087 Verfahren) von den Staatsanwaltschaften eingestellt.
Dies hat unter anderem auch damit zu tun, dass Staatsanwälte bei diesen Ermittlungsverfahren oft auf eine Mauer des Schweigens stoßen. Ein falsch verstandener Ehrenkodex innerhalb der Polizei deutet Gewaltexzesse zur Bagatelle oder zur Notwehr um und macht es vielen Polizisten unmöglich gegen Kollegen auszusagen. Fehlverhalten Einzelner wird vom Team gedeckt und anstatt die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und aus dem Fehler zu lernen, stellen die Polizeichefs missglückte Einsätze oft als ordnungsgemäß hin. Und während die Polizeigewerkschaften seit Jahren die angeblich zunehmende Gewalt gegen Polizisten anprangern, wird die von Polizisten ausgehende Gewalt möglichst todgeschwiegen.
Selbst wenn die Klage der Polizei über die zunehmende Gewalt gegen sie berechtigt ist, so sendet sie eine verheerende Botschaft: Wer jammert, begibt sich in die Rolle des Opfers und räumt damit gleichzeitig ein, dass sich die Situation seiner Kontrolle entzieht. Im Falle der Polizei ist dies nicht nur hochgradig peinlich, sondern es bedeutet gleichzeitig, dass die Polizei aktiv ihre eigene Autorität untergräbt und zunehmend ihre Existenzberechtigung verliert. Wenn in der Bevölkerung der Glaube an die Handlungsfähigkeit der Polizei verloren geht, nehmen die Bürger das Gesetz irgendwann selbst in die Hand. Am Ende einer solchen Entwicklung stehen Lynchjustiz und in Bürgerwehren organisierte, selbsternannte Hilfssherrifs die ihre eigene Interpretation von Recht und Gesetz vertreten. Der Fall des im Jahre 2012 erschossenen Trayvon Martin verdeutlicht die Problematik und soziale Sprengkraft. [2]
Keine Frage – Polizisten haben mitunter mit sehr aggressiven Fußballfans, unter Drogeneinfluss stehenden Junkies oder mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen zu tun. Sie müssen täglich mit den negativen Konsequenzen einer verfehlten Bildungs- und Sozialpolitik fertig werden. Sie sind für manche Gruppen Feindbild und Zielscheibe des Hasses und sie sind den Attacken wütender Bürger ausgesetzt. Sie müssen sich - wie im Fall Teresa Z.- beleidigen und anspucken lassen ohne dabei die emotionale Kontrolle über sich zu verlieren.
Eine Diskussion über die Verbesserung der mitunter mangelhaften Ausrüstung der Polizei und Qualität der Ausbildung scheint angebracht. Allerdings sind die aktuell schwierigen Arbeitsbedingungen von Polizisten kein Geheimnis. Jeder, der nicht bereit ist, sich täglich den Konflikten zu stellen und dabei in Kauf zu nehmen, dass er für seine Mühen oft weder viel Geld noch soziale Anerkennung erfährt, hat im Polizeidienst nichts zu suchen. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass Polizisten mit Problemsituationen umgehen können, ohne dass diese eskalieren. Polizisten sind verpflichtet, Gewalt gegen Bürger auf ein Minimum zu beschränken. Wer dies nicht leisten kann, muss sich in den Innendienst zurück ziehen oder besser ganz aus dem Dienst ausscheiden.
Unter den gegebenen Umständen gibt es keinen sinnvollen Grund Polizist zu werden:
Tief blicken lässt auch der Name eines großen Polizisten Forums: CopZone
Für alleinstehende Polizisten auf Partnersuche gibt es PolizeiSingles.
Stand: August 2013
[1] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sek-stuermt-falsche-wohnung-in-rollshausen-in-niedersachsen-a-863808.html
http://www.taz.de/Naechtlicher-Ueberfall/!121114/
[2] http://content.time.com/time/nation/article/0,8599,2109511,00.html
[3] http://www.taz.de/Interview-mit-homosexuellem-Polizisten/!107554/
Tags: Polizei Streife Gewalt Kriminologe Rafael Behr Beamte Gewalt gegen von Polizisten lobby Gewerkschaft der Polizei GdP Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK Deutsche Polizei-Gewerkschaft DPolG Joachim Lenders Rainer Wendt Nazis Arrest, Beschuldigten vernehmung, Beugehaft, Bürger Rechte, Castor, Demonstration, Diskriminierung, erkennungsdienstliche ED Behandlung, Festnahme, Gewahrsam, Grundgesetz, Hamburg Gefahrenzone personenbezogene biometrische Daten, Datenschutz Richter vereinigung, Rasterfahndung, Rechts beugung Macht missbrauch, Richter Vorbehalt, Staat anwälte, Straf Antrag Anzeige Funkzellenabfrage Mobilfunk Ueberwachung
Der eigentliche Skandal liegt in der Art und Weise wie die Staatsgewalt mit Fehlern wie diesen meistens umgeht. Die Opfer von (versehentlicher) Polizeigewalt erhalten selten eine Entschädigung oder auch nur eine Entschuldigung. Das Gefühl der Ohnmacht beim „Zugriff“ ist extrem traumatisierend. Wenn es auch noch in dem als persönlichen Schutzraum empfunden Privatbereich der eigenen Wohnung passiert, wiegt dies umso schwerer. Nach einer solchen Erfahrung keine Entschädigung oder auch nur eine Entschuldigung zu erhalten, lässt die Betroffenen jeden Glauben an den Rechtsstaat verlieren und macht die ohnehin traumatisierende Situation für die Betroffenen letztendlich unerträglich.
Erwartungsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft Göttingen das Ermittlungsverfahren zu obigem Fall schnell ein und stellte lapidar fest, dass es sich um ein „bedauerliches Versehen“ handelte. [1]
Auch andere Fällen von polizeilichem Fehlverhalten hatten keine/ nur geringe juristische Konsequenzen:
- André Conrad wurde in Berlin von Polizisten mit Stöcken geschlagen als er bereits am Boden lag. Ein Schäferhund wurde auf ihn gehetzt, Pfefferspray in die Augen gesprüht. Er wurde in den Nacken getreten und angeschossen. Er starb.
- Tennessee Eisenberg wurde von Polizisten zwölfmal in Knie, Rumpf und Herz geschossen. Die genauen Umstände seines Todes hat die Justiz nie ganz geklärt.
- Teresa Z. - In München brach der körperlich klar überlegende Polizist Frank W. der gefesselten und eher zierlichen Teresa Z. in der Haftzelle das Nasenbein und die Augenhöhle. Er wurde zu zehn Monaten wegen Körperverletzung im Amt und eine Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Wie immer im Falle einer eher seltenen Verurteilung stellt das Gericht auch hier sicher, dass aus dem Urteil keine unmittelbaren Konsequenzen für den Beamten entstehen. So bleiben Gerichte bei Ihren Urteilen auffallend oft unter den Strafmaßen von zwölf Monaten (Polizist muss aus dem Dienst ausscheiden) und 24 Monaten (Verlust des Versorgungsanspruches VBL).
Generell ermitteln Staatsanwälte ungern gegen Polizisten, denn letztendlich ist die Justiz in der täglichen Arbeit auf die Kooperation der Polizei angewiesen. Wenn Polizisten im Dienst gewalttätig werden, müssen sie daher selten strafrechtliche Konsequenzen fürchten. So wurden von den 2.417 im Jahr 2011 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten von Polizisten über 80% (2.087 Verfahren) von den Staatsanwaltschaften eingestellt.
Dies hat unter anderem auch damit zu tun, dass Staatsanwälte bei diesen Ermittlungsverfahren oft auf eine Mauer des Schweigens stoßen. Ein falsch verstandener Ehrenkodex innerhalb der Polizei deutet Gewaltexzesse zur Bagatelle oder zur Notwehr um und macht es vielen Polizisten unmöglich gegen Kollegen auszusagen. Fehlverhalten Einzelner wird vom Team gedeckt und anstatt die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und aus dem Fehler zu lernen, stellen die Polizeichefs missglückte Einsätze oft als ordnungsgemäß hin. Und während die Polizeigewerkschaften seit Jahren die angeblich zunehmende Gewalt gegen Polizisten anprangern, wird die von Polizisten ausgehende Gewalt möglichst todgeschwiegen.
Selbst wenn die Klage der Polizei über die zunehmende Gewalt gegen sie berechtigt ist, so sendet sie eine verheerende Botschaft: Wer jammert, begibt sich in die Rolle des Opfers und räumt damit gleichzeitig ein, dass sich die Situation seiner Kontrolle entzieht. Im Falle der Polizei ist dies nicht nur hochgradig peinlich, sondern es bedeutet gleichzeitig, dass die Polizei aktiv ihre eigene Autorität untergräbt und zunehmend ihre Existenzberechtigung verliert. Wenn in der Bevölkerung der Glaube an die Handlungsfähigkeit der Polizei verloren geht, nehmen die Bürger das Gesetz irgendwann selbst in die Hand. Am Ende einer solchen Entwicklung stehen Lynchjustiz und in Bürgerwehren organisierte, selbsternannte Hilfssherrifs die ihre eigene Interpretation von Recht und Gesetz vertreten. Der Fall des im Jahre 2012 erschossenen Trayvon Martin verdeutlicht die Problematik und soziale Sprengkraft. [2]
Keine Frage – Polizisten haben mitunter mit sehr aggressiven Fußballfans, unter Drogeneinfluss stehenden Junkies oder mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen zu tun. Sie müssen täglich mit den negativen Konsequenzen einer verfehlten Bildungs- und Sozialpolitik fertig werden. Sie sind für manche Gruppen Feindbild und Zielscheibe des Hasses und sie sind den Attacken wütender Bürger ausgesetzt. Sie müssen sich - wie im Fall Teresa Z.- beleidigen und anspucken lassen ohne dabei die emotionale Kontrolle über sich zu verlieren.
Eine Diskussion über die Verbesserung der mitunter mangelhaften Ausrüstung der Polizei und Qualität der Ausbildung scheint angebracht. Allerdings sind die aktuell schwierigen Arbeitsbedingungen von Polizisten kein Geheimnis. Jeder, der nicht bereit ist, sich täglich den Konflikten zu stellen und dabei in Kauf zu nehmen, dass er für seine Mühen oft weder viel Geld noch soziale Anerkennung erfährt, hat im Polizeidienst nichts zu suchen. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass Polizisten mit Problemsituationen umgehen können, ohne dass diese eskalieren. Polizisten sind verpflichtet, Gewalt gegen Bürger auf ein Minimum zu beschränken. Wer dies nicht leisten kann, muss sich in den Innendienst zurück ziehen oder besser ganz aus dem Dienst ausscheiden.
Unter den gegebenen Umständen gibt es keinen sinnvollen Grund Polizist zu werden:
- Gutes tun. Dieser naive Ansatz wird schnell zu Frust führen, wenn der Polizist Typ Gutmensch seine Arbeitstage mit pöbelnden Randgruppen, alkoholisierten Jugendlichen, streitenden Nachbarn sowie häuslicher Gewalt bei Paaren und ganz generell mit Erledigung von mehr oder minder sinnlosen administrativen Tätigkeiten verbringt.
- Sicherer Job. Privilegien wie früher der entfallende Wehrdienst oder die bis heute geltende „freie Heilfürsorge“. Wenn Arbeitsplatzsicherheit und Privilegien die Motivation sind, bedarf es nicht viel sich die Qualität der geleisteten Arbeit vorzustellen.
- Sozialprestige. Manche glauben, dass der Beruf Polizist noch immer einen gewissen gesellschaftlichen Respekt genießt - wie zu Zeiten des stets hilfsbereiten, väterlich-autoritären Schutzmann/ Wachtmeisters.
- Autorität/ Macht haben und endlich jemand sein. Wahrscheinlich die problematischste Variante. Diejenigen, die eine Uniform brauchen um ihre Minderwertigkeitskomplexe zu kompensieren, sollten nicht auf unschuldige Bürger losgelassen werden.
- Eine drollige Variante von Punkt drei: Polizist werden zum Beweis von „Männlichkeit“ – als Alternative zu Florist oder Friseur!
Tief blicken lässt auch der Name eines großen Polizisten Forums: CopZone
Für alleinstehende Polizisten auf Partnersuche gibt es PolizeiSingles.
Stand: August 2013
[1] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sek-stuermt-falsche-wohnung-in-rollshausen-in-niedersachsen-a-863808.html
http://www.taz.de/Naechtlicher-Ueberfall/!121114/
[2] http://content.time.com/time/nation/article/0,8599,2109511,00.html
[3] http://www.taz.de/Interview-mit-homosexuellem-Polizisten/!107554/
Tags: Polizei Streife Gewalt Kriminologe Rafael Behr Beamte Gewalt gegen von Polizisten lobby Gewerkschaft der Polizei GdP Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK Deutsche Polizei-Gewerkschaft DPolG Joachim Lenders Rainer Wendt Nazis Arrest, Beschuldigten vernehmung, Beugehaft, Bürger Rechte, Castor, Demonstration, Diskriminierung, erkennungsdienstliche ED Behandlung, Festnahme, Gewahrsam, Grundgesetz, Hamburg Gefahrenzone personenbezogene biometrische Daten, Datenschutz Richter vereinigung, Rasterfahndung, Rechts beugung Macht missbrauch, Richter Vorbehalt, Staat anwälte, Straf Antrag Anzeige Funkzellenabfrage Mobilfunk Ueberwachung