Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2013 insgesamt ca. 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben.
Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.
Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.
Rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) – insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.
Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.
Stand: Januar 2015
Pressemitteilung Nr. 026 vom 23.01.2015: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/01/PD15_026_225.html
Tags: Kinder Tages Betreuung Jugend Hilfe Familien Gericht Gutachten Gutachter Jugendamt Eltern Sorgerecht sozialpädagogische Familien Hilfe Inobhutnahme Vollzeit Pflege Heim Erziehung freie Träger stationäre Einrichtung betreutes Wohnen
Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.
Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.
Rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) – insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.
Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.
Stand: Januar 2015
Pressemitteilung Nr. 026 vom 23.01.2015: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/01/PD15_026_225.html
Tags: Kinder Tages Betreuung Jugend Hilfe Familien Gericht Gutachten Gutachter Jugendamt Eltern Sorgerecht sozialpädagogische Familien Hilfe Inobhutnahme Vollzeit Pflege Heim Erziehung freie Träger stationäre Einrichtung betreutes Wohnen