Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen. Dabei werden die Geschlechtsorgane in ihrer Aktivität häufig bewusst betont.
Das Internet ist durch die (vermeintliche) Anonymität, Verfügbarkeit sowie das scheinbar unbegrenzte und kostenlose Angebot zu einem wichtigen Verbreitungsweg von Pornografie geworden. Jugendschutz und strafrechtliche Verfolgung stoßen im Internet auf derart massive Probleme, dass Jugendschutzgesetze oder Verbote bestimmter Inhalte de facto außer Kraft gesetzt sind.
Erotik ist Teil einer freien Gesellschaft
Pornografie ist seit Jahrtausenden Bestandteil der Gesellschaft und Darstellungen sexueller Handlungen -inklusive expliziter Betonung der Geschlechtsorgane- reichen bis in vorantike Zeiten zurück. So finden sich z.B. auf Wandbildern im alten Rom und auf antiken griechischen Vasen derartige Motive. Die Betrachtung erotischen Materials ist entgegen der Meinung mancher moralkonservativer Menschen kein Zeichen von Kulturverfall, sondern schlicht eine Kulturtechnik wie andere auch.
In einer freiheitlichen Gesellschaft hat jedes Individuum das Recht sich über seinen Körper und seine Sexualität auszudrücken, also auch Pornografie zu konsumieren oder selbst herzustellen und zu verbreiten. Solange dies einvernehmlich im Kreis einwilligungsfähiger Personen geschieht, sollte Art und Umfang der Entscheidung des Individuums überlassen werden.
Pornografie ist dabei meist keineswegs Ersatz für zwischenmenschliche Intimität, sondern vielmehr eine Bereicherung der eigenen als auch der partnerschaftlichen Sexualität. Es ist eine Option von vielen. Wie bei jeder anderen Konsumentscheidung, so kann sich auch bei der Pornografie jeder heraussuchen, was ihm persönlich zusagt.
Pornografie als Technologietreiber
Der Wunsch nach Anfertigung, Verbreitung und Betrachtung von erotischem Material hat immer wieder umfangreiche Infrastruktur geschaffen und zahlreiche technologische Entwicklungen hervorgebracht oder zumindest beschleunigt.
Johannes Gutenberg mag seine Druckmaschine zur Verbreitung von Bibeltexte erfunden haben - durchgesetzt hat sich die neue Technik jedoch aufgrund der Nachfrage nach erotischen Druckerzeugnissen. Ähnliches gilt für die Verbreitung der Fotografie: vornehmlich aufgrund der Nachfrage nach Aktfotos eröffnete in Paris ab dem Jahr 1848 zwanzig Jahre lang im Schnitt alle drei Wochen ein neues Fotoatelier. Später trieb der Wunsch nach besserer Bildqualität erst die Entwicklung des Videorekorders und dann des DVD-Players voran. Auch das Internet als Massenphänomen ist zu grossen Teilen das Ergebnis der Nachfrage nach pornografischen Inhalten. Ohne die Innovationskraft der Sexindustrie wäre z.B. die Verbreitung bequemer Online-Zahlungssysteme oder die Entwicklung der Streaming Technologie wesentlich langsamer erfolgt. [1]
Darüber hinaus werden und wurden mit dem durch Pornografie generierten Umsatz Serviceangebote der Allgemeinheit quersubventioniert. Klassisches Beispiel hierfür waren die Videotheken, welche dauerhaften Umsatz nicht mit den großen Hollywood Produktionen, sondern mit Pornofilmen machten. Der Ausbau der Infrastruktur des Internets dürfte maßgeblich ebenso durch den Pornokonsum finanziert worden sein.
Verbot nicht zielführend
Viele Feministinnen wie z.B. Alice Schwarzer kritisieren Pornografie, da die gängigen Massenpornos Frauen oft als passives Objekt männlicher sexueller Begierden statt als aktives Subjekt darstellen. Problematisch sei lt. Schwarzer insbesondere die realitätsferne Darstellung von Frauen als stets sexwillige Personen, die mit jedermann und sofort sexuelle Beziehungen eingehen wollen. Diese Art der Pornografie versuchte Alice Schwarzer mit ihrer PorNO-Kampagne bereits vor über 30 Jahren gesetzlich verbieten zu lassen.
Diese pauschale Kritik an der Pornografie übersieht dabei die Vielfalt pornografischer Angebote, sowohl innerhalb heterosexuell orientierter Pornografie als auch im Bereich der homo- oder bisexuellen Pornografie. Insbesondere die Existenz lesbischer BDSM-Pornografie belegt die Komplexität des in der Pornografie dargestellten Rollenverhaltens. Die feministische Pauschalkritik ist letztlich nur Ausdruck von einem Mangel an Toleranz gegenüber abweichenden Sexualitätsformen sowie Sexworkern aller Art.
Die Diskussion inwieweit und in welcher Form Sex als Ware gesellschaftlich wünschenswert ist, sollte indes geführt werden. Immer neue Verschärfungen des Sexualstrafrechtes oder gar ein generelles Verbot von Pornografie können jedoch nicht die Lösung sein - insbesondere da die Durchsetzung eines solches Verbotes ohnehin vollkommen illusorisch ist.
Problembereiche der Pornografie
Harte Pornografie unterliegt in Deutschland bereits heute einem generellen Verbreitungsverbot und darf daher weder verbreitet noch auf irgendeine Weise zugänglich gemacht werden. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen von:
(sexueller) Gewalt, also z.B. Vergewaltigungen
sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren (Beastiality)
sexuelle Handlungen unter Einbeziehung von Kindern, also einer Person unter 14 Jahren
Basierend auf der Auffassung, dass die Nachfrage nach Bildern mit realen Kindern einen Markt erzeugt und so mittelbar zum Missbrauch von Kindern beiträgt, ist in Deutschland seit dem Jahr 1993 nicht nur die Verbreitung, sondern bereits der Besitz von Kinderpornografie strafbar. Im Jahr 1997 ging der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter und stellte auch den Besitz von Darstellung unter Strafe, welche keine realen Handlungen, sondern lediglich wirklichkeitsnahes Geschehen abbilden.
Diese Verschärfung diente der leichteren Strafverfolgung, hat in der Realität aber mitunter absurde Folgen. Denn wenn jede pornografische Darstellung durch reale Menschen, die als sexuelle Handlungen von unter 18-Jährigen interpretiert werden könnte, strafbar ist, so hat dies zur Folge, dass die Darstellung von sexuellen Handlungen einer faktisch volljährigen, aber durch ihre zarte Figur und bestimmtes Styling (Zöpfe,etc.) jünger aussehenden Darstellerin rechtlich als Kinderpornografie eingestuft werden muss.
Im Zuge der Edathy Affäre wurde das Sexualstrafrecht Ende 2014 weiter verschärft. In Deutschland ist seitdem der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also Bilder mit Kindern oder Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung", strafbar.
Die Realität führt die Bemühungen des Gesetzgebers indes ad absurdum. Mit der letzten Verschärfung des Sexualstrafrechtes macht sich nun auch in Deutschland prinzipiell jeder strafbar, der Kinder/ Jugendliche nackt ablichtet, um die Aufnahmen zu verkaufen oder zu tauschen. Dies bedeutet, dass das auf Social Media Plattformen wie Facebook gepostete oder per Twitter verschickte Selfie einer barbusigen 13-jährigen strafbar ist - denn die wesentliche Funktion dieser Plattformen ist das Teilen von Inhalten. Tatsächlich führten in den USA ähnlich gelagerte Fälle bereits gelegentlich zu Ermittlungen des Staatsanwaltes oder sogar entsprechenden Urteilen gegen die beteiligten Teenager. [2] Bei konsequenter Auslegung der neuen Rechtslage müsste dies nun auch in Deutschland der Fall sein.
In einem Interview bringt Sexualstrafrechts-Experten Ursus Koerner von Gustorf das strafrechtliche Problem der Posing-Bilder auf den Punkt: „Natürlich geht das moralisch gar nicht, Bilder von Kindern dafür zu nutzen, dass sich Erwachsene daran erregen. Aber es gibt keine glasklare Strafbarkeitsgrenze und die wird es auch nicht geben können, wenn man nicht die Totalzensur möchte.“ [3]
Das Internet ist durch die (vermeintliche) Anonymität, Verfügbarkeit sowie das scheinbar unbegrenzte und kostenlose Angebot zu einem wichtigen Verbreitungsweg von Pornografie geworden. Jugendschutz und strafrechtliche Verfolgung stoßen im Internet auf derart massive Probleme, dass Jugendschutzgesetze oder Verbote bestimmter Inhalte de facto außer Kraft gesetzt sind.
Erotik ist Teil einer freien Gesellschaft
Pornografie ist seit Jahrtausenden Bestandteil der Gesellschaft und Darstellungen sexueller Handlungen -inklusive expliziter Betonung der Geschlechtsorgane- reichen bis in vorantike Zeiten zurück. So finden sich z.B. auf Wandbildern im alten Rom und auf antiken griechischen Vasen derartige Motive. Die Betrachtung erotischen Materials ist entgegen der Meinung mancher moralkonservativer Menschen kein Zeichen von Kulturverfall, sondern schlicht eine Kulturtechnik wie andere auch.
In einer freiheitlichen Gesellschaft hat jedes Individuum das Recht sich über seinen Körper und seine Sexualität auszudrücken, also auch Pornografie zu konsumieren oder selbst herzustellen und zu verbreiten. Solange dies einvernehmlich im Kreis einwilligungsfähiger Personen geschieht, sollte Art und Umfang der Entscheidung des Individuums überlassen werden.
Pornografie ist dabei meist keineswegs Ersatz für zwischenmenschliche Intimität, sondern vielmehr eine Bereicherung der eigenen als auch der partnerschaftlichen Sexualität. Es ist eine Option von vielen. Wie bei jeder anderen Konsumentscheidung, so kann sich auch bei der Pornografie jeder heraussuchen, was ihm persönlich zusagt.
Pornografie als Technologietreiber
Der Wunsch nach Anfertigung, Verbreitung und Betrachtung von erotischem Material hat immer wieder umfangreiche Infrastruktur geschaffen und zahlreiche technologische Entwicklungen hervorgebracht oder zumindest beschleunigt.
Johannes Gutenberg mag seine Druckmaschine zur Verbreitung von Bibeltexte erfunden haben - durchgesetzt hat sich die neue Technik jedoch aufgrund der Nachfrage nach erotischen Druckerzeugnissen. Ähnliches gilt für die Verbreitung der Fotografie: vornehmlich aufgrund der Nachfrage nach Aktfotos eröffnete in Paris ab dem Jahr 1848 zwanzig Jahre lang im Schnitt alle drei Wochen ein neues Fotoatelier. Später trieb der Wunsch nach besserer Bildqualität erst die Entwicklung des Videorekorders und dann des DVD-Players voran. Auch das Internet als Massenphänomen ist zu grossen Teilen das Ergebnis der Nachfrage nach pornografischen Inhalten. Ohne die Innovationskraft der Sexindustrie wäre z.B. die Verbreitung bequemer Online-Zahlungssysteme oder die Entwicklung der Streaming Technologie wesentlich langsamer erfolgt. [1]
Darüber hinaus werden und wurden mit dem durch Pornografie generierten Umsatz Serviceangebote der Allgemeinheit quersubventioniert. Klassisches Beispiel hierfür waren die Videotheken, welche dauerhaften Umsatz nicht mit den großen Hollywood Produktionen, sondern mit Pornofilmen machten. Der Ausbau der Infrastruktur des Internets dürfte maßgeblich ebenso durch den Pornokonsum finanziert worden sein.
Verbot nicht zielführend
Viele Feministinnen wie z.B. Alice Schwarzer kritisieren Pornografie, da die gängigen Massenpornos Frauen oft als passives Objekt männlicher sexueller Begierden statt als aktives Subjekt darstellen. Problematisch sei lt. Schwarzer insbesondere die realitätsferne Darstellung von Frauen als stets sexwillige Personen, die mit jedermann und sofort sexuelle Beziehungen eingehen wollen. Diese Art der Pornografie versuchte Alice Schwarzer mit ihrer PorNO-Kampagne bereits vor über 30 Jahren gesetzlich verbieten zu lassen.
Diese pauschale Kritik an der Pornografie übersieht dabei die Vielfalt pornografischer Angebote, sowohl innerhalb heterosexuell orientierter Pornografie als auch im Bereich der homo- oder bisexuellen Pornografie. Insbesondere die Existenz lesbischer BDSM-Pornografie belegt die Komplexität des in der Pornografie dargestellten Rollenverhaltens. Die feministische Pauschalkritik ist letztlich nur Ausdruck von einem Mangel an Toleranz gegenüber abweichenden Sexualitätsformen sowie Sexworkern aller Art.
Die Diskussion inwieweit und in welcher Form Sex als Ware gesellschaftlich wünschenswert ist, sollte indes geführt werden. Immer neue Verschärfungen des Sexualstrafrechtes oder gar ein generelles Verbot von Pornografie können jedoch nicht die Lösung sein - insbesondere da die Durchsetzung eines solches Verbotes ohnehin vollkommen illusorisch ist.
Problembereiche der Pornografie
Harte Pornografie unterliegt in Deutschland bereits heute einem generellen Verbreitungsverbot und darf daher weder verbreitet noch auf irgendeine Weise zugänglich gemacht werden. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen von:
(sexueller) Gewalt, also z.B. Vergewaltigungen
sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren (Beastiality)
sexuelle Handlungen unter Einbeziehung von Kindern, also einer Person unter 14 Jahren
Basierend auf der Auffassung, dass die Nachfrage nach Bildern mit realen Kindern einen Markt erzeugt und so mittelbar zum Missbrauch von Kindern beiträgt, ist in Deutschland seit dem Jahr 1993 nicht nur die Verbreitung, sondern bereits der Besitz von Kinderpornografie strafbar. Im Jahr 1997 ging der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter und stellte auch den Besitz von Darstellung unter Strafe, welche keine realen Handlungen, sondern lediglich wirklichkeitsnahes Geschehen abbilden.
Diese Verschärfung diente der leichteren Strafverfolgung, hat in der Realität aber mitunter absurde Folgen. Denn wenn jede pornografische Darstellung durch reale Menschen, die als sexuelle Handlungen von unter 18-Jährigen interpretiert werden könnte, strafbar ist, so hat dies zur Folge, dass die Darstellung von sexuellen Handlungen einer faktisch volljährigen, aber durch ihre zarte Figur und bestimmtes Styling (Zöpfe,etc.) jünger aussehenden Darstellerin rechtlich als Kinderpornografie eingestuft werden muss.
Im Zuge der Edathy Affäre wurde das Sexualstrafrecht Ende 2014 weiter verschärft. In Deutschland ist seitdem der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also Bilder mit Kindern oder Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung", strafbar.
Die Realität führt die Bemühungen des Gesetzgebers indes ad absurdum. Mit der letzten Verschärfung des Sexualstrafrechtes macht sich nun auch in Deutschland prinzipiell jeder strafbar, der Kinder/ Jugendliche nackt ablichtet, um die Aufnahmen zu verkaufen oder zu tauschen. Dies bedeutet, dass das auf Social Media Plattformen wie Facebook gepostete oder per Twitter verschickte Selfie einer barbusigen 13-jährigen strafbar ist - denn die wesentliche Funktion dieser Plattformen ist das Teilen von Inhalten. Tatsächlich führten in den USA ähnlich gelagerte Fälle bereits gelegentlich zu Ermittlungen des Staatsanwaltes oder sogar entsprechenden Urteilen gegen die beteiligten Teenager. [2] Bei konsequenter Auslegung der neuen Rechtslage müsste dies nun auch in Deutschland der Fall sein.
In einem Interview bringt Sexualstrafrechts-Experten Ursus Koerner von Gustorf das strafrechtliche Problem der Posing-Bilder auf den Punkt: „Natürlich geht das moralisch gar nicht, Bilder von Kindern dafür zu nutzen, dass sich Erwachsene daran erregen. Aber es gibt keine glasklare Strafbarkeitsgrenze und die wird es auch nicht geben können, wenn man nicht die Totalzensur möchte.“ [3]
Die Kombination von Sozialen Medien und die mittlerweile hohe technische Qualität moderner Mobiltelefone schaffen eine Problemlage ganz neuer Qualität. Der scheinbar unendliche Strom von Selfies der vom digitalen Exhibitionismus getriebenen jungen Mädchen liefert pädokriminellen Akteuren kostenlose Handelsware. Was aus Sicht des Gesetzes eine Form des sexuellen Missbrauchs darstellt, findet unter freiwilliger und aktiver Teilnahme der als Opfer definierten Beteiligten statt. Spätestens hier wird deutlich, dass gesetzliche Verbote oder Zensur der entsprechenden Social Media Plattformen das Problem der von den Kindern und Jugendlichen selbst ins Internet gestellten Posing-Bilder und Masturbationsvideos nicht werden beseitigen können. Hier müssten die Eltern ihre Kinder über die möglichen Folgen -inklusive möglicher strafrechtlicher Konsequenzen- aufklären. Das Problem ist jedoch, dass die Eltern selbst oft nicht über die nötige Social Media Kompetenz verfügen und diejenigen sind, die aus Naivität oder eigenem Geltungsdrang mitunter allzu freizügige Bilder ihrer Kinder auf Facebook posten.
Noch vor dem ersten Kuss im realen Leben, konsumieren viele Teenager heute Pornos im Internet. Selbst wenn den Jugendlichen bewusst ist, dass Pornografie nicht die Realität widerspiegelt, so vergleichen sie sich dennoch mit den Darstellern und Handlungen und fühlen sich in der Konsequenz oft verunsichert. Aufgrund der noch geringen eigenen Erfahrung fehlt ihnen schlicht ein objektiver Vergleichsmaßstab und so sorgen die sexuellen Inhalte im Internet auch bei durchaus kritischer Betrachtung für eine Verzerrung der Vorstellungen was von einem realen Partner erwartet werden kann. Insbesondere die Darstellung der Frau als williges und zu jeder Sexualpraktik bereites Objekt ist dabei ein sehr verbreitetes und problematisches Rollenbild.
Die mitunter vorgebrachte Sorge, dass hier eine Generation Porno heranwächst und eine ganze Generation sexuell verrohen könnte erscheint übertrieben. Es wächst allerdings durchaus die Gefahr, dass sich insbesondere junge Männer zunehmend von realen Paarbeziehungen abwenden, wenn diese im Vergleich zur virtuellen Welt als zu kompliziert und unbefriedigend empfunden werden.
Oswalt Kolle zeigte sich bereits um die Jahrtausendwende in Interviews besorgt um das Sexleben der Männer. Durch das Internet habe Pornografie eine andere Qualität und vor allem Quantität bekommen, sie sei so leicht zugänglich wie nie. Er befürchtet, dass immer weniger Männer auf Partnersuche gehen und Ihre Lust stattdessen lieber unkompliziert durch Pornos im Internet befriedigen und so letztlich eine Masturbationsgesellschaft entstehe. [4] Die Wahrscheinlichkeit, dass alle Männer zukünftig Befriedigung nur noch vorm Bildschirm suchen, dürfte gering sein. Allerdings ist absehbar, dass die Zahl der von Internetsexsucht betroffenen Menschen zukünftig steigen wird.
Rationale gesellschaftliche Diskussion dringend erforderlich
Es liegt der Verdacht nahe, dass die in der Praxis eher wirkungslose Verschärfung der Gesetzgebung gegen Kinderpornografie zum einen der Gewinnung der Wählergunst geschuldet ist und zum anderen der Kriminalisierung von Pornografie allgemein dient. Da ein generelles Verbot von Pornografie nicht mehrheitsfähig ist (siehe erfolglose PorNo Kampagne von Alice Schwarzer), wird der Umweg über die Kinderpornografie gewählt. Kaum jemand wird in diesem Bereich einer Gesetzesverschärfung widersprechen wollen und so können Teile der feministischen Bewegung und moralkonservative Gruppen immer strengere Gesetze gegen Kinderpornografie forcieren um letztendlich eben nicht nur Kinderpornografie, sondern Pornografie oder Nacktheit generell zu kriminalisieren.
Gesetzesverschärfungen sind jedoch eine stumpfe Waffe im Kampf gegen das eigentliche Problem. Statt einen sinnlosen Glaubenskrieg gegen Pornografie insgesamt zu führen, wäre eine ehrliche und offene gesellschaftliche Diskussion über die akzeptablen Formen der Darstellungen menschlicher Sexualität dringend erforderlich. Insbesondere auch von Seiten der Eltern wäre eine Auseinandersetzung mit dem Thema dringendst geboten. Nur Aufklärung kann den Jugendlichen helfen, die teilweise extremen sexuellen Inhalte einzuordnen.
Stand: Februar 2016
[1] Die erste Streaming-Seite im Internet wurde vom holländischen Pornovertrieb Red Light District bereits im Jahr 1994 lanciert - gut zehn Jahre bevor z.B. Netflix diese Technik für die breite Masse bereitstellte.
[2] http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/jugend-schreibt/sexting-amerikanische-teenager-schocken-sittenwaechter-1796844.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/in-amerika-werden-jugendliche-die-nacktselfies-machen-juristisch-verfolgt-13816249.html
[3] http://www.tagesspiegel.de/politik/strafrechtsexperte-zum-fall-edathy-diese-faelle-sind-nicht-mit-dem-strafrecht-zu-loesen/9497112.html
Quelle Screenshot Polizei Hagen: https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA/posts/474114729427503:0
[4] http://www.tagesspiegel.de/medien/oswalt-kolle-uns-droht-die-masturbationsgesellschaft/1328994.html
Tags: Technologie Innovation Internet Pornographie Danni Ashe Fabian Thylmann Manwin MindGeek Youporn Redtube Pornhub Babes.com Brazzers Digital Playground Reality Kings Twistys xhamster Masturbation Gesellschaft Oswalt Kolle Generation Porno Sexting Posing Nacktbilder Kategorie 2 Sebastian Edathy Cyber-Grooming Avatar Sweetie § 184 StGB Missbrauch Sexuelle Gewalt Vergewaltigung BDSM Fifty Shades of Grey Erotik Katharsis
Die mitunter vorgebrachte Sorge, dass hier eine Generation Porno heranwächst und eine ganze Generation sexuell verrohen könnte erscheint übertrieben. Es wächst allerdings durchaus die Gefahr, dass sich insbesondere junge Männer zunehmend von realen Paarbeziehungen abwenden, wenn diese im Vergleich zur virtuellen Welt als zu kompliziert und unbefriedigend empfunden werden.
Oswalt Kolle zeigte sich bereits um die Jahrtausendwende in Interviews besorgt um das Sexleben der Männer. Durch das Internet habe Pornografie eine andere Qualität und vor allem Quantität bekommen, sie sei so leicht zugänglich wie nie. Er befürchtet, dass immer weniger Männer auf Partnersuche gehen und Ihre Lust stattdessen lieber unkompliziert durch Pornos im Internet befriedigen und so letztlich eine Masturbationsgesellschaft entstehe. [4] Die Wahrscheinlichkeit, dass alle Männer zukünftig Befriedigung nur noch vorm Bildschirm suchen, dürfte gering sein. Allerdings ist absehbar, dass die Zahl der von Internetsexsucht betroffenen Menschen zukünftig steigen wird.
Rationale gesellschaftliche Diskussion dringend erforderlich
Es liegt der Verdacht nahe, dass die in der Praxis eher wirkungslose Verschärfung der Gesetzgebung gegen Kinderpornografie zum einen der Gewinnung der Wählergunst geschuldet ist und zum anderen der Kriminalisierung von Pornografie allgemein dient. Da ein generelles Verbot von Pornografie nicht mehrheitsfähig ist (siehe erfolglose PorNo Kampagne von Alice Schwarzer), wird der Umweg über die Kinderpornografie gewählt. Kaum jemand wird in diesem Bereich einer Gesetzesverschärfung widersprechen wollen und so können Teile der feministischen Bewegung und moralkonservative Gruppen immer strengere Gesetze gegen Kinderpornografie forcieren um letztendlich eben nicht nur Kinderpornografie, sondern Pornografie oder Nacktheit generell zu kriminalisieren.
Gesetzesverschärfungen sind jedoch eine stumpfe Waffe im Kampf gegen das eigentliche Problem. Statt einen sinnlosen Glaubenskrieg gegen Pornografie insgesamt zu führen, wäre eine ehrliche und offene gesellschaftliche Diskussion über die akzeptablen Formen der Darstellungen menschlicher Sexualität dringend erforderlich. Insbesondere auch von Seiten der Eltern wäre eine Auseinandersetzung mit dem Thema dringendst geboten. Nur Aufklärung kann den Jugendlichen helfen, die teilweise extremen sexuellen Inhalte einzuordnen.
Stand: Februar 2016
[1] Die erste Streaming-Seite im Internet wurde vom holländischen Pornovertrieb Red Light District bereits im Jahr 1994 lanciert - gut zehn Jahre bevor z.B. Netflix diese Technik für die breite Masse bereitstellte.
[2] http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/jugend-schreibt/sexting-amerikanische-teenager-schocken-sittenwaechter-1796844.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/in-amerika-werden-jugendliche-die-nacktselfies-machen-juristisch-verfolgt-13816249.html
[3] http://www.tagesspiegel.de/politik/strafrechtsexperte-zum-fall-edathy-diese-faelle-sind-nicht-mit-dem-strafrecht-zu-loesen/9497112.html
Quelle Screenshot Polizei Hagen: https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA/posts/474114729427503:0
[4] http://www.tagesspiegel.de/medien/oswalt-kolle-uns-droht-die-masturbationsgesellschaft/1328994.html
Tags: Technologie Innovation Internet Pornographie Danni Ashe Fabian Thylmann Manwin MindGeek Youporn Redtube Pornhub Babes.com Brazzers Digital Playground Reality Kings Twistys xhamster Masturbation Gesellschaft Oswalt Kolle Generation Porno Sexting Posing Nacktbilder Kategorie 2 Sebastian Edathy Cyber-Grooming Avatar Sweetie § 184 StGB Missbrauch Sexuelle Gewalt Vergewaltigung BDSM Fifty Shades of Grey Erotik Katharsis