Generell kann eine Schuldenhöhe, welche der Schuldner sehr wahrscheinlich nicht mehr aus laufenden Einnahmen oder eventuell noch vorhandenem Vermögen tilgen kann, als Überschuldung definiert werden.
Als größter Einzelgrund für eine Überschuldung wird der Verlust des Arbeitsplatzes angegeben. Genau genommen dürfte allerdings nicht der mit der Arbeitslosigkeit einhergehende Einkommensrückgang die primäre Ursache der Überschuldung darstellen, sondern vielmehr die vorher eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Denn selbst beim dauerhaften Bezug von ALG II (Hartz IV) kann durchaus der Lebensunterhalt bestritten werden – wenn keine Belastungen aus Kreditverbindlichkeiten bestehen.
Während es für ein Unternehmen z.B. für die Finanzierung des Einkaufes der zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Rohstoffe notwendig und sinnvoll sein kann einen Kredit aufzunehmen, gibt es für Privatpersonen nur sehr wenige Fälle in denen der Abschluss eines Kreditvertrages wirklich Sinn hat. Eines der wenigen Beispiele wäre der Kauf eines Autos um zum ländlich gelegenen Arbeitsplatz zu gelangen.
Während es für ein Unternehmen z.B. für die Finanzierung des Einkaufes der zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Rohstoffe notwendig und sinnvoll sein kann einen Kredit aufzunehmen, gibt es für Privatpersonen nur sehr wenige Fälle in denen der Abschluss eines Kreditvertrages wirklich Sinn hat. Eines der wenigen Beispiele wäre der Kauf eines Autos um zum ländlich gelegenen Arbeitsplatz zu gelangen.
© Deutschlandreform
Seitdem im Jahr 1999 die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst wurde, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland in der Insolvenzordnung geregelt. Das mehrstufige Verfahren gilt primär für natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
Nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und dem Ablauf einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren, kann der Schuldner im Zuge der Restschuldbefreiung von noch bestehenden Verbindlichkeiten befreit werden.
Auch wenn einige Kritiker den Zeitraum der Wohlverhaltensphase für zu lang halten, drängt sich angesichts der kontinuierlich hohen Anzahl der Verbraucherinsolvenzen der Verdacht auf, dass diese tatsächlich ein recht einfacher Weg ist, sich seiner Schulden zu entledigen.
Nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und dem Ablauf einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren, kann der Schuldner im Zuge der Restschuldbefreiung von noch bestehenden Verbindlichkeiten befreit werden.
Auch wenn einige Kritiker den Zeitraum der Wohlverhaltensphase für zu lang halten, drängt sich angesichts der kontinuierlich hohen Anzahl der Verbraucherinsolvenzen der Verdacht auf, dass diese tatsächlich ein recht einfacher Weg ist, sich seiner Schulden zu entledigen.
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Datenquelle der eigenen Grafik: Schuldneratlas 2012
Datenquelle Anzahl der Verbraucherinsolvenzen: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/Insolvenzen/lrins01.html
Tags: definition was tun hilfe bei überschuldung inso schulden ratgeber zahlungsunfähigkeit private verbraucher insolvenz überschuldete haushalte jugendliche verschuldung insolvenzrechtliche buchmäßige bilanzielle ueberschuldung gmbh unternehmen verein definition § 19 insolvenzordnung insolvenzrecht insolvenzgrund patronatserklärung rangrücktritt fortführungsprognose
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