Niedriglohn wird gemeinhin definiert als die im Bereich der Armutsgrenze liegende Bezahlung eines Arbeitnehmers, welche selbst bei einer Vollzeitstelle keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet.
Gemäß der OECD wird Niedriglohn definiert als ein Bruttoentgelt, das unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Anfang 2022 lag die Niedriglohngrenze damit bei einem Bruttoverdienst von 12,50 Euro/ Stunde. [1]
Ein Entgelt, welches markant unter der Untergrenze von den Tariflöhnen einschlägiger Gewerbe, also sogar noch unter den oben definierten Niedriglöhnen, liegt wird gemeinhin als Billiglohn bezeichnet. Betroffen von extrem niedrigen Löhnen, die einem erwachsenen Menschen in Vollzeit den Lebensunterhalt nicht sichern, sind z. B. junge Friseure, Wachdienst-Mitarbeiter, Callcenter-Beschäftigte und Hilfsarbeiter außerhalb der Arbeitsfelder mit Tariflöhnen.
Insgesamt ist festzustellen, dass Niedriglöhne, respektive Billiglöhne, sich oft auf Kleinbetriebe und bestimmte Wirtschaftszweige wie z.B. den Dienstleistungsbereich konzentrieren. So waren z.B. im Jahr 2018 je ca.16 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten im Gesundheitswesen oder Einzelhandel, weitere10 Prozent in unternehmensnahen Dienstleistungen, und gut 8 Prozent im Gastgewerbe tätig. Diese Branchen machen zusammen rund die Hälfte aller Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland aus.
Deutschland war lange Zeit für eine ausgewogene Einkommensstruktur bekannt. Im Gegensatz zum globalen Trend sank der Anteil der Niedrigverdiener in den 1980er und frühen 1990er Jahren sogar leicht. Den Grund sah man damals in der starken Tarifbindung von etwa 90 Prozent. Dank der fast flächendeckenden Tarifbindung mussten sich selbst nicht tarifgebundenen Betriebe ebenfalls an den tariflichen Standards orientierten um Arbeitskräfte für sich zu gewinnen. Dies sorgte für ein ausgeglichenes und stabiles Lohnniveau.
Deutschlands zu jener Zeit im Vergleich hoher Anteil an gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen legte jedoch nahe, dass diese Arbeitsmarktstruktur unterdessen gering qualifizierten Personen den Zugang zu Beschäftigung erschwerte. Die hohen Löhne schienen ein Einstellungshemmnis zu sein und die Schaffung eines Niedriglohnsektors wurde als Lösung propagiert. In Deutschland wurde mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes Anfang der 2000er Jahre die Entstehung des Niedriglohnsektors gefördert
Gemäß der OECD wird Niedriglohn definiert als ein Bruttoentgelt, das unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Anfang 2022 lag die Niedriglohngrenze damit bei einem Bruttoverdienst von 12,50 Euro/ Stunde. [1]
Ein Entgelt, welches markant unter der Untergrenze von den Tariflöhnen einschlägiger Gewerbe, also sogar noch unter den oben definierten Niedriglöhnen, liegt wird gemeinhin als Billiglohn bezeichnet. Betroffen von extrem niedrigen Löhnen, die einem erwachsenen Menschen in Vollzeit den Lebensunterhalt nicht sichern, sind z. B. junge Friseure, Wachdienst-Mitarbeiter, Callcenter-Beschäftigte und Hilfsarbeiter außerhalb der Arbeitsfelder mit Tariflöhnen.
Insgesamt ist festzustellen, dass Niedriglöhne, respektive Billiglöhne, sich oft auf Kleinbetriebe und bestimmte Wirtschaftszweige wie z.B. den Dienstleistungsbereich konzentrieren. So waren z.B. im Jahr 2018 je ca.16 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten im Gesundheitswesen oder Einzelhandel, weitere10 Prozent in unternehmensnahen Dienstleistungen, und gut 8 Prozent im Gastgewerbe tätig. Diese Branchen machen zusammen rund die Hälfte aller Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland aus.
Deutschland war lange Zeit für eine ausgewogene Einkommensstruktur bekannt. Im Gegensatz zum globalen Trend sank der Anteil der Niedrigverdiener in den 1980er und frühen 1990er Jahren sogar leicht. Den Grund sah man damals in der starken Tarifbindung von etwa 90 Prozent. Dank der fast flächendeckenden Tarifbindung mussten sich selbst nicht tarifgebundenen Betriebe ebenfalls an den tariflichen Standards orientierten um Arbeitskräfte für sich zu gewinnen. Dies sorgte für ein ausgeglichenes und stabiles Lohnniveau.
Deutschlands zu jener Zeit im Vergleich hoher Anteil an gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen legte jedoch nahe, dass diese Arbeitsmarktstruktur unterdessen gering qualifizierten Personen den Zugang zu Beschäftigung erschwerte. Die hohen Löhne schienen ein Einstellungshemmnis zu sein und die Schaffung eines Niedriglohnsektors wurde als Lösung propagiert. In Deutschland wurde mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes Anfang der 2000er Jahre die Entstehung des Niedriglohnsektors gefördert
Obwohl der Mindestlohn die Bruttostundenlöhne der unteren zehn Prozent überproportional erhöht hat, konnte er den Anteil der Niedriglohnbeschäftigten kaum verringern. Ein zusätzliches Problem ist die auf niedrigem Niveau stagnierende Mobilität aus dem Niedriglohnsektor heraus.
Eine Besonderheit der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist, dass sie auch viele gut qualifizierte Arbeitnehmer betrifft: Fast drei Viertel der zu einem Niedriglohn beschäftigten Arbeitnehmer haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss. Über 40 Prozent arbeiten in Vollzeit. Unter den geringfügig Beschäftigten sind rund drei Viertel im Niedriglohnsektor tätig.
Ein grundsätzliches Problem des Niedriglohnsektors ist die meist schlechte Qualität des Arbeitsplatzes. Der Niedriglohn geht einher mit schlechten Arbeitsbedingungen, unzureichender sozialer Absicherung und fehlende Chancen auf Weiterbildung und Qualifizierung. Außerdem resultieren niedrige Löhne in unzureichenden Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit. Bei längerer Beschäftigung im Niedriglohnsektor, erwirbt der Arbeitnehmer zudem nur einen geringen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Leistungen im Falle der Erwerbsunfähigkeit an die Ansprüche aus der Rentenversicherung gekoppelt sind, fallen diese ohnehin allgemein geringen Ansprüche bei Niedriglohnarbeitern extrem gering aus.
Stand: Juni 2024
[1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/niedriglohnquote.html
Tags: Hartz Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Gastronomie Gebäude Reinigung Sicherheit McJobs Mindestlohn arm trotz Arbeit Nachtwey Abstiegsgesellschaft atypische prekäre Beschäftigung Werkvertrag Leiharbeit Zeitarbeit Lohndumping Minijob Aufstocker
Eine Besonderheit der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist, dass sie auch viele gut qualifizierte Arbeitnehmer betrifft: Fast drei Viertel der zu einem Niedriglohn beschäftigten Arbeitnehmer haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss. Über 40 Prozent arbeiten in Vollzeit. Unter den geringfügig Beschäftigten sind rund drei Viertel im Niedriglohnsektor tätig.
Ein grundsätzliches Problem des Niedriglohnsektors ist die meist schlechte Qualität des Arbeitsplatzes. Der Niedriglohn geht einher mit schlechten Arbeitsbedingungen, unzureichender sozialer Absicherung und fehlende Chancen auf Weiterbildung und Qualifizierung. Außerdem resultieren niedrige Löhne in unzureichenden Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit. Bei längerer Beschäftigung im Niedriglohnsektor, erwirbt der Arbeitnehmer zudem nur einen geringen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Leistungen im Falle der Erwerbsunfähigkeit an die Ansprüche aus der Rentenversicherung gekoppelt sind, fallen diese ohnehin allgemein geringen Ansprüche bei Niedriglohnarbeitern extrem gering aus.
Stand: Juni 2024
[1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/niedriglohnquote.html
Tags: Hartz Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Gastronomie Gebäude Reinigung Sicherheit McJobs Mindestlohn arm trotz Arbeit Nachtwey Abstiegsgesellschaft atypische prekäre Beschäftigung Werkvertrag Leiharbeit Zeitarbeit Lohndumping Minijob Aufstocker