Der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist der/die Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz als auch für die Informationsfreiheit.
Die Funktion soll laut Bundesdatenschutzgesetz eine unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen der Telekommunikation und Postdienstleistungen darstellen. In einen zweijährigen Turnus wird zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit ein Tätigkeitsbericht vorgelegt.
Einige Punkte aus dem 24. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012:
Stand: Juni 2015
Tätigkeitsberichte zum Datenschutz: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichte-node.html
Tags: Land Bund Datenschutzbeauftragter Peter Schaar, Andrea Voßhoff Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI Tätigkeitsbericht, BDSG Datenschutz, De-Mail Sicherheit Behörden Bundeszentralregister Melderecht Widerspruch Daten Weitergabe Speicherung Elektronische Gesundheitskarte Geld Zahlung Verkehr SWIFT USA NSA Fluggastdaten Video Überwachung VDSAntiterrordatei Staatstrojaner BSI BND
Die Funktion soll laut Bundesdatenschutzgesetz eine unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen der Telekommunikation und Postdienstleistungen darstellen. In einen zweijährigen Turnus wird zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit ein Tätigkeitsbericht vorgelegt.
Einige Punkte aus dem 24. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012:
- Google, Soziale Medien - Internetunternehmen mit Hauptsitz in den USA sammeln umfangreiche Daten in Deutschland und ignorieren dabei teilweise das deutsche Datenschutzrecht. Die Datenschutzbehörden mehrerer europäischer Mitgliedstaaten arbeiten in einer gemeinsamen Initiative zusammen, die datenschutzrechtlichen Verstöße der Firma Google zu ahnden. Eine Prüfung des Angebots der Firma Facebook durch die irische Datenschutzbehörde hat zu einigen Verbesserungen geführt, aber viele Fragen des Datenschutzes bleiben weiterhin unbeantwortet.
- Befugnisse der Sicherheitsbehörden - Viele Sicherheitsbehörden wurden in der Berichtsperiode mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet, ehe die Aufarbeitung der Ursachen vergangener Fehlentwicklungen überhaupt abgeschlossen war.
- Staatstrojaner - Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung wurden Mängel bezüglich der technischen Absicherung der Maßnahmen sowie der Löschungsmechanismen für Erkenntnisse aus dem sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung festgestellt. Der Bericht stellt fest, dass für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung keine gesetzlichen Befugnisse bestehen.
- Speicherung von Fluggastdaten - Die vorgesehene anlasslose, mehrjährige Vorratsspeicherung von Daten aller Flugpassagiere ist ein weiterer Baustein zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens. Der Bundesbeauftragte kritisiert, dass die Befürworter den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme bezüglich der Verhinderung terroristischer Anschläge schuldig bleiben und hält das Vorhaben für unverhältnismäßig.
- Videoüberwachung in der Bundesverwaltung - Eine schriftliche Abfrage hat zahlreiche Mängel beim Einsatz der über 17.500 Videokameras durch die öffentlichen Stellen des Bundes zur Sicherung der Liegenschaften und zur Zugangskontrolle ergeben. Vielfach fehlte ein Hinweis auf die Videoüberwachung und die Bilddaten wurden viel zu lange gespeichert.
- Melderecht - Der Bericht verweist stolz darauf, dass „es insbesondere gelungen [sei], die Einführung eines zentralen Melderegisters zu verhindern.“ In Bezug auf die Weitergabe von Meldedaten zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zeigt sich der Bericht hingegen enttäuscht. So dürfen nach Inkrafttreten des neuen Melderechts die Daten von den Meldebehörden zwar nur mit Einwilligung des Meldepflichtigen weitergegeben werden, aber viele Forderungen zur Stärkung der Betroffenenrechte wurden im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt.
- Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden - Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten auf den Weg zu bringen. Diese waren nach einer Verurteilung Deutschlands wegen mangelnder Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Jahr 2010 erforderlich geworden. Im letzten Jahr hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem weiteren Urteil die mit dem Bundesbeauftragten vergleichbare Rechtsstellung der österreichischen Datenschutzkommission beanstandet. Es ist zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber nun tätig wird.
Stand: Juni 2015
Tätigkeitsberichte zum Datenschutz: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichte-node.html
Tags: Land Bund Datenschutzbeauftragter Peter Schaar, Andrea Voßhoff Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI Tätigkeitsbericht, BDSG Datenschutz, De-Mail Sicherheit Behörden Bundeszentralregister Melderecht Widerspruch Daten Weitergabe Speicherung Elektronische Gesundheitskarte Geld Zahlung Verkehr SWIFT USA NSA Fluggastdaten Video Überwachung VDSAntiterrordatei Staatstrojaner BSI BND