Mit dem Begriff BAföG wird im allgemeinen Sprachgebrauch die staatliche Unterstützung für Schüler und Studenten bezeichnet, welche sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergibt. Dieses ist Bestandteil des Sozialgesetzbuches und die Leistungen entsprechend als Sozialleistung einzuordnen.
Das Hauptziel des BAföG ist die Herstellung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Allerdings reicht insbesondere in großen Städten mit hohen Mietkosten selbst der maximale Bafög-Satz (unter 700 Euro/ Monat) kaum aus, um alle Kosten des Studiums und der Lebenshaltung zu finanzieren, so dass die meisten Studenten gezwungen sind trotz des Bezuges der staatlichen Förderung neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Die Ermittlung der Höhe der zustehenden Leistungen erfolgt nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf welche eventuell vorhandenes eigenes Einkommen und Vermögen des Antragstellers, sowie seiner Eltern und ggf. des Ehegatten angerechnet werden.
Wenn der Auszubildende das 30. Lebensjahr vollendet hat oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war bzw. nach einer dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig war - also bereits ein von seinen Eltern wirtschaftlich unabhängiges Leben geführt hat - greift ggf. die sogenannte elternunabhängige Förderung, bei welcher die Vermögenssituation der Eltern nicht relevant ist.
Generell ist zu beachten, dass die Leistungen für Studenten aktuell zur Hälfte lediglich als ein unverzinsliches Darlehen gewährt werden und dieser Anteil daher nach Beendigung der Ausbildung zurück zu zahlen ist.
Die Zahl der BAföG-Empfänger ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1% gesunken. Auch die aufgebrachten Geldmittel waren rückläufig. Im mittelfristigen Trend gab es jedoch bei beiden Zahlen deutliche Steigerungen. So lag die Zahl der BAföG-Empfänger im Jahr 2013 fast ein Viertel über dem Wert des Jahres 2003. Die aufgebrachten Geldmittel waren sogar um mehr als 50% höher. Entsprechend hat sich auch der durchschnittliche monatliche Förderbetrag klar erhöht, von 346 Euro im Jahr 2003 auf 436 Euro im Jahr 2013. [1]
Das Hauptziel des BAföG ist die Herstellung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Allerdings reicht insbesondere in großen Städten mit hohen Mietkosten selbst der maximale Bafög-Satz (unter 700 Euro/ Monat) kaum aus, um alle Kosten des Studiums und der Lebenshaltung zu finanzieren, so dass die meisten Studenten gezwungen sind trotz des Bezuges der staatlichen Förderung neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Die Ermittlung der Höhe der zustehenden Leistungen erfolgt nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf welche eventuell vorhandenes eigenes Einkommen und Vermögen des Antragstellers, sowie seiner Eltern und ggf. des Ehegatten angerechnet werden.
Wenn der Auszubildende das 30. Lebensjahr vollendet hat oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war bzw. nach einer dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig war - also bereits ein von seinen Eltern wirtschaftlich unabhängiges Leben geführt hat - greift ggf. die sogenannte elternunabhängige Förderung, bei welcher die Vermögenssituation der Eltern nicht relevant ist.
Generell ist zu beachten, dass die Leistungen für Studenten aktuell zur Hälfte lediglich als ein unverzinsliches Darlehen gewährt werden und dieser Anteil daher nach Beendigung der Ausbildung zurück zu zahlen ist.
Die Zahl der BAföG-Empfänger ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1% gesunken. Auch die aufgebrachten Geldmittel waren rückläufig. Im mittelfristigen Trend gab es jedoch bei beiden Zahlen deutliche Steigerungen. So lag die Zahl der BAföG-Empfänger im Jahr 2013 fast ein Viertel über dem Wert des Jahres 2003. Die aufgebrachten Geldmittel waren sogar um mehr als 50% höher. Entsprechend hat sich auch der durchschnittliche monatliche Förderbetrag klar erhöht, von 346 Euro im Jahr 2003 auf 436 Euro im Jahr 2013. [1]
Zu Beginn des Wintersemesters 2014 analysierte das Portal wg-suche.de die Mietpreise für WG-Zimmer in 75 Hochschulstädten. Als Grundlage der Mietpreis-Analyse diente die durchschnittliche Warmmiete pro Person der jeweiligen Stadt für eine 3er-WG mit 80 m² Wohnfläche.
Während Studierende in vielen ostdeutschen Städten für etwas mehr als 200 Euro ein Zimmer finden, ist Wohnraum in besonders beliebten Uni-Städten sowie im Süden Deutschlands generell gut doppelt so teuer. Für angehende Studenten mit knappem Budget erscheint es ratsam einen Studienort in ostdeutschen Hochschulstädten zu wählen. Besonders preiswert wohnen Studierende z.B. in Marburg (237 Euro) oder Magdeburg (225). Insgesamt sind die Mietpreise im Vergleich zum Wintersemester 2013 in einzelnen Städten um bis zu fünf Prozent gestiegen.
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[1] http://de.statista.com/infografik/2569/anzahl-der-mit-bafoeg-gefoerderten-personen-und-dafuer-aufgebrachter-geldmittel--in-tausend-euro
Tags: Studien Situation Gebühr Gegner Bezahlstudium Bafoeg Bildung öffentliches Gut Ausgaben Steuern Allgemeinheit Staat Hochschulen Gesetz Bundes Verfassungsgericht Länder Bayern Volksbegehren Semester Bafög Studenten Verstoss Freizügigkeit Kontrolle Freistellungsauftrag FSA
Während Studierende in vielen ostdeutschen Städten für etwas mehr als 200 Euro ein Zimmer finden, ist Wohnraum in besonders beliebten Uni-Städten sowie im Süden Deutschlands generell gut doppelt so teuer. Für angehende Studenten mit knappem Budget erscheint es ratsam einen Studienort in ostdeutschen Hochschulstädten zu wählen. Besonders preiswert wohnen Studierende z.B. in Marburg (237 Euro) oder Magdeburg (225). Insgesamt sind die Mietpreise im Vergleich zum Wintersemester 2013 in einzelnen Städten um bis zu fünf Prozent gestiegen.
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[1] http://de.statista.com/infografik/2569/anzahl-der-mit-bafoeg-gefoerderten-personen-und-dafuer-aufgebrachter-geldmittel--in-tausend-euro
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