Upskirting beschreibt den Blick oder eine Bildaufnahme unter einen Rock. Letztere sind ohne Einwilligung in vielen Ländern strafrechtlich relevant, etwa als Tatbestand des sexuellen Übergriffs.
In Deutschland war Upskirting als solches bis zum Jahr 2020 nicht explizit Gegenstand des Strafgesetzbuches. Allerdings konnte vorher schon bei Aufnahmen in Wohnungen oder in gegen Einblick besonders geschützten Räumen wie z. B. Umkleidekabinen eine strafrechtliche Relevanz nach dem Paragraphen gegen die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gegeben sein. Wenn erkennbar ist, um wen es sich bei der fotografierten Person handelt, stellt eine Veröffentlichung des Bildmaterials ohne Einwilligung der fotografierten Person außerdem ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild dar.
Upskirting ist eindeutig ein (sexueller) Übergriff, strafrechtlich betrachtet lag jedoch keine sexuelle Belästigung vor, da dieser Tatbestand eine Berührung erfordert - welche bei der bloßen Anfertigung von Fotos oder Videos nicht gegeben ist.
Da bei Aufnahmen unter einen Rock keine Berührung stattfindet, und die konkrete Person meist nicht identifiziert werden kann, war in Deutschland die Anfertigung von voyeuristischem Bildmaterial für die private Sammlung lange Zeit de facto nicht strafbar, solange das Bildmaterial im öffentlichen Raum entstand.
Erfolglose Petitionen zur Gesetzesänderung
Eine Ende des Jahres 2018 auf der Plattform des Deutsche Bundestages eingebrachte Petition, welche Upskirting an sich als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also als strafbare Handlung der sexuellen Belästigung, im Strafgesetzbuch aufnehmen wollte, scheiterte aufgrund mangelnder Teilnahme. [1]
Im Zuge eines Verbotes von Upskirting in Großbritannien erfuhr das Thema Anfang des Jahres 2019 allerdings größere mediale Aufmerksamkeit. Die in der Folge von Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg auf der Plattform change.org initiierte Petition fand dann auch aufgrund der Berichterstattung in den Massenmedien viele Unterstützer*innen. [2]
Paragraf 184k - Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Anfang Juli 2020 beschloss der Bundestag schließlich ein Gesetz, das für heimliches Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt eine Geldstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht. Für die beteiligten Politiker waren das leicht erworbene Sympathiepunkte, am eigentlichen Problem wird sich wahrscheinlich eher nichts ändern. [3]
Aktion “Stop Dowloadkill” in Südkorea
Die Erfahrungen aus Südkorea lassen vermuten, dass die Gesetzesänderung keine abschreckende Wirkung auf die Täter in Deutschland haben wird. In Südkorea steht das Upskirting schon lang unter Strafe – es drohen dort bis zu 5 Jahre Haft. Trotzdem steigen die Fallzahlen kontinuierlich. Die dortige Polizei versuchte bereits in den Jahren um 2018 dem Problem mit einer kreativen Aktion zu begegnen. Die Kampagne mit auf einschlägigen Plattformen geposteten vermeintlichen Voyeurvideos zielte darauf ab, eine Schockreaktion zu erzeugen, welche potentielle Täter von weiteren Taten abhalten sollte. Die Annahme, dass die Täter aus Scham ihr Verhalten dauerhaft ändern werden, ist jedoch sehr optimistisch.
In der Folge fordern Aktivisten in Südkorea bereits Gesetzesänderungen, welche die Produktion und den Verkauf von den bevorzugt eingesetzten Minikameras strafbar machen würden. [4]
Stand: Juni 2022
[1] https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_08/_27/Petition_83590.nc.html
[2] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/upskirting-petition-fotografien-1.4423810
Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.(djb): https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-16/#_ftn
[3] https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/05.html?nn=4352768#top-5
[4] https://www.inverse.com/article/38188-south-korea-hidden-camera-porn (Artikel aus dem Jahr 2017)
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In Deutschland war Upskirting als solches bis zum Jahr 2020 nicht explizit Gegenstand des Strafgesetzbuches. Allerdings konnte vorher schon bei Aufnahmen in Wohnungen oder in gegen Einblick besonders geschützten Räumen wie z. B. Umkleidekabinen eine strafrechtliche Relevanz nach dem Paragraphen gegen die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gegeben sein. Wenn erkennbar ist, um wen es sich bei der fotografierten Person handelt, stellt eine Veröffentlichung des Bildmaterials ohne Einwilligung der fotografierten Person außerdem ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild dar.
Upskirting ist eindeutig ein (sexueller) Übergriff, strafrechtlich betrachtet lag jedoch keine sexuelle Belästigung vor, da dieser Tatbestand eine Berührung erfordert - welche bei der bloßen Anfertigung von Fotos oder Videos nicht gegeben ist.
Da bei Aufnahmen unter einen Rock keine Berührung stattfindet, und die konkrete Person meist nicht identifiziert werden kann, war in Deutschland die Anfertigung von voyeuristischem Bildmaterial für die private Sammlung lange Zeit de facto nicht strafbar, solange das Bildmaterial im öffentlichen Raum entstand.
Erfolglose Petitionen zur Gesetzesänderung
Eine Ende des Jahres 2018 auf der Plattform des Deutsche Bundestages eingebrachte Petition, welche Upskirting an sich als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also als strafbare Handlung der sexuellen Belästigung, im Strafgesetzbuch aufnehmen wollte, scheiterte aufgrund mangelnder Teilnahme. [1]
Im Zuge eines Verbotes von Upskirting in Großbritannien erfuhr das Thema Anfang des Jahres 2019 allerdings größere mediale Aufmerksamkeit. Die in der Folge von Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg auf der Plattform change.org initiierte Petition fand dann auch aufgrund der Berichterstattung in den Massenmedien viele Unterstützer*innen. [2]
Paragraf 184k - Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Anfang Juli 2020 beschloss der Bundestag schließlich ein Gesetz, das für heimliches Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt eine Geldstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht. Für die beteiligten Politiker waren das leicht erworbene Sympathiepunkte, am eigentlichen Problem wird sich wahrscheinlich eher nichts ändern. [3]
Aktion “Stop Dowloadkill” in Südkorea
Die Erfahrungen aus Südkorea lassen vermuten, dass die Gesetzesänderung keine abschreckende Wirkung auf die Täter in Deutschland haben wird. In Südkorea steht das Upskirting schon lang unter Strafe – es drohen dort bis zu 5 Jahre Haft. Trotzdem steigen die Fallzahlen kontinuierlich. Die dortige Polizei versuchte bereits in den Jahren um 2018 dem Problem mit einer kreativen Aktion zu begegnen. Die Kampagne mit auf einschlägigen Plattformen geposteten vermeintlichen Voyeurvideos zielte darauf ab, eine Schockreaktion zu erzeugen, welche potentielle Täter von weiteren Taten abhalten sollte. Die Annahme, dass die Täter aus Scham ihr Verhalten dauerhaft ändern werden, ist jedoch sehr optimistisch.
In der Folge fordern Aktivisten in Südkorea bereits Gesetzesänderungen, welche die Produktion und den Verkauf von den bevorzugt eingesetzten Minikameras strafbar machen würden. [4]
Stand: Juni 2022
[1] https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_08/_27/Petition_83590.nc.html
[2] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/upskirting-petition-fotografien-1.4423810
Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.(djb): https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-16/#_ftn
[3] https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/05.html?nn=4352768#top-5
[4] https://www.inverse.com/article/38188-south-korea-hidden-camera-porn (Artikel aus dem Jahr 2017)
Tags: Spanner Fotos Verletzung Privatsphäre upskirting upskirt downblouse übergriffig digitale Gewalt sexuelle Belästigung Verfügbarkeit Rape Culture Victim Blaming Sexismus sexuelle Selbstbestimmung #stopupskirting #mypantiesmyprivacy #upskirting Gina Martin Hanna Seidel Ida Sassenberg change.org Petition 83590 Voyeurismus Sexualpräferenz Exhibitionismus Wegener Les Délassements d'Eros Marilyn Monroe The Seven Year Itch