Die Aufnahme von Bisphenol A (BPA) lässt sich lediglich reduzieren, jedoch nicht gänzlich vermeiden. Selbst bei konsequenter Vermeidung von Kunststoffverpackungen können z.B. Trinkwasserleitungen aus Polycarbonat zur Belastung mit BPA beitragen.
Bisphenol A ist Ausgangsprodukt für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Epoxidharzlacken. Da der Stoff nicht fest im Material eingebunden ist, kann dieser aus den fertigen Produkten wie z.B. Geschirr, Trinkgefäßen/ Babyflaschen wieder entweichen und in die Umwelt und die Nahrung gelangen. Rückstände von Bisphenol A finden sich unter anderem in Epoxidharzen, die als Schutzbeschichtungen und Innenauskleidungen für Lebensmittel- und Getränkedosen verwendet werden.
Das Problem bei Bisphenol A ist, dass es sich um einen Stoff handelt, der im Körper wie ein Hormon wirken und somit bereits in kleinsten Dosen eine gewisse Wirkung entfalten kann. Bisphenol A steht im Verdacht eine Reihe von Störungen und Krankheiten auszulösen. Es wird vermutet, dass er bei Föten, Säuglingen und Kleinkindern Schäden bei der Gehirnentwicklung verursachen kann. Darüber hinaus scheint ein Zusammenhang zur erhöhten Gewichtszunahme und Diabetes zu bestehen. [1]
Neubewertung durch EFSA
Anfang 2015 senkte die European Food Safety Authority (EFSA) den TDI (Tolerable Daily Intake) von den bis dahin als unbedenklich dargestellten 50 Mikrogramm auf nunmehr nur noch 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag. Die EFSA begründete dies mit neuen Daten und einer differenzierteren Risikobewertung. Sie verweist gleichzeitig ausdrücklich darauf, dass der neue Wert nur vorläufig ist und sich ändern kann, sobald weitere Forschungsergebnisse vorliegen.Tatsächlich veröffentlichte die European Food Safety Authority Ende April 2016 eine Pressemitteilung, in welcher die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Neubewertung der Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen von Bisphenol A auf das Immunsystem angekündigt wurde. [2]
Für den Verbraucher erweckt die drastische Absenkung der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge in Verbindung mit weiterer Prüfung den Eindruck einer massiven Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Toxizität - schließlich wurde im Jahr 2007 auf Anraten der gleichen Behörde der TDI von zehn auf 50 Mikrogramm (pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag) hinaufgesetzt.
In der (vorläufigen) Neubewertung von BPA kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit allerdings zu dem Schluss, dass die chemische Verbindung bei der derzeitigen Exposition der Verbraucher für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt. Dies schließt ungeborene Kinder, Kleinkinder und Jugendliche ein. Selbst die aggregierte Exposition über die Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier, etc. liegt laut Gutachten der Behörde deutlich unterhalb der als sicher definierten Obergrenze von 4 µg/kg KG/Tag. [3]
Erstmals hat die European Food Safety Authority somit die BPA-Exposition über Nicht-Nahrungsquellen berücksichtigt. Allerdings räumt die EFSA selbst ein, dass stützende Daten zur Exposition über die Haut fehlen. Schätzungen, wie viel BPA der Körper z.B. beim Hautkontakt mit Thermopapier oder über Kosmetika aufnimmt, sind daher mit einer deutlichen Unsicherheit behaftet. Gleichwohl unterstützt das Bundesamt für Risikobewertung die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und sieht kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A-Exposition. [4]
Da unklar ist, welche Auswirkungen die Substanz abhängig von der Konzentration tatsächlich hat, rät das Umweltbundesamt seit geraumer Zeit, BPA-Produkte generell zu meiden. Allerdings ist Bisphenol A gemäß EU-Verordnung Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in der Europäischen Union zur Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien generell zugelassen und eine Vermeidung daher mitunter schwierig. (In Frankreich und Dänemark ist die Verwendung von Bisphenol A hingegen generell verboten. Ebenso in Kanada, Australien und in mehreren US-Bundesstaaten.)
Babyflaschen - BPA-Verbot ist keine Lösung
Im Januar 2011 erließ die Europäische Kommission die Richtlinie 08/2011, der zufolge die Verwendung von BPA zumindest zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat in der EU verboten ist. [5] Das BPA-Verbot bei Babyflaschen führte aber dazu, dass die Produzenten auf Kunststoffe wie Polypropylen und Polyethersulfon zurückgreifen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht diese Alternativen jedoch mindestens ebenso kritisch: Erste wissenschaftliche Studien zeigen, dass aus Polypropylen-Flaschen deutlich mehr Substanzen in Lebensmittel übergehen können als aus Polycarbonat-Flaschen.
Mangel an besseren Alternativen
Für die Innenbeschichtung von Konserven- und Getränkedosen fehlt bisher ein gleichwertiger Ersatz für die meist verwendeten BPA-haltigen Epoxidharze. Derzeit zählen zur Gruppe der Bisphenole 17 verschiedene chemische Verbindungen, aber viele dieser Chemikalien sind bisher nicht angemessen untersucht worden, weil es keine gesetzliche Pflicht dazu gibt. Ein grundsätzliches Problem im Lebensmittelrecht nicht nur in Deutschland: Eine Verbindung gilt so lange als sicher, bis die Schädlichkeit bewiesen ist.
Industrie scheut die Kosten
Die Umstellung von Substanz A auf Substanz B unter Wahrung der Produkteigenschaften und Qualität ist nicht nur chemisch eine Herausforderung. Für die Industrie ist es auch eine Kostenfrage. Mitunter ändert sich der Herstellungsprozess erheblich; neue Maschinen müssten angeschafft und ganze Produktionsabläufe umgestellt werden. Da die Schädlichkeit von Bisphenol A nicht abschließend bewiesen und außerdem die Unbedenklichkeit möglicher Alternativen nicht garantiert ist, scheuen viele Hersteller den Aufwand. Insbesondere da in Deutschland ausser bei Babyflaschen keine gesetzliche Pflicht zur Vermeidung von BPA besteht.
Der besorgte Verbraucher wird wie so oft mit den widersprüchlichen Informationen allein gelassen. Gänzlich vermeiden lässt sich die Exposition Bisphenol A nicht, aber ein paar einfache Maßnahmen können die Belastung zumindest etwas senken:
Die Belastung durch Bisphenol A kann verringert werden durch Vermeidung von:
Bisphenol A ist Ausgangsprodukt für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Epoxidharzlacken. Da der Stoff nicht fest im Material eingebunden ist, kann dieser aus den fertigen Produkten wie z.B. Geschirr, Trinkgefäßen/ Babyflaschen wieder entweichen und in die Umwelt und die Nahrung gelangen. Rückstände von Bisphenol A finden sich unter anderem in Epoxidharzen, die als Schutzbeschichtungen und Innenauskleidungen für Lebensmittel- und Getränkedosen verwendet werden.
Das Problem bei Bisphenol A ist, dass es sich um einen Stoff handelt, der im Körper wie ein Hormon wirken und somit bereits in kleinsten Dosen eine gewisse Wirkung entfalten kann. Bisphenol A steht im Verdacht eine Reihe von Störungen und Krankheiten auszulösen. Es wird vermutet, dass er bei Föten, Säuglingen und Kleinkindern Schäden bei der Gehirnentwicklung verursachen kann. Darüber hinaus scheint ein Zusammenhang zur erhöhten Gewichtszunahme und Diabetes zu bestehen. [1]
Neubewertung durch EFSA
Anfang 2015 senkte die European Food Safety Authority (EFSA) den TDI (Tolerable Daily Intake) von den bis dahin als unbedenklich dargestellten 50 Mikrogramm auf nunmehr nur noch 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag. Die EFSA begründete dies mit neuen Daten und einer differenzierteren Risikobewertung. Sie verweist gleichzeitig ausdrücklich darauf, dass der neue Wert nur vorläufig ist und sich ändern kann, sobald weitere Forschungsergebnisse vorliegen.Tatsächlich veröffentlichte die European Food Safety Authority Ende April 2016 eine Pressemitteilung, in welcher die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Neubewertung der Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen von Bisphenol A auf das Immunsystem angekündigt wurde. [2]
Für den Verbraucher erweckt die drastische Absenkung der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge in Verbindung mit weiterer Prüfung den Eindruck einer massiven Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Toxizität - schließlich wurde im Jahr 2007 auf Anraten der gleichen Behörde der TDI von zehn auf 50 Mikrogramm (pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag) hinaufgesetzt.
In der (vorläufigen) Neubewertung von BPA kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit allerdings zu dem Schluss, dass die chemische Verbindung bei der derzeitigen Exposition der Verbraucher für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt. Dies schließt ungeborene Kinder, Kleinkinder und Jugendliche ein. Selbst die aggregierte Exposition über die Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier, etc. liegt laut Gutachten der Behörde deutlich unterhalb der als sicher definierten Obergrenze von 4 µg/kg KG/Tag. [3]
Erstmals hat die European Food Safety Authority somit die BPA-Exposition über Nicht-Nahrungsquellen berücksichtigt. Allerdings räumt die EFSA selbst ein, dass stützende Daten zur Exposition über die Haut fehlen. Schätzungen, wie viel BPA der Körper z.B. beim Hautkontakt mit Thermopapier oder über Kosmetika aufnimmt, sind daher mit einer deutlichen Unsicherheit behaftet. Gleichwohl unterstützt das Bundesamt für Risikobewertung die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und sieht kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A-Exposition. [4]
Da unklar ist, welche Auswirkungen die Substanz abhängig von der Konzentration tatsächlich hat, rät das Umweltbundesamt seit geraumer Zeit, BPA-Produkte generell zu meiden. Allerdings ist Bisphenol A gemäß EU-Verordnung Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in der Europäischen Union zur Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien generell zugelassen und eine Vermeidung daher mitunter schwierig. (In Frankreich und Dänemark ist die Verwendung von Bisphenol A hingegen generell verboten. Ebenso in Kanada, Australien und in mehreren US-Bundesstaaten.)
Babyflaschen - BPA-Verbot ist keine Lösung
Im Januar 2011 erließ die Europäische Kommission die Richtlinie 08/2011, der zufolge die Verwendung von BPA zumindest zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat in der EU verboten ist. [5] Das BPA-Verbot bei Babyflaschen führte aber dazu, dass die Produzenten auf Kunststoffe wie Polypropylen und Polyethersulfon zurückgreifen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht diese Alternativen jedoch mindestens ebenso kritisch: Erste wissenschaftliche Studien zeigen, dass aus Polypropylen-Flaschen deutlich mehr Substanzen in Lebensmittel übergehen können als aus Polycarbonat-Flaschen.
Mangel an besseren Alternativen
Für die Innenbeschichtung von Konserven- und Getränkedosen fehlt bisher ein gleichwertiger Ersatz für die meist verwendeten BPA-haltigen Epoxidharze. Derzeit zählen zur Gruppe der Bisphenole 17 verschiedene chemische Verbindungen, aber viele dieser Chemikalien sind bisher nicht angemessen untersucht worden, weil es keine gesetzliche Pflicht dazu gibt. Ein grundsätzliches Problem im Lebensmittelrecht nicht nur in Deutschland: Eine Verbindung gilt so lange als sicher, bis die Schädlichkeit bewiesen ist.
Industrie scheut die Kosten
Die Umstellung von Substanz A auf Substanz B unter Wahrung der Produkteigenschaften und Qualität ist nicht nur chemisch eine Herausforderung. Für die Industrie ist es auch eine Kostenfrage. Mitunter ändert sich der Herstellungsprozess erheblich; neue Maschinen müssten angeschafft und ganze Produktionsabläufe umgestellt werden. Da die Schädlichkeit von Bisphenol A nicht abschließend bewiesen und außerdem die Unbedenklichkeit möglicher Alternativen nicht garantiert ist, scheuen viele Hersteller den Aufwand. Insbesondere da in Deutschland ausser bei Babyflaschen keine gesetzliche Pflicht zur Vermeidung von BPA besteht.
Der besorgte Verbraucher wird wie so oft mit den widersprüchlichen Informationen allein gelassen. Gänzlich vermeiden lässt sich die Exposition Bisphenol A nicht, aber ein paar einfache Maßnahmen können die Belastung zumindest etwas senken:
Die Belastung durch Bisphenol A kann verringert werden durch Vermeidung von:
- Getränkeflaschen aus Kunststoff (Polycarbonat)
- Reis im Kochbeutel, Knödel in Folie, etc.
- Frischhaltefolie
- Konservendosen
- Fertiggerichte die zusammen mit dem Plastikteller in der Mikrowelle aufgewärmt werden sollen.
- Gemüse im Plastikbeutel welcher mitsamt Inhalt in der Mikrowelle erhitzt werden soll.
- Gewürzmischungen in Folie die mitsamt Fleischbraten im Backofen verwendet werden sollen.
- Lebensmittel grundsätzlich nicht mit dem Kunststoff zusammen erwärmen, also nicht wie gelegentlich vorgesehen in Folien erhitzen. Reis oder Knödel lieber lose im Wasserbad kochen. Auf Convenience-Produkte die zur Erhitzung mitsamt Beutel gedacht sind am besten generell verzichten.
- In Kunststoffbehältern transportiertes Essen vor dem Erhitzen in der Mikrowelle auf einen Teller (aus einem anderen Material als Plastik) umfüllen.
- Für die Lagerung in Kunststoffbehältern die erhitzten Lebensmittel vorher abkühlen lassen.
- Lebensmittel am besten grundsätzlich in Glas-, Keramik- oder ggf. Edelstahlbehältern lagern.
- Frische und lokal erzeugte Produkte ohne Verpackung auf dem Wochenmarkt kaufen.
Stand: Juni 2016
[1] http://www.chemtrust.org.uk/obesity-and-diabetes-2 (englisch)
[2] http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/160426a
[3] http://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/factsheetbpa150121-de.pdf
[4] http://www.bfr.bund.de/cm/343/kein-gesundheitsrisiko-fuer-verbraucher-durch-bisphenol-a-exposition-bfr-unterstuetzt-die-einschaetzung-der-efsa-neubewertung.pdf
[5] http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/bisphenol.htm
Informationsblatt des B.U.N.D http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/chemie/20081022_chemie_studie_bisphenol_a.pdf
Tags: Bisphenol A F S BPS Polycarbonat PET Kunststoff Klarsichtfolie Lebensmittel Verpackung Migrationswert BPA frei Verbot Plastik Baby Flaschen Nuk Schnuller Tupperware Weichmacher Kennzeichnung Thermopapier Grenzwert Tolerable Daily Intake TDI tolerierbare duldbare tägliche Aufnahme Menge DTA Hormonsystem Östrogen Rezeptoren endokrine Disruptoren Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit European Food Safety Authority EFSA Dr. Bernhard Url Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES
[1] http://www.chemtrust.org.uk/obesity-and-diabetes-2 (englisch)
[2] http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/160426a
[3] http://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/factsheetbpa150121-de.pdf
[4] http://www.bfr.bund.de/cm/343/kein-gesundheitsrisiko-fuer-verbraucher-durch-bisphenol-a-exposition-bfr-unterstuetzt-die-einschaetzung-der-efsa-neubewertung.pdf
[5] http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/bisphenol.htm
Informationsblatt des B.U.N.D http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/chemie/20081022_chemie_studie_bisphenol_a.pdf
Tags: Bisphenol A F S BPS Polycarbonat PET Kunststoff Klarsichtfolie Lebensmittel Verpackung Migrationswert BPA frei Verbot Plastik Baby Flaschen Nuk Schnuller Tupperware Weichmacher Kennzeichnung Thermopapier Grenzwert Tolerable Daily Intake TDI tolerierbare duldbare tägliche Aufnahme Menge DTA Hormonsystem Östrogen Rezeptoren endokrine Disruptoren Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit European Food Safety Authority EFSA Dr. Bernhard Url Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES