Der Begriff Demokratie bezeichnet einen Staat mit demokratischer Verfassung bzw. ein Regierungssystem, in dem vom Volk gewählte Vertreter die Herrschaft ausüben.
Der durch Abstimmung/ Wahlen ermittelte Mehrheitswille gilt dabei als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist also nicht die Zustimmung Aller zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich. In der repräsentativen Demokratie ist die Volksvertretung (Parlament) gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ des Volkswillens. Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflusst.
Deutsche Demokratische Republik
Gelegentlich wird der Begriff Demokratie als Synonym für eine freiheitliche Verfassung oder Rechtsstaatlichkeit benutzt. Das ist schlicht falsch. Wie wenig die Bezeichnung Demokratie mit Freiheit oder Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, verdeutlicht das Beispiel der ehemaligen DDR. Dort fanden Wahlen statt - das Land erfüllte somit formal die Voraussetzung für die auch im Ländernamen erwähnte Bezeichnung Demokratie. Die ehemalige DDR als freien Rechtsstaat zu bezeichnen wäre allerdings sehr gewagt.
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Der durch Abstimmung/ Wahlen ermittelte Mehrheitswille gilt dabei als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist also nicht die Zustimmung Aller zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich. In der repräsentativen Demokratie ist die Volksvertretung (Parlament) gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ des Volkswillens. Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflusst.
Deutsche Demokratische Republik
Gelegentlich wird der Begriff Demokratie als Synonym für eine freiheitliche Verfassung oder Rechtsstaatlichkeit benutzt. Das ist schlicht falsch. Wie wenig die Bezeichnung Demokratie mit Freiheit oder Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, verdeutlicht das Beispiel der ehemaligen DDR. Dort fanden Wahlen statt - das Land erfüllte somit formal die Voraussetzung für die auch im Ländernamen erwähnte Bezeichnung Demokratie. Die ehemalige DDR als freien Rechtsstaat zu bezeichnen wäre allerdings sehr gewagt.
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