Homosexualität als Straftatbestand
Der sexuelle Verkehr zwischen Männern wird auf der Basis religiöser Texte wie Bibel, Tora und Koran oft als Sünde betrachtet. Diese Einstellung spiegelt sich normalerweise auch in den Gesetzen des jeweiligen Landes wider, welche homosexuelle Handlungen untersagen und diese als Straftaten verfolgen.
Auch in Deutschland existierten solche Gesetze. So stellte der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bemerkenswert ist hierbei insbesondere, dass die Bundesrepublik Deutschland zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der Paragraphen 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus festhielt. Erst im Jahr 1969 kam es zu einer ersten, und im Jahr 1973 dann zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Es dauerte bis zum 11. Juni 1994 bis § 175 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben wurde.
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Der sexuelle Verkehr zwischen Männern wird auf der Basis religiöser Texte wie Bibel, Tora und Koran oft als Sünde betrachtet. Diese Einstellung spiegelt sich normalerweise auch in den Gesetzen des jeweiligen Landes wider, welche homosexuelle Handlungen untersagen und diese als Straftaten verfolgen.
Auch in Deutschland existierten solche Gesetze. So stellte der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bemerkenswert ist hierbei insbesondere, dass die Bundesrepublik Deutschland zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der Paragraphen 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus festhielt. Erst im Jahr 1969 kam es zu einer ersten, und im Jahr 1973 dann zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Es dauerte bis zum 11. Juni 1994 bis § 175 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben wurde.
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