Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen des Sozialsystems in Deutschland und
sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Seit dem 1. Januar 2013 liegt der Beitragssatz bei 2,05%, wobei Kinderlose
einen Aufschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten und somit insgesamt
2,3% zahlen. [1]
Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre wie auch die häusliche Pflege. Die Idee der Pflegeversicherung ist es, Menschen im Pflegefall zumindest vor Armut zu schützen. Doch die Leistungen der erst vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung decken bereits heute oft nicht mehr die gestiegenen Kosten für die Pflege. So stiegen zum Beispiel die Zuschüsse für einen Heimplatz der Pflegestufe III lediglich von1.430 Euro auf 1.550 Euro. Zugleich sind die Kosten für solch einen Platz im Pflegeheim aber von ca. 2.500 Euro im Jahr 1999 auf heute rund 3.000 Euro/ Monat angestiegen.
Im früheren Bundesgebiet wuchs die Zahl der Leistungsberechtigten von ca. 165.000 im Jahr 1963 auf ca. 546.000 im Jahr 1990. Durch die deutsche Vereinigung stieg die Zahl der Leistungsberechtigten im Jahr 1991 sprunghaft auf rund 655.000 Personen an und lag im Spitzenjahr 1992 bei rund 675.000 Personen. Durch das Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes und den daraus resultierenden Leistungen bei der häuslichen Pflege, kam es in den Jahren 1996 und 1997 zu einen deutlichen Rückgang der Zahl der Leistungsbezieher. Seit dem Jahr 1999 wächst die Zahl der Empfänger wieder fast kontinuierlich an. Im Laufe des Jahres 2011 bezogen 423.000 Personen Hilfe zur Pflege. [2]
In Einrichtungen in weniger betuchten Gegenden wie zum Beispiel im St. Josefshaus Herbede in Witten, NRW hat sich der Anteil der Sozialhilfeempfänger in den letzten Jahren verdoppelt. Auch bundesweit steigt seit Jahren die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den Alters- und Pflegeheimen: Im Jahr 2011 waren 423.000 Menschen in der Gruppe der Pflegedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. [2]
Handlungsbedarf so offensichtlich, dass diverse GesundheitsministerInnen seit Jahren eine große Pflegereform ankündigten:
Das Ergebnis der letzten großen Reformbemühungen ist der sogenannte Pflege-Bahr. Wie bei der Riester-Rente fördert der Staat nun die private Vorsorge auch im Bereich der Pflege. Allerdings beschränkt sich die Förderung der privaten Pflegevorsorge auf nur fünf Euro pro Monat und die Bürger reagierten anfangs sehr zurückhaltend. Während die Regierung optimistisch mit dem Abschluss von 1,5 Millionen Pflege-Bahr-Verträgen im ersten Jahr gerechnet hatte, bleiben die tatsächlichen Zahlen mit rund 400.000 Versicherungsverträgen per Anfang 2014 trotz großer Werbekampagnen weit hinter den Erwartungen zurück. [3]
Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg: „Für den Verbraucher ist der Pflege-Bahr Unsinn. Er bekommt einen lächerlich geringen Zuschuss - muss aber dafür einen schlechten, teuren, intransparenten privaten Pflegeversicherungsvertrag abschließen.“ Auch nach Ansicht des Bund der Versicherten lohnt sich der Pflege-Bahr eher selten und ist als Vorsorge nur bedingt geeignet.
Der Grund für die Verlagerung der Absicherung in den privaten Bereich ist derweil offensichtlich: Die Arbeitgeber zahlen keinen Anteil und die Bundesregierung kann ihr erklärtes Ziel von Sozialversicherungsbeiträgen unter 40% zumindest optisch halten. Allerdings werden die so eingesammelten Beträge nicht ausreichen. Zur Deckung der Kosten müsste nach Berechnungen von Sozialverbänden der Beitrag zur Pflegeversicherung auf rund 2,7% steigen. Würde man dies auf einen Durchschnittsverdiener und seinen Arbeitgeber anwenden, wären das gerade einmal etwas über 12 Euro mehr pro Monat für die Pflege.
Stand: September 2014
[1] Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen dabei keine Rolle, sondern es wird allein auf das Vorliegen der objektiven Tatsache abgestellt.
[2] https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Sozialhilfe/HilfezurPflege.html (Seite 6 bzw. 9)
[3] http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/private-zusatzversicherungen-der-pflege-bahr-boomt-12841323.html
Tags: Reform gesetzliche Pflege Versicherung Pflicht Leistungen Beitragssatz Arbeitgeber Beitrag Studenten Beamte Rentner private zusätzliche staatlich gefördert Pflege Bahr Zusatz Versicherung Lobby Verband der Privaten Krankenversicherung PKV Bund der Versicherten Altersarmut Sozialhilfe Pflege Stufe Demenz Alzheimer
Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre wie auch die häusliche Pflege. Die Idee der Pflegeversicherung ist es, Menschen im Pflegefall zumindest vor Armut zu schützen. Doch die Leistungen der erst vor 20 Jahren eingeführten Pflegeversicherung decken bereits heute oft nicht mehr die gestiegenen Kosten für die Pflege. So stiegen zum Beispiel die Zuschüsse für einen Heimplatz der Pflegestufe III lediglich von1.430 Euro auf 1.550 Euro. Zugleich sind die Kosten für solch einen Platz im Pflegeheim aber von ca. 2.500 Euro im Jahr 1999 auf heute rund 3.000 Euro/ Monat angestiegen.
Im früheren Bundesgebiet wuchs die Zahl der Leistungsberechtigten von ca. 165.000 im Jahr 1963 auf ca. 546.000 im Jahr 1990. Durch die deutsche Vereinigung stieg die Zahl der Leistungsberechtigten im Jahr 1991 sprunghaft auf rund 655.000 Personen an und lag im Spitzenjahr 1992 bei rund 675.000 Personen. Durch das Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes und den daraus resultierenden Leistungen bei der häuslichen Pflege, kam es in den Jahren 1996 und 1997 zu einen deutlichen Rückgang der Zahl der Leistungsbezieher. Seit dem Jahr 1999 wächst die Zahl der Empfänger wieder fast kontinuierlich an. Im Laufe des Jahres 2011 bezogen 423.000 Personen Hilfe zur Pflege. [2]
In Einrichtungen in weniger betuchten Gegenden wie zum Beispiel im St. Josefshaus Herbede in Witten, NRW hat sich der Anteil der Sozialhilfeempfänger in den letzten Jahren verdoppelt. Auch bundesweit steigt seit Jahren die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den Alters- und Pflegeheimen: Im Jahr 2011 waren 423.000 Menschen in der Gruppe der Pflegedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. [2]
Handlungsbedarf so offensichtlich, dass diverse GesundheitsministerInnen seit Jahren eine große Pflegereform ankündigten:
- Andrea Fischer, Bündnis90/Die Grünen: „Unabhängig davon werden wir die großen Fragen, die da anstehen in der Pflegepolitik, zu lösen haben.“
- Ulla Schmidt, SPD: „Genauso wird das Thema Pflege eines sein, was diese Koalition mit sehr viel Ernsthaftigkeit angehen wird.“
- Philipp Rösler, FDP: „Ebenso müssen wir auch unsere Pflegeversicherung reformieren.“
Das Ergebnis der letzten großen Reformbemühungen ist der sogenannte Pflege-Bahr. Wie bei der Riester-Rente fördert der Staat nun die private Vorsorge auch im Bereich der Pflege. Allerdings beschränkt sich die Förderung der privaten Pflegevorsorge auf nur fünf Euro pro Monat und die Bürger reagierten anfangs sehr zurückhaltend. Während die Regierung optimistisch mit dem Abschluss von 1,5 Millionen Pflege-Bahr-Verträgen im ersten Jahr gerechnet hatte, bleiben die tatsächlichen Zahlen mit rund 400.000 Versicherungsverträgen per Anfang 2014 trotz großer Werbekampagnen weit hinter den Erwartungen zurück. [3]
Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg: „Für den Verbraucher ist der Pflege-Bahr Unsinn. Er bekommt einen lächerlich geringen Zuschuss - muss aber dafür einen schlechten, teuren, intransparenten privaten Pflegeversicherungsvertrag abschließen.“ Auch nach Ansicht des Bund der Versicherten lohnt sich der Pflege-Bahr eher selten und ist als Vorsorge nur bedingt geeignet.
Der Grund für die Verlagerung der Absicherung in den privaten Bereich ist derweil offensichtlich: Die Arbeitgeber zahlen keinen Anteil und die Bundesregierung kann ihr erklärtes Ziel von Sozialversicherungsbeiträgen unter 40% zumindest optisch halten. Allerdings werden die so eingesammelten Beträge nicht ausreichen. Zur Deckung der Kosten müsste nach Berechnungen von Sozialverbänden der Beitrag zur Pflegeversicherung auf rund 2,7% steigen. Würde man dies auf einen Durchschnittsverdiener und seinen Arbeitgeber anwenden, wären das gerade einmal etwas über 12 Euro mehr pro Monat für die Pflege.
Stand: September 2014
[1] Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen dabei keine Rolle, sondern es wird allein auf das Vorliegen der objektiven Tatsache abgestellt.
[2] https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Sozialhilfe/HilfezurPflege.html (Seite 6 bzw. 9)
[3] http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/private-zusatzversicherungen-der-pflege-bahr-boomt-12841323.html
Tags: Reform gesetzliche Pflege Versicherung Pflicht Leistungen Beitragssatz Arbeitgeber Beitrag Studenten Beamte Rentner private zusätzliche staatlich gefördert Pflege Bahr Zusatz Versicherung Lobby Verband der Privaten Krankenversicherung PKV Bund der Versicherten Altersarmut Sozialhilfe Pflege Stufe Demenz Alzheimer