Paragraph 18 SGB III definiert Langzeitarbeitslose als Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.*
Das Dritte Sozialgesetzbuch stellt in Paragraph eins klar, dass eines der primären Ziele der Arbeitsförderung die Vermeidung von Arbeitslosigkeit ist: „Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.“
Das Dritte Sozialgesetzbuch stellt in Paragraph eins klar, dass eines der primären Ziele der Arbeitsförderung die Vermeidung von Arbeitslosigkeit ist: „Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.“
Die Quote der Langzeitbezieher liegt in Deutschland signifikant über dem OECD-Schnitt. [1]
Obwohl es 2016 in Deutschland so viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wie noch nie seit der Wiedervereinigung gab, beziehen noch immer ca. 2,5 Millionen Menschen seit vier Jahren oder länger Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Laut Statistik der Bundesagentur beziehen ca. 1,2 Millionen erwerbsfähige LeistungsempfängerInnen sogar bereits seit acht Jahren und länger entsprechende staatliche Unterstützung.
Obwohl es 2016 in Deutschland so viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wie noch nie seit der Wiedervereinigung gab, beziehen noch immer ca. 2,5 Millionen Menschen seit vier Jahren oder länger Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Laut Statistik der Bundesagentur beziehen ca. 1,2 Millionen erwerbsfähige LeistungsempfängerInnen sogar bereits seit acht Jahren und länger entsprechende staatliche Unterstützung.
Alle Versuche zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit scheitern in Deutschland seit Jahren an der Realität. Detlef Scheele, der seit Anfang April 2017 amtierende Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, will nun verstärkt Fördermaßnahmen initiieren und dabei "lieber Arbeit finanzieren, als Arbeitslosigkeit finanzieren." Um die am allgemeinen Arbeitsmarkt als chancenlos eingestuften Menschen wieder in Arbeit zu bringen, soll die Bundesagentur in „enger Abstimmung“ mit dem Arbeitsministerium von Ministerin Andrea Nahles ein neues Programm erarbeiten. Teil dieses Programmes ist Medienberichten zufolge beispielsweise ein Pilotprojekt zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Bremerhaven ab Anfang 2018. Dabei sollen Dauerleistungsbezieher entgeltfrei in Firmen aushelfen oder öffentliche Grünanlagen pflegen. [2]
Arbeitsmarktpolitisch und gesamtgesellschaftlich sind solche Ansätze zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser problematisch. Abgesehen von der Tatsache, dass die betroffenen Personen gefühlt keinen Lohn bekommen, sondern trotz dann erbrachter Arbeitsleistung weiterhin vom Staat alimentiert werden, sind solche staatlichen Subventionen der Arbeitgeber nicht nachhaltig und mitunter wettbewerbsverzerrend.
Tatsache ist, dass mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt sinken. Kommen dazu noch Faktoren wie geringe Qualifikation, Migrationshintergrund, familiäre Verpflichtungen oder ein höheres Lebensalter sind die Aussichten eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden sehr gering.
Die bisherigen Versuche die Langzeitarbeitslosen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren scheiterten allesamt. Dies ist bei objektiver Betrachtung auch wenig verwunderlich, da die staatlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen meist aus eher sinnlosen Schulungen und Beschäftigungen bestehen, welche vermittlungshemmende Faktoren wie die Qualifikation nur unwesentlich, und andere Faktoren wie das Lebensalter natürlich gar nicht beeinflussen.
Das Kernproblem ist letztlich ohnehin die Motivation der Betroffenen. Zum einen kann ein Empfänger von ALG II monatlich lediglich 100 Euro hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf seine Grundsicherung angerechnet wird. Der finanzielle Vorteil bei Aufnahme einer Tätigkeit ist also eher gering. Darüber hinaus bietet die Verrichtung einer praktisch sinnlosen Arbeit ohne jegliche gesellschaftliche Anerkennung auch sonst kaum Anreize. Der Leistungsbezieher muss schon über einen unrealistisch großen Optimismus verfügen um an einer sog. geförderten Beschäftigung teilnehmen zu wollen.
Stand: Juni 2017
* Durch die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen erfolgt keine Unterbrechung.
[1] Chart by Deutschlandreform, based on data by OECD concerning long-term unemployment.
[2] http://www.taz.de/Pilotprojekt-fuer-Langzeitarbeitslose/!5411233/
Tags: Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Arge Leistungszentrum Sozialamt Stütze Transferleistung Hartz VI ALG II Arbeitslosengeld Empfänger Dauerbezieher Langzeitarbeitslose Ein-Euro-Job Fördermaßnahmen Öffentlich geförderte Beschäftigung Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Sonderprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit Europäischen Sozialfonds (ESF) Qualifizierung
Arbeitsmarktpolitisch und gesamtgesellschaftlich sind solche Ansätze zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser problematisch. Abgesehen von der Tatsache, dass die betroffenen Personen gefühlt keinen Lohn bekommen, sondern trotz dann erbrachter Arbeitsleistung weiterhin vom Staat alimentiert werden, sind solche staatlichen Subventionen der Arbeitgeber nicht nachhaltig und mitunter wettbewerbsverzerrend.
Tatsache ist, dass mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt sinken. Kommen dazu noch Faktoren wie geringe Qualifikation, Migrationshintergrund, familiäre Verpflichtungen oder ein höheres Lebensalter sind die Aussichten eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden sehr gering.
Die bisherigen Versuche die Langzeitarbeitslosen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren scheiterten allesamt. Dies ist bei objektiver Betrachtung auch wenig verwunderlich, da die staatlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen meist aus eher sinnlosen Schulungen und Beschäftigungen bestehen, welche vermittlungshemmende Faktoren wie die Qualifikation nur unwesentlich, und andere Faktoren wie das Lebensalter natürlich gar nicht beeinflussen.
Das Kernproblem ist letztlich ohnehin die Motivation der Betroffenen. Zum einen kann ein Empfänger von ALG II monatlich lediglich 100 Euro hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf seine Grundsicherung angerechnet wird. Der finanzielle Vorteil bei Aufnahme einer Tätigkeit ist also eher gering. Darüber hinaus bietet die Verrichtung einer praktisch sinnlosen Arbeit ohne jegliche gesellschaftliche Anerkennung auch sonst kaum Anreize. Der Leistungsbezieher muss schon über einen unrealistisch großen Optimismus verfügen um an einer sog. geförderten Beschäftigung teilnehmen zu wollen.
Stand: Juni 2017
* Durch die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen erfolgt keine Unterbrechung.
[1] Chart by Deutschlandreform, based on data by OECD concerning long-term unemployment.
[2] http://www.taz.de/Pilotprojekt-fuer-Langzeitarbeitslose/!5411233/
Tags: Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Arge Leistungszentrum Sozialamt Stütze Transferleistung Hartz VI ALG II Arbeitslosengeld Empfänger Dauerbezieher Langzeitarbeitslose Ein-Euro-Job Fördermaßnahmen Öffentlich geförderte Beschäftigung Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Sonderprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit Europäischen Sozialfonds (ESF) Qualifizierung