Die Religionsfreiheit und historische Schuld
Deutschlands, das geltende Grundgesetz, das Elternrecht und das Recht des
Kindes auf körperliche Unversehrtheit, sowie der Umgang mit Sexualität
allgemein und nicht zuletzt der Feminismus prallen bei dem Thema der religiös
motivierten Beschneidung von männlichen Kindern aufeinander.
Am 12. Dezember 2012 beschloss der Bundestag mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf, welcher besagt, dass Jungen in Deutschland auch weiterhin beschnitten werden dürfen. [1] [2] Dieser Beschluss kam nicht zuletzt aufgrund der positiven Darstellung der Beschneidung von Seiten des US-amerikanischen Kinderärzteverband American Academy of Pediatrics (AAP) zustande. Dieser fasste die Studienlage in dem Sinne zusammen, dass die Beschneidung Neugeborener zwar nicht gänzlich frei von Risiken sei, die potentiellen Nachteile aber von den gesundheitlichen Vorteilen eindeutig aufgewogen würden. [3]
Diese Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen wurde später jedoch vom Sexualmediziner Morten Frisch vom Statens Serum Institut in Kopenhagen in einem Artikel des von der AAP herausgegebenen kinderärztlichen Magazin namens Pediatrics, kritisiert. Die Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden haben sich an der Kritik beteiligt. [4]
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland bedeutet, dass Söhne beschnitten werden dürfen, das Genital der Töchter
jedoch unantastbar bleibt. Diese Differenzierung nach Geschlecht ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. [5]
Im August 2013 hat das Oberlandesgericht Hamm einer aus Kenia stammenden Mutter untersagt, ihren in Deutschland lebenden, sechsjährigen Sohn aus den vorgegebenen kulturellen Gründen beschneiden zu lassen. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, welches die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren zuvor ebenfalls abgelehnt hatte. [6]
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[1] http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp (Einsicht namentliche Abstimmung:„Alle Abstimmungen“ auf der rechten Seite anklicken, zum Datum 12.12.2012 gehen, dort „Beschneidung, Gesetzentwurf der Bundesregierung“ auswählen.)
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html
[3] http://pediatrics.aappublications.org/content/130/3/585.abstract
[4] http://pediatrics.aappublications.org/content/early/2013/03/12/peds.2012-2896
[5] http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/walter/daten/publikationen/NJW-aktuell_45-2012_Standpunkt.pdf
[6] http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA130902938&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
[x] http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidung-von-neugeborenen-fragwuerdige-betaeubung-1.1747655
Tags: rituelle religiöse Beschneidung, Circumsion, Juden Brit Shalom Metzitzah B’peh Israel Kultur Identität Bestandteil ultra orthodox Dogmen Religion Tradition, Bibel, Christen, Moslem, Islam, Koran, Ritual, Arzt, Medizin, Indikation, Operation, Risiken, Infektion, Herpes, Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Eltern Recht, Erziehung, Wohl des Kindes, körperliche Unversehrtheit, Kindeswohl, Freiheit, Grundgesetz, Menschenrecht, Nationalsozialismus, historische Schuld Deutschland Gewalt, Unterdrückung, Kind Mann Frau, Patriachat Emanzipation, Feminismus, Sexismus, Geschlechtsorgan, Vagina, pharaonischen Beschneidung, weibliche männliche Genitalverstümmelung, Terre des Femmes, Afrika Oberlandesgericht Hamm Urteil AZ.: 3 UF 133/13
Am 12. Dezember 2012 beschloss der Bundestag mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf, welcher besagt, dass Jungen in Deutschland auch weiterhin beschnitten werden dürfen. [1] [2] Dieser Beschluss kam nicht zuletzt aufgrund der positiven Darstellung der Beschneidung von Seiten des US-amerikanischen Kinderärzteverband American Academy of Pediatrics (AAP) zustande. Dieser fasste die Studienlage in dem Sinne zusammen, dass die Beschneidung Neugeborener zwar nicht gänzlich frei von Risiken sei, die potentiellen Nachteile aber von den gesundheitlichen Vorteilen eindeutig aufgewogen würden. [3]
Diese Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen wurde später jedoch vom Sexualmediziner Morten Frisch vom Statens Serum Institut in Kopenhagen in einem Artikel des von der AAP herausgegebenen kinderärztlichen Magazin namens Pediatrics, kritisiert. Die Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden haben sich an der Kritik beteiligt. [4]
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland bedeutet, dass Söhne beschnitten werden dürfen, das Genital der Töchter
jedoch unantastbar bleibt. Diese Differenzierung nach Geschlecht ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. [5]
Im August 2013 hat das Oberlandesgericht Hamm einer aus Kenia stammenden Mutter untersagt, ihren in Deutschland lebenden, sechsjährigen Sohn aus den vorgegebenen kulturellen Gründen beschneiden zu lassen. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, welches die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren zuvor ebenfalls abgelehnt hatte. [6]
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[1] http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp (Einsicht namentliche Abstimmung:„Alle Abstimmungen“ auf der rechten Seite anklicken, zum Datum 12.12.2012 gehen, dort „Beschneidung, Gesetzentwurf der Bundesregierung“ auswählen.)
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html
[3] http://pediatrics.aappublications.org/content/130/3/585.abstract
[4] http://pediatrics.aappublications.org/content/early/2013/03/12/peds.2012-2896
[5] http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/walter/daten/publikationen/NJW-aktuell_45-2012_Standpunkt.pdf
[6] http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA130902938&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
[x] http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidung-von-neugeborenen-fragwuerdige-betaeubung-1.1747655
Tags: rituelle religiöse Beschneidung, Circumsion, Juden Brit Shalom Metzitzah B’peh Israel Kultur Identität Bestandteil ultra orthodox Dogmen Religion Tradition, Bibel, Christen, Moslem, Islam, Koran, Ritual, Arzt, Medizin, Indikation, Operation, Risiken, Infektion, Herpes, Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Eltern Recht, Erziehung, Wohl des Kindes, körperliche Unversehrtheit, Kindeswohl, Freiheit, Grundgesetz, Menschenrecht, Nationalsozialismus, historische Schuld Deutschland Gewalt, Unterdrückung, Kind Mann Frau, Patriachat Emanzipation, Feminismus, Sexismus, Geschlechtsorgan, Vagina, pharaonischen Beschneidung, weibliche männliche Genitalverstümmelung, Terre des Femmes, Afrika Oberlandesgericht Hamm Urteil AZ.: 3 UF 133/13