Die Sozialhilfe ist Teil der
steuerfinanzierten Grundsicherung in Deutschland. Diese Sozialleistung ist damit
nicht Teil des beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystems wie beispielsweise
die gesetzliche Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) besteht entsprechend eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II.
Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII):
sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):
Die beiden letztgenannten Leistungen werden umgangssprachlich meist pauschal als Hartz IV bezeichnet. In vielen Fällen wird diese Bezeichnung auch nur im Sinne von ALG II verwendet bzw. allein mit dieser Leistung gleichgesetzt.
Tags: Sozialversicherungssystem Grundsicherung Sozial Hilfe Leistung ALG II
Im Sozialgesetzbuch (SGB) besteht entsprechend eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II.
Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII):
- Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):
- Arbeitslosengeld II (ALG II)
- dazugehörend für Nichterwerbstätige (Kinder, Partner) das Sozialgeld
Die beiden letztgenannten Leistungen werden umgangssprachlich meist pauschal als Hartz IV bezeichnet. In vielen Fällen wird diese Bezeichnung auch nur im Sinne von ALG II verwendet bzw. allein mit dieser Leistung gleichgesetzt.
Tags: Sozialversicherungssystem Grundsicherung Sozial Hilfe Leistung ALG II