Alternative Währung Bitcoin
Als Bitcoin-Erfinder galt lange ein gewisser Satoshi Nakamoto*, welcher zu konventionellen Währungen angeblich feststellte: "The root problem with conventional currency is all the trust that's required to make it work. The central bank must be trusted not to debase the currency, but the history of fiat currencies is full of breaches of that trust. Banks must be trusted to hold our money and transfer it electronically, but they lend it out in waves of credit bubbles with barely a fraction in reserve." [...] [1] Es ist somit konsequent, dass die maximale Bitcoin-Menge (21 Millionen Einheiten) durch das Netzwerkprotokoll festgelegt ist und nicht durch einzelne Teilnehmer beeinflusst werden kann.
Die European Banking Authority (Europäische Bankenaufsicht) veröffentlichte am 12. Dezember 2013 eine Warnung bezüglich “possible risks you may face when buying, holding or trading virtual currencies such as Bitcoin.” [2] Gleich zu Anfang steht der warnende Satz: “No specific regulatory protections exist that would cover you for losses if a platform that exchanges or holds your virtual currencies fails or goes out of business.” Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie, denn schließlich hat unter anderem der Fall Lehman Brothers Inc. gezeigt, dass 1) auch etablierte Finanzinstitute pleitegehen können und 2) das Geld der Anleger dort auch nicht vollumfänglich und unter allen Umständen geschützt ist. Es darf spekuliert werden, ob der Bankenaufsicht mit der Warnung wirklich der Anlegerschutz am Herzen liegt oder nicht vielmehr Eigeninteresse die Herausgabe veranlasst hat.
Anfang des Jahres 2014 hat die Zentralbank von Estland den Anlegern ebenfalls empfohlen, Bitcoins und ähnliche virtuelle Währungen zu meiden. Nach Meinung von Mihkel Nommela (Leiter für Zahlungs- und Abwicklungssysteme der estnischen Zentralbank) könnten sich die auf Software-Protokollen basierenden virtuellen Währungen als eine Art Schneeballsystem herausstellen. „Alles in allem sind virtuelle Währungssysteme eine Erfindung, die Vorsicht erfordert, angesichts des Mangels an jeglichen Garantien und verantwortlichen Parteien, die sie langfristig stützen oder Belegen, dass es sich nicht nur um ein Schneeballsystem handelt. Alle Risiken werden von dem Nutzer übernommen, der niemanden um Hilfe bitten kann.“
Genau wie die Warnung der Europäischen Bankenaufsicht erscheint auch die Warnung der Zentralbank von Estland zynisch. Es mag zutreffen, dass es bei Bitcoins keine Garantien gibt - aber welche Garantien geben klassische Notenbanken?
Die Sorgen der Notenbanken sind eher in der Tatsache zu sehen, dass sich die Zahlungströme digitaler Währungen wie Bitcoins weitestgehend der staatlichen Kapitalkontrolle entziehen. Die chinesische Führung wies im Dezember 2013 die Servicedienstleister im Bereich Zahlungsabwicklung für Bitcoins an, ihre Dienste nur noch Unternehmen anzubieten, welche auch mit Bitcoin handeln. Damit sind Bitcoins an sich nicht verboten, allerdings ist de facto der Umtausch in die landeseigene Währung Renminbi nicht mehr möglich. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Bitcoins in China tatsächlich nur noch als reines Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Nachdem den chinesischen Banken allerdings schon vor einiger Zeit verboten wurde, Geschäfte mit der Währung abzuwickeln und große Firmen wie z.B. Baidu daraufhin die Möglichkeit der Zahlung mit Bitcoins einstellten, gibt es in China kaum noch Gelegenheiten Bitcoins auszugeben. Des Weiteren ist der Erwerb weiterer Bitcoins mit den beschriebenen Einschränkungen im Prinzip auf deren Erzeugung am Computer reduziert.
Die Entwicklung in China traf die virtuelle Währung hart, da die stark steigenden Bitcoin-Preise seit Anfang November 2013 vor allem von dem riesigen Interesse der Chinesen getrieben wurde. Der Kurs der Bitcoins brach kurzfristig massiv ein und notiert in China in der Folge schnell 25% niedriger als im Rest der Welt.
Allerdings könnte gerade dieses Verbot langfristig dazu führen, dass sich Bitcoin (wieder) als eigentliche Währung etablieren kann. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahre 2013 führte der rasante Wertanstieg primär dazu, dass Bitcoin als Spekulationsobjekt betrachtet wurde und durch die starken Wertschwankungen ein schlechtes Zahlungsmittel geworden war.
Lose Sammlung einiger weiterer möglicher Probleme von virtuellen Währungen wie Bitcoin:
Als Bitcoin-Erfinder galt lange ein gewisser Satoshi Nakamoto*, welcher zu konventionellen Währungen angeblich feststellte: "The root problem with conventional currency is all the trust that's required to make it work. The central bank must be trusted not to debase the currency, but the history of fiat currencies is full of breaches of that trust. Banks must be trusted to hold our money and transfer it electronically, but they lend it out in waves of credit bubbles with barely a fraction in reserve." [...] [1] Es ist somit konsequent, dass die maximale Bitcoin-Menge (21 Millionen Einheiten) durch das Netzwerkprotokoll festgelegt ist und nicht durch einzelne Teilnehmer beeinflusst werden kann.
Die European Banking Authority (Europäische Bankenaufsicht) veröffentlichte am 12. Dezember 2013 eine Warnung bezüglich “possible risks you may face when buying, holding or trading virtual currencies such as Bitcoin.” [2] Gleich zu Anfang steht der warnende Satz: “No specific regulatory protections exist that would cover you for losses if a platform that exchanges or holds your virtual currencies fails or goes out of business.” Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie, denn schließlich hat unter anderem der Fall Lehman Brothers Inc. gezeigt, dass 1) auch etablierte Finanzinstitute pleitegehen können und 2) das Geld der Anleger dort auch nicht vollumfänglich und unter allen Umständen geschützt ist. Es darf spekuliert werden, ob der Bankenaufsicht mit der Warnung wirklich der Anlegerschutz am Herzen liegt oder nicht vielmehr Eigeninteresse die Herausgabe veranlasst hat.
Anfang des Jahres 2014 hat die Zentralbank von Estland den Anlegern ebenfalls empfohlen, Bitcoins und ähnliche virtuelle Währungen zu meiden. Nach Meinung von Mihkel Nommela (Leiter für Zahlungs- und Abwicklungssysteme der estnischen Zentralbank) könnten sich die auf Software-Protokollen basierenden virtuellen Währungen als eine Art Schneeballsystem herausstellen. „Alles in allem sind virtuelle Währungssysteme eine Erfindung, die Vorsicht erfordert, angesichts des Mangels an jeglichen Garantien und verantwortlichen Parteien, die sie langfristig stützen oder Belegen, dass es sich nicht nur um ein Schneeballsystem handelt. Alle Risiken werden von dem Nutzer übernommen, der niemanden um Hilfe bitten kann.“
Genau wie die Warnung der Europäischen Bankenaufsicht erscheint auch die Warnung der Zentralbank von Estland zynisch. Es mag zutreffen, dass es bei Bitcoins keine Garantien gibt - aber welche Garantien geben klassische Notenbanken?
Die Sorgen der Notenbanken sind eher in der Tatsache zu sehen, dass sich die Zahlungströme digitaler Währungen wie Bitcoins weitestgehend der staatlichen Kapitalkontrolle entziehen. Die chinesische Führung wies im Dezember 2013 die Servicedienstleister im Bereich Zahlungsabwicklung für Bitcoins an, ihre Dienste nur noch Unternehmen anzubieten, welche auch mit Bitcoin handeln. Damit sind Bitcoins an sich nicht verboten, allerdings ist de facto der Umtausch in die landeseigene Währung Renminbi nicht mehr möglich. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Bitcoins in China tatsächlich nur noch als reines Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Nachdem den chinesischen Banken allerdings schon vor einiger Zeit verboten wurde, Geschäfte mit der Währung abzuwickeln und große Firmen wie z.B. Baidu daraufhin die Möglichkeit der Zahlung mit Bitcoins einstellten, gibt es in China kaum noch Gelegenheiten Bitcoins auszugeben. Des Weiteren ist der Erwerb weiterer Bitcoins mit den beschriebenen Einschränkungen im Prinzip auf deren Erzeugung am Computer reduziert.
Die Entwicklung in China traf die virtuelle Währung hart, da die stark steigenden Bitcoin-Preise seit Anfang November 2013 vor allem von dem riesigen Interesse der Chinesen getrieben wurde. Der Kurs der Bitcoins brach kurzfristig massiv ein und notiert in China in der Folge schnell 25% niedriger als im Rest der Welt.
Allerdings könnte gerade dieses Verbot langfristig dazu führen, dass sich Bitcoin (wieder) als eigentliche Währung etablieren kann. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahre 2013 führte der rasante Wertanstieg primär dazu, dass Bitcoin als Spekulationsobjekt betrachtet wurde und durch die starken Wertschwankungen ein schlechtes Zahlungsmittel geworden war.
Lose Sammlung einiger weiterer möglicher Probleme von virtuellen Währungen wie Bitcoin:
- Verbot: Es besteht theoretisch durchaus die Möglichkeit, dass Bitcoin von staatlicher Seite gänzlich verboten wird. Im schlimmsten Fall wären mit „echtem“ Geld erworbene Bitcoin-Guthaben über Nacht plötzlich illegal, dadurch praktisch nicht mehr handelbar und somit wertlos.
- Nicht regulierte Plattformen: Viele Handelsplätze für virtuelle Währungen wie Bitcoin sind nicht reguliert und mitunter schlecht gesichert. Kunden können ihr dort gehaltenes Guthaben verlieren, wenn die Handelsplattform z.B. infolge von Hacker-Angriffen schließen muss.
- Kriminelle Aktivitäten: Die Tatsache, dass sich Transaktionen mit Bitcoin nur schwer nachverfolgen lassen, macht die virtuelle Währung für Kriminelle interessant. Wird eine Plattform von staatlicher Seite aufgrund krimineller Aktivitäten geschlossen, so bedeutet dies ggf. auch für den ehrlichen Kunden der Plattform einen Verlust des Guthabens.
- Digitale Taschendiebe: Auch die in der virtuellen Bitcoin-Welt benutzten digitalen Geldbörsen sind nicht vollkommen sicher und Diebstahl des Guthabens durchaus möglich.
- Passwort: Zum einen ist das private Passwort kein absoluter Schutz vor Hackern und zum anderen ist z.B.das Vergessen des eigenen Passwortes ein gravierendes Problem. Aufgrund der absichtlich dezentralen Struktur von Bitcoin gibt es keine zentrale Stelle, welche ein neues Passwort vergeben könnte und der Zugriff auf das eigene Bitcoin-Guthaben bleibt womöglich für immer verwehrt.
- Rechtslage: Bitcoin existiert erst seit dem Jahr 2009. Entsprechend gibt es noch keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit der digitalen Währung. Da virtuelles Geld kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, ist der rechtliche Schutz lückenhaft. So kann z.B. eine ausgeführte, aber nicht autorisierte Buchung normalerweise nicht rückgängig gemacht werden.
- Steuerpflicht: Auch virtuelles Geld kann steuerlich relevant sein. Erträge /Spekulationsgewinne aus Geschäften mit Bitcoin unterliegen ggf. der Kapitalertragssteuer.
- Kursschwankungen/ Zahlungsmittel: Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank sieht in dem stark schwankenden Wechselkurs des Bitcoin gegenüber dem Euro ein Problem, da kein Geschäft bereit sei ständig die Bitcoin-Preise zu ändern.
- Spekulation/ Deflationstendenz: Die rasante Wertentwicklung der digitalen Währung führt dazu, dass viele Besitzer nicht geneigt sind ihre Bitcoins ausgeben da sie weitere Wertsteigerungen erwarteten. Tatsächlich gingen mit dem stark steigenden Umtauschkurs der virtuellen Währung die Bezahlvorgänge mit Bitcoin deutlich zurück.
- Werthaltigkeit: Da die virtuelle Währung durch keinen Sachwert oder auch nur ein Zahlungsversprechen eines Staates gedeckt ist, scheint der tatsächliche Wert der virtuellen Währung extrem schwer bestimmbar. Bitcoins stiegen Ende 2013 unter großen Preisschwankungen stark an und fielen Anfang des Jahres 2014 wieder ebenso stark ab (siehe Chart).
Stand: Anfang 2015
* Dorian Satoshi Nakamoto of Temple City, California (USA) ist nicht der Erfinder der Bitcoins:
http://www.latimes.com/business/technology/la-fi-tn-dorian-s-nakamoto-hires-lawyer-to-clear-his-name-of-bitcoin-claim-20140316,0,41210.story#axzz2wERgvV2n
[1] http://p2pfoundation.ning.com/forum/topics/bitcoin-open-source
[2] http://www.eba.europa.eu/documents/10180/15971/EBA+Warning+on+Virtual+Currencies.pdf
[3] Chart: http://bitcoincharts.com/charts/mtgoxUSD#rg10zigDailyzczsg2011-01-01zeg2014-12-31ztgMzm1g10zm2g25
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* Dorian Satoshi Nakamoto of Temple City, California (USA) ist nicht der Erfinder der Bitcoins:
http://www.latimes.com/business/technology/la-fi-tn-dorian-s-nakamoto-hires-lawyer-to-clear-his-name-of-bitcoin-claim-20140316,0,41210.story#axzz2wERgvV2n
[1] http://p2pfoundation.ning.com/forum/topics/bitcoin-open-source
[2] http://www.eba.europa.eu/documents/10180/15971/EBA+Warning+on+Virtual+Currencies.pdf
[3] Chart: http://bitcoincharts.com/charts/mtgoxUSD#rg10zigDailyzczsg2011-01-01zeg2014-12-31ztgMzm1g10zm2g25
Tags: Digitalwährung digitale virtuelle Krypto Coins Währung Satoshi Nakamoto Bitcoin Gavin Andresen Blockchain Digital Currency Ethereum IOTA Ripple Dash Litecoin Monero Cardano Utility Settlement Initial Coin Offerings ICO Dave Kleiman Craig Steven Wright Deutsche Bank eCash David Chaum BitGold Hal Finney HashCash Adam Back BMoney Wei Dai Ross Ulbricht Silk Road Tor BitInstant Charlie Shrem Mt.Gox Nick Spanos