Anfang des Jahres 2009 hat die Föderalismuskommission beschlossen, dem Bund sowie den Ländern verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits zu machen um die Staatsverschuldung Deutschlands in Zukunft zu begrenzen.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Haushalte von Bund und Ländern zukünftig ohne Kredite auszugleichen sind. Die zwingende Einhaltung der Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts ist für den Bund ab dem Jahr 2016 und für die Länder ab dem Jahr 2020 festgeschrieben. Da es zahlreiche Ausnahmen vom Kreditaufnahmeverbot gibt und außerdem eine antizyklische Kreditaufnahme zur Steuerung konjunktureller Schwankungen zulässig ist, ist absehbar, dass die sog. Schuldenbremse ihr Ziel verfehlen wird.
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 sah Ausgaben in Höhe von insgesamt 295,4 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 6,2 Milliarden Euro vor. Für das Jahr 2013 waren 25,1 Milliarden Euro an neuen Krediten veranschlagt und für das Jahr 2015 rechnete der Entwurf mit einen marginalen Überschuss, welcher allerdings bis zum Jahr 2017 auf 9,6 Milliarden Euro steigen soll.
Auf der Pressekonferenz am 26.06.2013 erläuterte Wolfgang Schäuble, dass die Regierung langfristig mit steigenden Zinsen rechnet und den Haushaltsplänen vorsichtige Annahmen zugrunde lägen. Im Entwurf komplett unberücksichtigt bleiben allerdings die zu erwartenden Verluste aus dem sich abzeichnenden Schuldenerlass für Griechenland, da laut Schäuble „wir einen solchen Schuldenschnitt nicht mehr machen werden“. Diese Aussage war eher der Wahl im September 2013, denn der Realität geschuldet.
Wenig realistisch erscheint die Haushaltsplanung auch im Hinblick auf die von der Union versprochenen höheren Leistungen für Familien und Renten für Mütter von vor 1992 geborenen Kindern sowie generell mehr Investitionen. Auch Sonderfaktoren wie etwa die Flutschäden aus dem Jahr 2013 in Höhe von ca. 8 Milliarden Euro finden wie üblich keine Berücksichtigung.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Haushalte von Bund und Ländern zukünftig ohne Kredite auszugleichen sind. Die zwingende Einhaltung der Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts ist für den Bund ab dem Jahr 2016 und für die Länder ab dem Jahr 2020 festgeschrieben. Da es zahlreiche Ausnahmen vom Kreditaufnahmeverbot gibt und außerdem eine antizyklische Kreditaufnahme zur Steuerung konjunktureller Schwankungen zulässig ist, ist absehbar, dass die sog. Schuldenbremse ihr Ziel verfehlen wird.
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 sah Ausgaben in Höhe von insgesamt 295,4 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 6,2 Milliarden Euro vor. Für das Jahr 2013 waren 25,1 Milliarden Euro an neuen Krediten veranschlagt und für das Jahr 2015 rechnete der Entwurf mit einen marginalen Überschuss, welcher allerdings bis zum Jahr 2017 auf 9,6 Milliarden Euro steigen soll.
Auf der Pressekonferenz am 26.06.2013 erläuterte Wolfgang Schäuble, dass die Regierung langfristig mit steigenden Zinsen rechnet und den Haushaltsplänen vorsichtige Annahmen zugrunde lägen. Im Entwurf komplett unberücksichtigt bleiben allerdings die zu erwartenden Verluste aus dem sich abzeichnenden Schuldenerlass für Griechenland, da laut Schäuble „wir einen solchen Schuldenschnitt nicht mehr machen werden“. Diese Aussage war eher der Wahl im September 2013, denn der Realität geschuldet.
Wenig realistisch erscheint die Haushaltsplanung auch im Hinblick auf die von der Union versprochenen höheren Leistungen für Familien und Renten für Mütter von vor 1992 geborenen Kindern sowie generell mehr Investitionen. Auch Sonderfaktoren wie etwa die Flutschäden aus dem Jahr 2013 in Höhe von ca. 8 Milliarden Euro finden wie üblich keine Berücksichtigung.
Die Ankündigung ab dem Jahr 2015 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen zu können, ist vergleichbar mit dem Vorsatz eines Alkoholikers morgen ganz bestimmt mit dem Trinken aufzuhören. Die Schädlichkeit des Verhaltens wird grundsätzlich erkannt und der Wille zur Veränderung ist durchaus gegeben.
Selbst der Glaube daran, dass es diesmal wirklich klappen wird ist aus Sicht des Alkoholikers ebenfalls real. Objektiv betrachtet ist es allerdings nicht mehr als eine abermalige Selbsttäuschung.
Selbst der Glaube daran, dass es diesmal wirklich klappen wird ist aus Sicht des Alkoholikers ebenfalls real. Objektiv betrachtet ist es allerdings nicht mehr als eine abermalige Selbsttäuschung.
Ohne tiefgreifende Reformen in Deutschland wird sich keine dauerhafte Sanierung des Bundeshaushaltes erreichen lassen.
Im Auftrag der neo-liberalen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft führt das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft regelmäßig einen Konsolidierungs-Check durch. Dieser untersucht „strukturelle, das heißt um konjunkturelle Einflüsse bereinigte, Defizite“ und bewertet die Konsolidierungserfolge der Bundesländer. [2] Einschätzung per Dezember 2013:
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Je weiter die Konsolidierungslasten in die Zukunft verschoben werden, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die verfassungsgemäße Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts im Jahre 2020 eingehalten wird.“
In Zukunft problematisch wird vor allem die Tatsache, dass die Bundesländer ca. zwei Drittel der insgesamt rund 1,9 Millionen Beamten in Deutschland beschäftigen. Wenn ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse greift und gleichzeitig die Beamten der Babyboomer- Generation in Pension gehen, werden viele Bundesländer massive Finanzierungsprobleme bekommen.
„Die Versorgungsausgaben sind ein Haushaltsposten, der sich nicht abbauen lässt. Damit künftige Budgets nicht von Beamtenpensionen erdrückt werden, ist schon jetzt eine kluge Personalpolitik unumgänglich. Wenn nicht jede frei werdende Stelle neu besetzt wird, wird immerhin der weitere Anstieg der Pensionslasten gebremst“, konstatieren die Autoren des Konsolidierungs-Checks Ralph Brügelmann und Dr. Thilo Schaefer. [1]
Nach Berechnungen von Bernd Raffelhüschen gibt der Staat aktuell ca. 23 Milliarden Euro pro Jahr für die Pensionen aus. Zuzüglich von fünf Milliarden Euro an Beihilfen zu Krankheits- und Pflegekosten, sowie der Hinterbliebenenversorgung summieren sich die Ausgaben der Versorgung der Pensionäre bereits heute auf insgesamt 32,5 Milliarden Euro. In Folge der Einstellungswelle in den 70er Jahren und der daraus in Kürze entstehenden Pensionierungswelle, werden diese Kosten innerhalb der nächsten zehn Jahre auf rund 52 Milliarden Euro ansteigen. Ohne Hilfe vom Bund werden die Länder diese Kosten nicht bewältigen können.
Stand: Dezember 2013
Im Auftrag der neo-liberalen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft führt das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft regelmäßig einen Konsolidierungs-Check durch. Dieser untersucht „strukturelle, das heißt um konjunkturelle Einflüsse bereinigte, Defizite“ und bewertet die Konsolidierungserfolge der Bundesländer. [2] Einschätzung per Dezember 2013:
- Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz könnten Erfolge beim Abbau der Neuverschuldung verbuchen.
- Hamburg macht Fortschritte beim Defizitabbau - wird voraussichtlich im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.
- Die Finanzplanung Schleswig-Holsteins erfüllt bereits die Vorgaben der Schuldenbremse.
- Berlin wird ab dem Jahr 2014 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können.
- Einen mühsamen Weg haben Bremen sowie das Saarland vor sich.
- Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gehen den Schuldenabbau nicht entschlossen genug an.
- Für Sachsen-Anhalt wird ab dem Jahr 2014 ein struktureller Überschuss erwartet.
- Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg schließen ihre Haushalte ausgeglichen oder sogar mit Überschüssen ab. Allerdings müssen diese Bundesländer ab dem Jahr 2019 ohne Mittel aus dem Solidarpakt auskommen.
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Je weiter die Konsolidierungslasten in die Zukunft verschoben werden, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die verfassungsgemäße Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts im Jahre 2020 eingehalten wird.“
In Zukunft problematisch wird vor allem die Tatsache, dass die Bundesländer ca. zwei Drittel der insgesamt rund 1,9 Millionen Beamten in Deutschland beschäftigen. Wenn ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse greift und gleichzeitig die Beamten der Babyboomer- Generation in Pension gehen, werden viele Bundesländer massive Finanzierungsprobleme bekommen.
„Die Versorgungsausgaben sind ein Haushaltsposten, der sich nicht abbauen lässt. Damit künftige Budgets nicht von Beamtenpensionen erdrückt werden, ist schon jetzt eine kluge Personalpolitik unumgänglich. Wenn nicht jede frei werdende Stelle neu besetzt wird, wird immerhin der weitere Anstieg der Pensionslasten gebremst“, konstatieren die Autoren des Konsolidierungs-Checks Ralph Brügelmann und Dr. Thilo Schaefer. [1]
Nach Berechnungen von Bernd Raffelhüschen gibt der Staat aktuell ca. 23 Milliarden Euro pro Jahr für die Pensionen aus. Zuzüglich von fünf Milliarden Euro an Beihilfen zu Krankheits- und Pflegekosten, sowie der Hinterbliebenenversorgung summieren sich die Ausgaben der Versorgung der Pensionäre bereits heute auf insgesamt 32,5 Milliarden Euro. In Folge der Einstellungswelle in den 70er Jahren und der daraus in Kürze entstehenden Pensionierungswelle, werden diese Kosten innerhalb der nächsten zehn Jahre auf rund 52 Milliarden Euro ansteigen. Ohne Hilfe vom Bund werden die Länder diese Kosten nicht bewältigen können.
Stand: Dezember 2013
[1] http://www.insm.de/insm/Presse/Pressemeldungen/Konsolidierungscheck-Bundeslaender.html
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