Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen, bei welcher die Bundesrepublik für alle Verbindlichkeiten der KfW haftet.
Im Gegensatz zu den privaten Banken unterliegt die KfW den Weisungen der Politik. Dieser Umstand verleitete Wolfgang Schäuble im Sommer 2013 dazu ohne vorherige Absprache mit dem Institut öffentlich Kreditzusagen im Namen der KfW zu machen. Brisant ist dies unter anderem, weil die KfW selbst ursprünglich von den von Schaeuble zugesagten Geschäften mit zinsverbilligten Krediten an kleine und mittlere Betriebe im Süden Europas aus Risikoerwägungen absehen wollte. [1]
Die eigentliche Aufgabe der KfW besteht in der Realisierung von öffentlichen Aufträgen wie der Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, der Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen sowie der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau, der Finanzierung von Energiespartechniken und der kommunalen Infrastruktur. Des Weiteren fördert die KfW Umwelt- und Klimaschutzprojekte.
So kann ein Immobilienbesitzer zur energetischen Sanierung seiner privat genutzten Immobilie z.B. das aus Bundesmitteln finanzierte KfW-Programm 152 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen. Im Jahr 2013 lag das Volumen des genannten Förderprogramms nach Angaben der Bundesregierung bei insgesamt rund zwei Milliarden Euro. Im Durchschnitt kamen somit für jede Sanierungsmaßnahme rund 18.000 Euro von der staatlichen Förderbank. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen die verschiedenen Förderinstrumente der KfW wesentlich dazu beitragen, dass das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland bis zum Jahr 2050 erreicht wird.
Von März 2013 bis Sommer 2014 mussten die von einem Handwerksbetrieb im Rahmen des KfW-Programms152 vorgenommenen Arbeiten von einem wirtschaftlich unabhängigen Gutachter abgenommen und bestätigt werden. Bei Einführung der neuen Regelung hieß es, dass die Verschärfung nötig sei, um eine Sicherung der energetischen Qualität in den KfW-Förderprogrammen zu gewährleisten. Die verschärfte Regelung wurde inzwischen zurück genommen und die Handwerksbetriebe können die sachgemäße Durchführung einer Sanierungsmaßnahme nunmehr wieder selbst bestätigen.
Voraussetzung dafür ist nur, dass der betreffende Betrieb zuvor seine Qualifikation nachgewiesen hat und in eine Energieeffizienz-Expertenliste bei der KfW eingetragen wurde. Außerdem muss eine Baubegleitung zur Planung und Kontrolle während der Maßnahme (zum Effizienzhaus und auch bei Einzelmaßnahmen) durchgeführt werden. Diese Baubegleitung kann in der Regel ein unabhängiger Energieberater oder Architekt durchführen, der ebenfalls in der Liste zu finden ist und weitere Qualifikationen besitzt.
Christian Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete es dennoch als "fachlich absurd, dass man die Ausführung und die Kontrolle zusammenbindet. Das ist eine reine Lobby-Nummer und hat nichts mit Klimaschutz oder einer energetischen Sanierung zu tun. Da wo nicht kontrolliert wird, ist Missbrauch wahrscheinlicher, und da wo Steuergelder hingehen, muss es Kontrollen geben."
Es ist von außen schwer zu beurteilen, ob die Änderungen das Ergebnis erfolgreicher Lobby-Arbeit oder ehrlich gemeinter Vereinfachung von mitunter teuren und langwierigen Abläufen bei der KfW sind. Den Angaben der KfW zufolge hatten Kreditnehmer bemängelt, dass die Aufwendungen für einen zweiten Sachverständigen dem von der KfW zur Verfügung gestellten Förderbetrag entsprechen oder diesen zum Teil sogar überstiegen.
Das Anfang Januar 2014 versandte interne Schreiben des Zentralverbandes des Handwerks erweckt aber durchaus den Eindruck der aktiven Einflussnahme des Lobby-Verbandes: "Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hatte sich der ZDH beim Bundesbauministerium und der KfW seit dem Frühjahr 2013 in zahlreichen Gesprächen und Schreiben für die Aufhebung dieser für das Handwerk negativen Regelung stark gemacht." Dass die strengeren Kontrollen inzwischen aufgehoben sind, bezeichnete der ZDH in dem Schreiben als guten "Verhandlungserfolg für das Handwerk".
Stand: Juli 2014
[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzminister-schaeubles-neue-kreditversprechen-wohltaeter-auf-kosten-anderer-1.1738716
Wolfgang Schäuble Investitionen Europa Spanien Kredite Ausfallbürgschaft Bundes Regierung Wirtschaftsministerium Bauministerium Lobby Arbeit Zentralverband des Handwerks ZDH Steuer Geld Förderbank des Bundes KfW-Programm 152 Förderung Gutachter Energieeffizienz Dämmung energetische Sanierung Klimaschutz Kohlendioxid Treibhausgase Emissionen CO2
Im Gegensatz zu den privaten Banken unterliegt die KfW den Weisungen der Politik. Dieser Umstand verleitete Wolfgang Schäuble im Sommer 2013 dazu ohne vorherige Absprache mit dem Institut öffentlich Kreditzusagen im Namen der KfW zu machen. Brisant ist dies unter anderem, weil die KfW selbst ursprünglich von den von Schaeuble zugesagten Geschäften mit zinsverbilligten Krediten an kleine und mittlere Betriebe im Süden Europas aus Risikoerwägungen absehen wollte. [1]
Die eigentliche Aufgabe der KfW besteht in der Realisierung von öffentlichen Aufträgen wie der Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, der Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen sowie der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau, der Finanzierung von Energiespartechniken und der kommunalen Infrastruktur. Des Weiteren fördert die KfW Umwelt- und Klimaschutzprojekte.
So kann ein Immobilienbesitzer zur energetischen Sanierung seiner privat genutzten Immobilie z.B. das aus Bundesmitteln finanzierte KfW-Programm 152 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen. Im Jahr 2013 lag das Volumen des genannten Förderprogramms nach Angaben der Bundesregierung bei insgesamt rund zwei Milliarden Euro. Im Durchschnitt kamen somit für jede Sanierungsmaßnahme rund 18.000 Euro von der staatlichen Förderbank. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen die verschiedenen Förderinstrumente der KfW wesentlich dazu beitragen, dass das Ziel des nahezu klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland bis zum Jahr 2050 erreicht wird.
Von März 2013 bis Sommer 2014 mussten die von einem Handwerksbetrieb im Rahmen des KfW-Programms152 vorgenommenen Arbeiten von einem wirtschaftlich unabhängigen Gutachter abgenommen und bestätigt werden. Bei Einführung der neuen Regelung hieß es, dass die Verschärfung nötig sei, um eine Sicherung der energetischen Qualität in den KfW-Förderprogrammen zu gewährleisten. Die verschärfte Regelung wurde inzwischen zurück genommen und die Handwerksbetriebe können die sachgemäße Durchführung einer Sanierungsmaßnahme nunmehr wieder selbst bestätigen.
Voraussetzung dafür ist nur, dass der betreffende Betrieb zuvor seine Qualifikation nachgewiesen hat und in eine Energieeffizienz-Expertenliste bei der KfW eingetragen wurde. Außerdem muss eine Baubegleitung zur Planung und Kontrolle während der Maßnahme (zum Effizienzhaus und auch bei Einzelmaßnahmen) durchgeführt werden. Diese Baubegleitung kann in der Regel ein unabhängiger Energieberater oder Architekt durchführen, der ebenfalls in der Liste zu finden ist und weitere Qualifikationen besitzt.
Christian Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete es dennoch als "fachlich absurd, dass man die Ausführung und die Kontrolle zusammenbindet. Das ist eine reine Lobby-Nummer und hat nichts mit Klimaschutz oder einer energetischen Sanierung zu tun. Da wo nicht kontrolliert wird, ist Missbrauch wahrscheinlicher, und da wo Steuergelder hingehen, muss es Kontrollen geben."
Es ist von außen schwer zu beurteilen, ob die Änderungen das Ergebnis erfolgreicher Lobby-Arbeit oder ehrlich gemeinter Vereinfachung von mitunter teuren und langwierigen Abläufen bei der KfW sind. Den Angaben der KfW zufolge hatten Kreditnehmer bemängelt, dass die Aufwendungen für einen zweiten Sachverständigen dem von der KfW zur Verfügung gestellten Förderbetrag entsprechen oder diesen zum Teil sogar überstiegen.
Das Anfang Januar 2014 versandte interne Schreiben des Zentralverbandes des Handwerks erweckt aber durchaus den Eindruck der aktiven Einflussnahme des Lobby-Verbandes: "Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hatte sich der ZDH beim Bundesbauministerium und der KfW seit dem Frühjahr 2013 in zahlreichen Gesprächen und Schreiben für die Aufhebung dieser für das Handwerk negativen Regelung stark gemacht." Dass die strengeren Kontrollen inzwischen aufgehoben sind, bezeichnete der ZDH in dem Schreiben als guten "Verhandlungserfolg für das Handwerk".
Stand: Juli 2014
[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzminister-schaeubles-neue-kreditversprechen-wohltaeter-auf-kosten-anderer-1.1738716
Wolfgang Schäuble Investitionen Europa Spanien Kredite Ausfallbürgschaft Bundes Regierung Wirtschaftsministerium Bauministerium Lobby Arbeit Zentralverband des Handwerks ZDH Steuer Geld Förderbank des Bundes KfW-Programm 152 Förderung Gutachter Energieeffizienz Dämmung energetische Sanierung Klimaschutz Kohlendioxid Treibhausgase Emissionen CO2