Nach Meinung der Verbraucherkommission Baden-Württemberg sind viele der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte zu unflexibel, intransparent und teuer. Sie schlägt daher die Schaffung eines sogenannten Altersvorsorgekontos vor.
Einige der von der Kommission im Jahr 2010 ursprünglich formulierten Forderungen (Transparenz, bessere Produktinformation, Begrenzung der Kosten, etc.) wurden mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz im Jahr 2013 mittlerweile umgesetzt. Allerdings ist dies aus Sicht vieler Verbraucher keine echte Lösung des Problems, denn sie sind mit dem Thema Altersvorsorge grundsätzlich überfordert. Es gibt in Deutschland schlicht zu viele Wege der privaten, betrieblichen, geförderten und ungeförderten Altersvorsorge.
Gleichzeitig ist es aber erklärter politischer Wille, dass gerade einkommensschwache (und damit oft bildungsferne Haushalte) die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Anspruch nehmen, da ihre aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwartenden Leistungen gering sein werden. Diese Gruppe ist jedoch nur mit dem Angebot eines einfachen Basisproduktes zu erreichen.
Als Lösung des Problems regt die Kommission die Einführung eines sogenannten Altersvorsorgekontos an. Dieses soll ein transparentes, einfaches und sicheres Basisprodukt für die Altersvorsorge sein, welches vom Sparer bedenkenlos in Anspruch genommen werden kann ohne sich mit den vielfach komplizierten Altersvorsorgeprodukten intensiver beschäftigen zu müssen.
Anlagepolitik
Es sollte in eine laufzeitabhängige Mischung aus risikoärmeren Anlagen und Aktien, sowie Sachwertanlagen investiert werden. Um die Kosten und das Risiko von Managementfehlern gering zu halten, sollte in weltweit aufgestellte börsengehandelte Index-Fonds, sogenannte Exchange Traded Funds (ETFs) investiert werden.
Anlagestrategien
Ältere Vorsorgesparer würden überwiegend in eine risikoärmere Anlagestrategie investieren. Diese Variante könnte auch eher risikoscheuen Vorsorgesparern angeboten werden, die primär den Kapitalerhalt und eine sichere Verzinsung ihrer Sparbeiträge anstreben. Wer einen längeren Zeitraum bis zum Renteneintritt oder zusätzlich anderweitig vorgesorgt hat, könnte dagegen bis zu ein Drittel der monatlichen Vorsorgesparbeiträge in den sachwerteorientierten Anlagemix investieren. Die anderen zwei Drittel fließen in risikoärmere Anlagen und sorgen für den notwendigen Kapitalerhalt.
Verwaltungskosten
Die Kosten für die Kapitalanlage und -verwaltung wären bei den genutzten ETFs vergleichsweise niedrig. Als institutioneller Anleger könnte der Träger des Altersvorsorgekontos ggf. noch Sonderkonditionen aushandeln, so dass Kapitalanlagekosten von 0,2 bis 0,3 Prozent erreichbar scheinen. Die laufende Verwaltung der Konten sollte zum Selbstkostenpreis des Trägers erfolgen.
Träger/ Anlageverwalter/ Rechtsform
Die Verwaltung des Vorsorgekontos sollte -organisatorisch getrennt- in eine öffentlich-rechtliche Organisationsform eingebunden und an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) angegliedert werden. Mit dem angesparten Kapital könnten z.B. auch neben den ggf. schon vorhandenen Entgeltpunkten aus der gesetzlichen Rente zu Rentenbeginn zusätzliche Entgeltpunkte erworben werden. Das angesparte Kapital müsste in diesem Fall zum jeweils aktuellen Rentenwert in Entgeltpunkte umgewandelt werden. Dieses Modell liegt insofern nahe, als das nach dem Vorschlag der Rentenversicherung Baden-Württemberg mit dem angesparten Kapital aus dem Altersvorsorgekonto auch der Rückkauf von Rentenabschlägen bei der Alters- und/ oder Erwerbsminderungsrente möglich sein sollte. Bei der Erwerbsminderungsrente soll der finanzielle Aufwand für den Ausgleich der Abschläge ggf. von allen Vorsorgesparern zu tragen sein. Insofern ist ohnehin eine enge Korrelation zum System der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben.
Kalkulation der Lebenserwartung
Die Lebenserwartung würde bei der über das Altersvorsorgekonto angesparten Zusatzrente analog der gesetzlichen Rente kalkuliert. Zugleich würde das seinerzeit bei Einführung der Riester-Rente angestrebte Ziel, die gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen, unmittelbar erreicht: Schließlich wären die Mittel für die Zusatzrente als Einmalbeitrag einzubringen und weiterhin nach den Vorschriften des SGB IV anzulegen und zu verzinsen. Der Zinsertrag sollte zudem ausreichen, um eine jährliche Erhöhung dieser Zusatzrente zu finanzieren – und zwar im Idealfall in gleicher Höhe wie bei der gesetzlichen Rente. Ob dies zu erreichen ist, sollte vorab jedoch durch Simulationsrechnungen unter Einbeziehung der Lohnsteigerung bzw. der anrechenbaren Lohnsteigerung bei der DRV geprüft werden.
Stand: Juli 2015
Tags: Alter Vorsorge Konto Fonds Verbraucher Zentrale Kommission Baden-Württemberg SGB-IV konforme Anlage Deutsche Rentenversicherung Bund der Versicherten Versicherung Riester Rente AvmG Altersvorsorge macht Schule Volkshochschule umlagefinanzierte kapitalgedeckte Rente Lebenserwartung
Einige der von der Kommission im Jahr 2010 ursprünglich formulierten Forderungen (Transparenz, bessere Produktinformation, Begrenzung der Kosten, etc.) wurden mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz im Jahr 2013 mittlerweile umgesetzt. Allerdings ist dies aus Sicht vieler Verbraucher keine echte Lösung des Problems, denn sie sind mit dem Thema Altersvorsorge grundsätzlich überfordert. Es gibt in Deutschland schlicht zu viele Wege der privaten, betrieblichen, geförderten und ungeförderten Altersvorsorge.
Gleichzeitig ist es aber erklärter politischer Wille, dass gerade einkommensschwache (und damit oft bildungsferne Haushalte) die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Anspruch nehmen, da ihre aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwartenden Leistungen gering sein werden. Diese Gruppe ist jedoch nur mit dem Angebot eines einfachen Basisproduktes zu erreichen.
Als Lösung des Problems regt die Kommission die Einführung eines sogenannten Altersvorsorgekontos an. Dieses soll ein transparentes, einfaches und sicheres Basisprodukt für die Altersvorsorge sein, welches vom Sparer bedenkenlos in Anspruch genommen werden kann ohne sich mit den vielfach komplizierten Altersvorsorgeprodukten intensiver beschäftigen zu müssen.
Anlagepolitik
Es sollte in eine laufzeitabhängige Mischung aus risikoärmeren Anlagen und Aktien, sowie Sachwertanlagen investiert werden. Um die Kosten und das Risiko von Managementfehlern gering zu halten, sollte in weltweit aufgestellte börsengehandelte Index-Fonds, sogenannte Exchange Traded Funds (ETFs) investiert werden.
Anlagestrategien
Ältere Vorsorgesparer würden überwiegend in eine risikoärmere Anlagestrategie investieren. Diese Variante könnte auch eher risikoscheuen Vorsorgesparern angeboten werden, die primär den Kapitalerhalt und eine sichere Verzinsung ihrer Sparbeiträge anstreben. Wer einen längeren Zeitraum bis zum Renteneintritt oder zusätzlich anderweitig vorgesorgt hat, könnte dagegen bis zu ein Drittel der monatlichen Vorsorgesparbeiträge in den sachwerteorientierten Anlagemix investieren. Die anderen zwei Drittel fließen in risikoärmere Anlagen und sorgen für den notwendigen Kapitalerhalt.
Verwaltungskosten
Die Kosten für die Kapitalanlage und -verwaltung wären bei den genutzten ETFs vergleichsweise niedrig. Als institutioneller Anleger könnte der Träger des Altersvorsorgekontos ggf. noch Sonderkonditionen aushandeln, so dass Kapitalanlagekosten von 0,2 bis 0,3 Prozent erreichbar scheinen. Die laufende Verwaltung der Konten sollte zum Selbstkostenpreis des Trägers erfolgen.
Träger/ Anlageverwalter/ Rechtsform
Die Verwaltung des Vorsorgekontos sollte -organisatorisch getrennt- in eine öffentlich-rechtliche Organisationsform eingebunden und an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) angegliedert werden. Mit dem angesparten Kapital könnten z.B. auch neben den ggf. schon vorhandenen Entgeltpunkten aus der gesetzlichen Rente zu Rentenbeginn zusätzliche Entgeltpunkte erworben werden. Das angesparte Kapital müsste in diesem Fall zum jeweils aktuellen Rentenwert in Entgeltpunkte umgewandelt werden. Dieses Modell liegt insofern nahe, als das nach dem Vorschlag der Rentenversicherung Baden-Württemberg mit dem angesparten Kapital aus dem Altersvorsorgekonto auch der Rückkauf von Rentenabschlägen bei der Alters- und/ oder Erwerbsminderungsrente möglich sein sollte. Bei der Erwerbsminderungsrente soll der finanzielle Aufwand für den Ausgleich der Abschläge ggf. von allen Vorsorgesparern zu tragen sein. Insofern ist ohnehin eine enge Korrelation zum System der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben.
Kalkulation der Lebenserwartung
Die Lebenserwartung würde bei der über das Altersvorsorgekonto angesparten Zusatzrente analog der gesetzlichen Rente kalkuliert. Zugleich würde das seinerzeit bei Einführung der Riester-Rente angestrebte Ziel, die gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen, unmittelbar erreicht: Schließlich wären die Mittel für die Zusatzrente als Einmalbeitrag einzubringen und weiterhin nach den Vorschriften des SGB IV anzulegen und zu verzinsen. Der Zinsertrag sollte zudem ausreichen, um eine jährliche Erhöhung dieser Zusatzrente zu finanzieren – und zwar im Idealfall in gleicher Höhe wie bei der gesetzlichen Rente. Ob dies zu erreichen ist, sollte vorab jedoch durch Simulationsrechnungen unter Einbeziehung der Lohnsteigerung bzw. der anrechenbaren Lohnsteigerung bei der DRV geprüft werden.
Stand: Juli 2015
Tags: Alter Vorsorge Konto Fonds Verbraucher Zentrale Kommission Baden-Württemberg SGB-IV konforme Anlage Deutsche Rentenversicherung Bund der Versicherten Versicherung Riester Rente AvmG Altersvorsorge macht Schule Volkshochschule umlagefinanzierte kapitalgedeckte Rente Lebenserwartung