Opferbeschuldigung bezeichnet den Vorgang, das Opfer der Tat zur (mit-) schuldigen Person zu machen.
Obwohl sexuelle Straftaten generell als extrem verwerfliche Vergehen angesehen werden, werten viele Menschen diese Taten auch als kalkulierbare Risiken, welche mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen vermeidbar sind. Entsprechend ist selbst Schuld, wer keine Schutzmaßnahmen ergreift, oder solche Taten gar durch Kleidung und/ oder Auftreten vermeintlich provoziert. So werden (weibliche) Opfer durch Fragen wie „Was hattest Du den an?“ latent beschuldigt, sexuelle Übergriffe tatsächlich selbst provoziert zu haben. Diese Logik gibt nicht nur den Opfern eine Mitschuld, sondern macht aus Täter*innen mitunter Opfer, denn schließlich wird ihr Ruf beschädigt. Es findet eine Täter*innen-Opfer-Umkehr statt, der Fokus wird von den Täter*innen auf die Betroffenen gelenkt.
Ein eindeutiges Beispiel für Victim Blaiming liegt vor, wenn eine betrunkene Person von einer anderen Person zur sexuellen Befriedigung benutzt wird und dem Opfer nachher der Blutalkohollevel vorgehalten wird. Da eine Person im betrunkenen Zustand nicht fähig ist, eine rechtlich verbindliche Zustimmung abzugeben, kann in dieser Situation kein Einverständnis vorliegen. Rechtlich können die Handlungen somit nicht einvernehmlich stattgefunden haben. Die Tatsache, dass das Opfer durch den betrunkenen Zustand die Tat begünstigt hat, ist für die Schuldfrage nicht relevant. Die übergriffige Person ist vollumfänglich für die Tat verantwortlich.
Stand: Juni 2022
Tags: Victim blaming blaming the victim Täter-Opfer-Umkehr Opferbeschuldigung Opferschelte Gerechte-Welt-Glaube Vergewaltigungsmythos Opfer Feminismus Rape Culture sexuelle Gewalt Rassismus William Ryan Viktimisierung Viktimologie Schuld- oder Erinnerungsabwehr Einvernehmlicher Sex Nein heißt Nein Enthusiastic consent culture engagierte Zustimmung #ThisIsNotConsent Unschuldsvermutung
Obwohl sexuelle Straftaten generell als extrem verwerfliche Vergehen angesehen werden, werten viele Menschen diese Taten auch als kalkulierbare Risiken, welche mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen vermeidbar sind. Entsprechend ist selbst Schuld, wer keine Schutzmaßnahmen ergreift, oder solche Taten gar durch Kleidung und/ oder Auftreten vermeintlich provoziert. So werden (weibliche) Opfer durch Fragen wie „Was hattest Du den an?“ latent beschuldigt, sexuelle Übergriffe tatsächlich selbst provoziert zu haben. Diese Logik gibt nicht nur den Opfern eine Mitschuld, sondern macht aus Täter*innen mitunter Opfer, denn schließlich wird ihr Ruf beschädigt. Es findet eine Täter*innen-Opfer-Umkehr statt, der Fokus wird von den Täter*innen auf die Betroffenen gelenkt.
Ein eindeutiges Beispiel für Victim Blaiming liegt vor, wenn eine betrunkene Person von einer anderen Person zur sexuellen Befriedigung benutzt wird und dem Opfer nachher der Blutalkohollevel vorgehalten wird. Da eine Person im betrunkenen Zustand nicht fähig ist, eine rechtlich verbindliche Zustimmung abzugeben, kann in dieser Situation kein Einverständnis vorliegen. Rechtlich können die Handlungen somit nicht einvernehmlich stattgefunden haben. Die Tatsache, dass das Opfer durch den betrunkenen Zustand die Tat begünstigt hat, ist für die Schuldfrage nicht relevant. Die übergriffige Person ist vollumfänglich für die Tat verantwortlich.
Stand: Juni 2022
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