Als Mütterrente wird gemeinhin die rentenrechtliche Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern von vor dem Jahr 1992 geborener Kinder bezeichnet.
Die Regierung verringerte mit der Maßnahme die nach eigener Auffassung bestehende Gerechtigkeitslücke der zuvor geltenden Regelung, wonach die Kindererziehungszeit für ab 1. Januar 1992 geborene Kinder drei Jahre beträgt, für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder jedoch nur ein Jahr.
Erwartungsgemäß waren die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und diverse Arbeitgeberverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks oder der Verband der Familienunternehmen gegen die Einführung der Mütterrente. Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Wirtschaftsweisen sprachen sich in ihrem Gutachten des Jahres 2013 gegen die Einführung der Mütterrente aus.
Kritisiert wird vor allem, dass die jährlichen Kosten von etwa 6,5 Milliarden Euro hauptsächlich aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung, also durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, finanziert werden sollen. Es besteht generell Einigkeit dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden sollten, statt den in Deutschland ohnehin stark belasteten Faktor Arbeit durch hohe Sozialabgaben weiter zu verteuern.
Auch der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund spricht sich dafür aus, dass die Mütterrente nicht nur zu einem geringen Teil, sondern stattdessen vollständig aus Steuermitteln finanziert wird.
Es war bislang Auffassung des Gesetzgebers, dass die Rentenversicherungsträger Entgeltpunkte für Kindererziehung nur gewähren können, wenn der Bund die Kosten durch entsprechende Steuermittel trägt. In der Begründung des bereits Im Jahr 1986 in Kraft getretenen „Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes“ (HEZG) hieß es ausdrücklich, dass es sich bei der Anerkennung von Erziehungszeiten um eine Leistung des Familienlastenausgleichs handele, deren Finanzierung Aufgabe des Bundes sei. Die Entlohnung von Kindererziehungsleistungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Folglich sollten alle Steuerzahler und nicht allein die Beitragszahler der GRV die Mütterrenten finanzieren. [1]
Dies ließe sich realisieren, indem das deutsche Steuersystem insgesamt schlanker und gerechter gestaltet wird und insbesondere Steuereinnahmen aus Bereichen und Branchen erlöst werden, die derzeit einen großen Teil ihrer Umsätze nicht versteuern. Auch durch Abschaffung der zahlreichen Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer könnte das Steuersystem vereinfacht/ vereinheitlicht werden.
Stand: August 2015
[1] http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_F94F99481C0739AB3A370784D015142E.cae04/Bund/de/Inhalt/4_Presse/medieninformationen/01_pressemitteilungen/2014/2014_2_13_muetterrente.html
Tags: Mütter Renten Paket Versicherung Beitrag Steuer Ungleichbehandlung Kinder Erziehung
Die Regierung verringerte mit der Maßnahme die nach eigener Auffassung bestehende Gerechtigkeitslücke der zuvor geltenden Regelung, wonach die Kindererziehungszeit für ab 1. Januar 1992 geborene Kinder drei Jahre beträgt, für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder jedoch nur ein Jahr.
Erwartungsgemäß waren die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und diverse Arbeitgeberverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks oder der Verband der Familienunternehmen gegen die Einführung der Mütterrente. Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Wirtschaftsweisen sprachen sich in ihrem Gutachten des Jahres 2013 gegen die Einführung der Mütterrente aus.
Kritisiert wird vor allem, dass die jährlichen Kosten von etwa 6,5 Milliarden Euro hauptsächlich aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung, also durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, finanziert werden sollen. Es besteht generell Einigkeit dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden sollten, statt den in Deutschland ohnehin stark belasteten Faktor Arbeit durch hohe Sozialabgaben weiter zu verteuern.
Auch der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund spricht sich dafür aus, dass die Mütterrente nicht nur zu einem geringen Teil, sondern stattdessen vollständig aus Steuermitteln finanziert wird.
Es war bislang Auffassung des Gesetzgebers, dass die Rentenversicherungsträger Entgeltpunkte für Kindererziehung nur gewähren können, wenn der Bund die Kosten durch entsprechende Steuermittel trägt. In der Begründung des bereits Im Jahr 1986 in Kraft getretenen „Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes“ (HEZG) hieß es ausdrücklich, dass es sich bei der Anerkennung von Erziehungszeiten um eine Leistung des Familienlastenausgleichs handele, deren Finanzierung Aufgabe des Bundes sei. Die Entlohnung von Kindererziehungsleistungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Folglich sollten alle Steuerzahler und nicht allein die Beitragszahler der GRV die Mütterrenten finanzieren. [1]
Dies ließe sich realisieren, indem das deutsche Steuersystem insgesamt schlanker und gerechter gestaltet wird und insbesondere Steuereinnahmen aus Bereichen und Branchen erlöst werden, die derzeit einen großen Teil ihrer Umsätze nicht versteuern. Auch durch Abschaffung der zahlreichen Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer könnte das Steuersystem vereinfacht/ vereinheitlicht werden.
Stand: August 2015
[1] http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_F94F99481C0739AB3A370784D015142E.cae04/Bund/de/Inhalt/4_Presse/medieninformationen/01_pressemitteilungen/2014/2014_2_13_muetterrente.html
Tags: Mütter Renten Paket Versicherung Beitrag Steuer Ungleichbehandlung Kinder Erziehung