Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur wird einer hohen Anzahl von Menschen in Deutschland der Strom gesperrt, weil sie die Rechnungen nicht zahlen können.
Laut Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2013 knapp sieben Millionen Mal eine Sperre angedroht und in rund 345.000 Fällen wurde der Strom tatsächlich abgestellt. Insbesondere für Empfänger von ALG II sind Stromsperrungen ein gravierendes Problem, da die Erhöhung des Regelsatzes in den letzten Jahren durchschnittlich geringer war als die Preissteigerung beim Strom. Der Regelsatz betrug im Jahr 2015 knapp 400 Euro und war damit in den sieben Jahren zuvor insgesamt um gut 10% erhöht worden. Die Strompreise für Endkunden waren seit dem Jahr 2008 jedoch um durchschnittlich ca. 38% gestiegen.
Viele Geringverdiener und Bezieher von ALG II sind zudem im Grundversorger Tarif eingestuft, da sie aus Unkenntnis nicht in einen preiswerteren Tarif wechseln oder aufgrund eines negativen Eintrages bei der Schufa nicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen sind die tendenziell teureren Grundversorger-Tarife problematisch, da die Preisunterschiede im Vergleich zu alternativen Angeboten gravierend sein können. Laut Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher mit einem durchschnittlichen Verbrauch durch einen Tarif- bzw. Anbieterwechsel knapp 20 Euro im Monat sparen.
Laut Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2013 knapp sieben Millionen Mal eine Sperre angedroht und in rund 345.000 Fällen wurde der Strom tatsächlich abgestellt. Insbesondere für Empfänger von ALG II sind Stromsperrungen ein gravierendes Problem, da die Erhöhung des Regelsatzes in den letzten Jahren durchschnittlich geringer war als die Preissteigerung beim Strom. Der Regelsatz betrug im Jahr 2015 knapp 400 Euro und war damit in den sieben Jahren zuvor insgesamt um gut 10% erhöht worden. Die Strompreise für Endkunden waren seit dem Jahr 2008 jedoch um durchschnittlich ca. 38% gestiegen.
Viele Geringverdiener und Bezieher von ALG II sind zudem im Grundversorger Tarif eingestuft, da sie aus Unkenntnis nicht in einen preiswerteren Tarif wechseln oder aufgrund eines negativen Eintrages bei der Schufa nicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen sind die tendenziell teureren Grundversorger-Tarife problematisch, da die Preisunterschiede im Vergleich zu alternativen Angeboten gravierend sein können. Laut Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher mit einem durchschnittlichen Verbrauch durch einen Tarif- bzw. Anbieterwechsel knapp 20 Euro im Monat sparen.
Bei Zahlungsrückständen in Höhe von mindestens 100 Euro und nach entsprechender Androhung, hat der Grundversorger in Deutschland das Recht die Versorgung zu unterbrechen.
Im Jahr 2013 und 2017 betrug die Zahl der durchgeführten Unterbrechungen ca. 345.000. Auch wenn die Zahl der Stromsperrungen damit im Vergleich zu den knapp 360.000 Sperren im Jahr 2015 wieder gesunken ist, werden auch in den kommenden Jahren wahrscheinlich insgesamt etwa 345.000 Sperren pro Jahr verhängt werden.
Das vom nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministerium, der Verbraucherzentrale NRW und acht regionalen Energieversorgern gestartete Projekt "NRW bekämpft Energiearmut" schlägt unter anderem folgenden Lösungsansätze vor:
Die Linkspartei fordert ein generelles Verbot von Stromsperren. Da Strom zur Grundversorgung gehört, ist eine Mahnung nicht ausreichend. Die Unterbrechungen sollten nach Auffassung der Linkspartei nur mit einem Gerichtsbeschluss möglich sein. Ob dies angesichts der bereits bestehenden Uberlastung der Gerichte eine zielführende Massnahme wäre, sei dahingestellt.
Tatsächlich ist es allerdings so, dass sich Deutschland mit Unterzeichnung europäischer Verträge verpflichtet hat, schutzbedürftigen Menschen zu helfen: "Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht." Die Verträge sehen also vor, dass konkrete Personenkreise wie chronisch kranke Menschen, Schwangere oder Kinder definiert werden, welche als besonders schutzbedürftig zu gelten haben. In Deutschland ist dies jedoch bis heute nicht geschehen.
Stand: Dezember 2018
Own Chart. Daten siehe Monitoringberichte der Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/Monitoring/Monitoringberichte/Monitoring_Berichte_node.html
Tags: Strom Sperrungen Sperren Hartz IV ALG II Verschuldung Strompreise Grund Tarif Versorgung Energie Versorger Wende Bundesnetzagentur Netzbetreiber NRW bekämpft Energiearmut Die Linke Johanna Voß Caren Lay
Im Jahr 2013 und 2017 betrug die Zahl der durchgeführten Unterbrechungen ca. 345.000. Auch wenn die Zahl der Stromsperrungen damit im Vergleich zu den knapp 360.000 Sperren im Jahr 2015 wieder gesunken ist, werden auch in den kommenden Jahren wahrscheinlich insgesamt etwa 345.000 Sperren pro Jahr verhängt werden.
Das vom nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministerium, der Verbraucherzentrale NRW und acht regionalen Energieversorgern gestartete Projekt "NRW bekämpft Energiearmut" schlägt unter anderem folgenden Lösungsansätze vor:
- Der in den ALG II Regelsätzen enthaltene Anteil an Haushaltsenergie sollte auf eine realistische Höhe angehoben werden.
- Bei drohender Stromsperrung sollten Darlehen von Jobcenter/ Sozialamt zur Begleichung der Schulden beim Versorger gewährt werden.
- Einkommensbenachteiligte Haushalte sollten durch Mini-Contracting und Förderprogramme in Form von Zuschüssen unterstützt werden.
- Tarifmodelle sollten einen niedrigen Basispreis haben und gezielte Anreize zur Energieeinsparung setzen.
- Statt pauschaler Stromsperrungen sollten Energieversorger im Vorfeld mildere Mittel wie z. B. Smart Meter mit Leistungsbegrenzung oder Prepaid-Systeme einsetzen.
- Zumindest bei erstmaligem Zahlungsverzug sollten Versorger individuellere und tragfähigere Ratenzahlungsmodelle im Vorfeld der Versorgungssperre anbieten. Dies beinhaltet praktikable Laufzeiten, ohne Vorgabe fester Mindestraten und vor allem Verzicht auf Berechnung zusätzlicher Entgelte.
- Allgemeine Verbraucherbildungsangebote solten generell über Energiesparmaßnahmen aufklären.
- Angebote individueller Energieeinsparberatung, die bei einkommensbenachteiligten Haushalten in der jeweiligen Wohnung Möglichkeiten zum Strom- und Heizenergiesparen identifiziert.
- Wirtschaftliche Beratungsangebote. Kundenberatung nicht nur in Sachen Energieeffizienz, sondern Budgetplanung/ Übersicht Einnahmen und Ausgaben generell.
Die Linkspartei fordert ein generelles Verbot von Stromsperren. Da Strom zur Grundversorgung gehört, ist eine Mahnung nicht ausreichend. Die Unterbrechungen sollten nach Auffassung der Linkspartei nur mit einem Gerichtsbeschluss möglich sein. Ob dies angesichts der bereits bestehenden Uberlastung der Gerichte eine zielführende Massnahme wäre, sei dahingestellt.
Tatsächlich ist es allerdings so, dass sich Deutschland mit Unterzeichnung europäischer Verträge verpflichtet hat, schutzbedürftigen Menschen zu helfen: "Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht." Die Verträge sehen also vor, dass konkrete Personenkreise wie chronisch kranke Menschen, Schwangere oder Kinder definiert werden, welche als besonders schutzbedürftig zu gelten haben. In Deutschland ist dies jedoch bis heute nicht geschehen.
Stand: Dezember 2018
Own Chart. Daten siehe Monitoringberichte der Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/Monitoring/Monitoringberichte/Monitoring_Berichte_node.html
Tags: Strom Sperrungen Sperren Hartz IV ALG II Verschuldung Strompreise Grund Tarif Versorgung Energie Versorger Wende Bundesnetzagentur Netzbetreiber NRW bekämpft Energiearmut Die Linke Johanna Voß Caren Lay