
Neben ihrer Abgeordnetenentschädigung erhalten die Abgeordneten (Deutscher Bundestag) noch diverse Zusatzleistungen:
Die Vergütung der Bundestagsabgeordneten stieg im Juli 2016 auf 9.327,21 Euro pro Monat. Neben der Anhebung der Besoldung auf das Niveau von Bundesrichtern blieben die bestehenden zusätzlichen Privilegien wie die steuerfreie Kostenpauschale (seit Januar 2017: 4.318,38 Euro pro Monat ) sowie die grosszügige Altersversorgung bestehen. [1] Weitere Erhöhungen sollen in Zukunft automatisch analog zur Entwicklung der Bruttolöhne erfolgen. (Die weitere Entwicklung der Diäten wurde wohl bewusst nicht an die Entwicklung der Nettolöhne angebunden, welche in den Jahren 2000 bis 2012 zurückgegangen sind.) Ob eine eventuelle Reduzierung des Lohnniveaus auch eine entsprechende Senkung der Politikerbezüge zur Folge haben würde, ist allerdings ohnehin fraglich.
Stand: April 2017
[1] https://www.bundestag.de/abgeordnete18/mdb_diaeten
Kostenpauschale: https://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_diaeten/1334e/260800
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808110.pdf
[2] http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-affaere-um-teure-kamera-ziemlich-verwackelt-1.1752329
[3] Ab dem zweiten Monat werden allerdings alle anderweitigen Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
Tags: Bundestag Abgeordnete Alters Entschädigung Diäten Vergütung Sitzungsgeld Einnahmen Kosten Aufwand pauschale Büroausstattung Mitarbeiter Dienstreisen Deutsche Bahn Bahncard Fahrdienst Pension Übergangsgeld Ehrensold
- Abgeordnetenentschädigung - Die gemeinhin als Diät bezeichnete Vergütung beträgt 9.327,21 Euro/ Monat (steuerpflichtig).
- Sitzungsgeld gibt es für Bundestagsabgeordnete nicht. Tatsächlich wird bei Nichtanwesenheit die Kostenpauschale gekürzt: bei unentschuldigtem Fehlen werden 100 € beim Verpassen eines Sitzungstages mit Plenum, 50 € an Sitzungstagen ohne Plenum abgezogen. Bei entschuldigtem Fehlen (zum Beispiel wegen Krankheit) oder Verpassen einer namentlichen Abstimmung werden ebenfalls 50 € von der Aufwandspauschale abgezogen.
- Kostenpauschale - Die Pauschale beträgt seit Anfang 2017 für jeden Abgeordneten ca. 4.318 Euro pro Monat (steuerfrei). Sie wird für mandatsbezogene Ausgaben gewährt, etwa für Büromiete, Kosten für eine Zweitwohnung in Berlin, Reisekosten, Repräsentationsaufgaben, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Publikationen, Website, etc.). Die Pauschale ist steuerfrei und ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden, so dass die Abgeordneten sie zweckgemäß frei verwenden können. Dies reduziert einerseits zwar den Verwaltungsaufwand, bedeutet aber andererseits eben auch dass die Verwendung de facto keiner Kontrolle unterliegt. [1]
- Büroräume und Büroausstattung - Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräte und Möblierung. Weiterhin bezahlt der Bundestag Büro- und Materialkosten in Höhe von bis zu 12.000 Euro im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Fachzeitschriften, Briefpapier, etc. gegen die Vorlage von Einzelnachweisen. Da den Abgeordneten bereits eine kostenfreie Büroausstattung zugestanden wird, ist nicht nur das großzügige Budget an sich kritikwürdig, sondern es ist auch bedenklich dass alle angeschafften Geräte ebenso privat genutzt werden können. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass sich z.B. CSU-Fraktionsvize Alexander König eine Fotokamera für den privaten Gebrauch auf Kosten der Steuerzahler besorgt hat. [2]
- Mitarbeiter/innen - Allen Bundestagsabgeordneten stehen monatlich 16.019 € (Arbeitnehmer-Brutto) zur Verfügung um Mitarbeiter zu entlohnen. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen von MitarbeiterInnen bezahlt werden. Diese Mittel erhält der Abgeordnete selbst nicht, sondern sie werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen MitarbeiterInnen ausgezahlt.
- Dienstreisen - Der Deutsche Bundestag stellt seinen Abgeordneten auch Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung:
- Innerdeutsche Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
- Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)
- Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
- Übergangsgeld - Wer aus dem Bundestag ausscheidet, hat automatisch Anspruch auf Übergangsgeld. Die Regelungen sind großzügig ausgestaltet: Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erhält der Ex-Politiker einen Monat Übergangsgeld und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 9.327,21 Euro, wobei die maximale Bezugsdauer 18 Monate beträgt. Insgesamt können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag also bis zu 156.000 Euro vereinnahmen. [3]
- Altersentschädigung - Bundestagsabgeordnete zahlen aus ihrer Abgeordnetenentschädigung keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und erhalten im Gegenzug auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen. Allerdings erwerben sie pensionsähnliche Ansprüche. Die Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr 2,5% der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5% an. Das Eintrittsalter für den Bezug wird aktuell stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Die Pension ist voll zu versteuern.
Die Vergütung der Bundestagsabgeordneten stieg im Juli 2016 auf 9.327,21 Euro pro Monat. Neben der Anhebung der Besoldung auf das Niveau von Bundesrichtern blieben die bestehenden zusätzlichen Privilegien wie die steuerfreie Kostenpauschale (seit Januar 2017: 4.318,38 Euro pro Monat ) sowie die grosszügige Altersversorgung bestehen. [1] Weitere Erhöhungen sollen in Zukunft automatisch analog zur Entwicklung der Bruttolöhne erfolgen. (Die weitere Entwicklung der Diäten wurde wohl bewusst nicht an die Entwicklung der Nettolöhne angebunden, welche in den Jahren 2000 bis 2012 zurückgegangen sind.) Ob eine eventuelle Reduzierung des Lohnniveaus auch eine entsprechende Senkung der Politikerbezüge zur Folge haben würde, ist allerdings ohnehin fraglich.
Stand: April 2017
[1] https://www.bundestag.de/abgeordnete18/mdb_diaeten
Kostenpauschale: https://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_diaeten/1334e/260800
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808110.pdf
[2] http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-affaere-um-teure-kamera-ziemlich-verwackelt-1.1752329
[3] Ab dem zweiten Monat werden allerdings alle anderweitigen Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
Tags: Bundestag Abgeordnete Alters Entschädigung Diäten Vergütung Sitzungsgeld Einnahmen Kosten Aufwand pauschale Büroausstattung Mitarbeiter Dienstreisen Deutsche Bahn Bahncard Fahrdienst Pension Übergangsgeld Ehrensold