In der Debatte um die Flüchtlinge werden die Themen Zuwanderung und Asyl oft vermischt. Dabei hat das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte grundsätzlich nichts zu tun mit der Frage, welche Zuwanderung für Deutschland ökonomisch sinnvoll ist.
Ein Migrant ist prinzipiell jeder der innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort zieht. Genau genommen sind also auch Flüchtlinge Migranten. Meist ist jedoch von Migration die Rede, wenn jemand sein Heimatland freiwillig verlässt, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.
Gemäß Völkerrecht gilt: Menschen, die ihr Land aus freien Stücken verlassen, sind Migranten. Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als Flüchtlinge bezeichnet. Asylbewerber sind Menschen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde.
Ein Migrant ist prinzipiell jeder der innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort zieht. Genau genommen sind also auch Flüchtlinge Migranten. Meist ist jedoch von Migration die Rede, wenn jemand sein Heimatland freiwillig verlässt, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.
Gemäß Völkerrecht gilt: Menschen, die ihr Land aus freien Stücken verlassen, sind Migranten. Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als Flüchtlinge bezeichnet. Asylbewerber sind Menschen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde.
Umgangssprachlich werden die meisten Menschen, die aus Not nach Deutschland kommen, pauschal als Flüchtlinge bezeichnet. Rechtlich wird in Deutschland jedoch nur derjenige als Flüchtling definiert, der unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt.
◾Flüchtling nach der Genfer Konvention ist, wer eine begründete Furcht vor Verfolgung hat. Gründe können Ethnie, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein.
◾Der Flüchtling weiß, dass er deswegen den Schutz seines Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht mehr dorthin zurückkehren kann.
◾Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land.
Ob die Bestimmungen erfüllt sind und die Person in Deutschland bleiben darf, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft regelt Artikel 3 des Asylverfahrensgesetzes. Ein anerkannter Flüchtling hat in Deutschland dieselben Rechte wie ein Asylberechtigter. Er enthält zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und eine Arbeitserlaubnis. Danach wird der Schutzstatus überprüft. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wird, kann der anerkannte Flüchtling nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Asylbewerber
Asylsuchende oder Asylbewerber sind Personen, die sich im Asylverfahren befinden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gesetzlich verpflichtet jeden der Anträge individuell zu prüfen. Die Asylbewerber müssen schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Das Amt beurteilt, ob ein Bewerber asylberechtigt ist, ob er den Flüchtlingsstatus erhält oder ob ihm beides verweigert wird.
Asylberechtigt sind die Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden.
◾Asyl steht allen Menschen zu, die politisch verfolgt werden. Wurden sie von ihrem Staat wegen ihrer politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt, dass ihre Menschenwürde verletzt ist, haben sie ein Recht auf Asyl.
◾Asylberechtigt ist auch, wer aufgrund seiner religiösen Grundentscheidung oder wegen unveränderbarer Merkmale, die sein Anderssein prägen, verfolgt wird.
Asylberechtigte erhalten - wie anerkannte Flüchtlinge - zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und eine Arbeitserlaubnis. Danach wird der Schutzstatus überprüft. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wird, können sie nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Allgemeine Notsituationen wie Armut oder wirtschaftliche Perspektivlosigkeit im Heimatland sind keine Gründe für Asylgewährung. Dies ist die Problematik der meist aus der Balkanregion kommenden und als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichneten Personen.
Balkanflüchtlinge
Mitte des Jahres 2014 wurden rund 40% der insgesamt ca. 270.000 beim Bundesamt für Migration vorliegenden Asylanträge von Menschen aus den Balkanstaaten gestellt. Da diese Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer gelten, haben die Anträge so gut wie keine Aussicht auf positiven Entscheid. Allerdings muss laut Gesetz jeder Antrag individuell geprüft werden. Dies führt zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung von Anträgen der Menschen, die akut Schutz und Hilfe benötigen, also primär die Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten wie Syrien oder der Ukraine.
Vor allem Syrer und Menschen aus der Ukraine bemühen sich um ein Bleiberecht in Deutschland.
Die Zahl der Asylsuchenden aus der Ukraine in der EU ist im Jahr 2014 auf über 14 000 gestiegen. Damit hat sich ihre Zahl gegenüber dem Jahr 2013 mehr als verzehnfacht. Wichtigstes Zielland war Deutschland, wo 2 700 bzw. knapp ein Fünftel der Anträge gestellt wurden. Ungeachtet des starken Anstiegs suchte in der EU damit nur ein Bruchteil der Ukrainer Schutz, die sich auf der Flucht befanden. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR schätzt, dass seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine im Frühjahr 2014 über eine Millionen Ukrainer ihr Zuhause verlassen haben: 800 000 lebten als Binnenflüchtlinge im eigenen Land, mehr als 200 000 waren in der Russischen Föderation als Flüchtlinge bzw. Asylsuchende registriert.
◾Flüchtling nach der Genfer Konvention ist, wer eine begründete Furcht vor Verfolgung hat. Gründe können Ethnie, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein.
◾Der Flüchtling weiß, dass er deswegen den Schutz seines Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht mehr dorthin zurückkehren kann.
◾Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land.
Ob die Bestimmungen erfüllt sind und die Person in Deutschland bleiben darf, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft regelt Artikel 3 des Asylverfahrensgesetzes. Ein anerkannter Flüchtling hat in Deutschland dieselben Rechte wie ein Asylberechtigter. Er enthält zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und eine Arbeitserlaubnis. Danach wird der Schutzstatus überprüft. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wird, kann der anerkannte Flüchtling nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Asylbewerber
Asylsuchende oder Asylbewerber sind Personen, die sich im Asylverfahren befinden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gesetzlich verpflichtet jeden der Anträge individuell zu prüfen. Die Asylbewerber müssen schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Das Amt beurteilt, ob ein Bewerber asylberechtigt ist, ob er den Flüchtlingsstatus erhält oder ob ihm beides verweigert wird.
Asylberechtigt sind die Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden.
◾Asyl steht allen Menschen zu, die politisch verfolgt werden. Wurden sie von ihrem Staat wegen ihrer politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt, dass ihre Menschenwürde verletzt ist, haben sie ein Recht auf Asyl.
◾Asylberechtigt ist auch, wer aufgrund seiner religiösen Grundentscheidung oder wegen unveränderbarer Merkmale, die sein Anderssein prägen, verfolgt wird.
Asylberechtigte erhalten - wie anerkannte Flüchtlinge - zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und eine Arbeitserlaubnis. Danach wird der Schutzstatus überprüft. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wird, können sie nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Allgemeine Notsituationen wie Armut oder wirtschaftliche Perspektivlosigkeit im Heimatland sind keine Gründe für Asylgewährung. Dies ist die Problematik der meist aus der Balkanregion kommenden und als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichneten Personen.
Balkanflüchtlinge
Mitte des Jahres 2014 wurden rund 40% der insgesamt ca. 270.000 beim Bundesamt für Migration vorliegenden Asylanträge von Menschen aus den Balkanstaaten gestellt. Da diese Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer gelten, haben die Anträge so gut wie keine Aussicht auf positiven Entscheid. Allerdings muss laut Gesetz jeder Antrag individuell geprüft werden. Dies führt zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung von Anträgen der Menschen, die akut Schutz und Hilfe benötigen, also primär die Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten wie Syrien oder der Ukraine.
Vor allem Syrer und Menschen aus der Ukraine bemühen sich um ein Bleiberecht in Deutschland.
Die Zahl der Asylsuchenden aus der Ukraine in der EU ist im Jahr 2014 auf über 14 000 gestiegen. Damit hat sich ihre Zahl gegenüber dem Jahr 2013 mehr als verzehnfacht. Wichtigstes Zielland war Deutschland, wo 2 700 bzw. knapp ein Fünftel der Anträge gestellt wurden. Ungeachtet des starken Anstiegs suchte in der EU damit nur ein Bruchteil der Ukrainer Schutz, die sich auf der Flucht befanden. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR schätzt, dass seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine im Frühjahr 2014 über eine Millionen Ukrainer ihr Zuhause verlassen haben: 800 000 lebten als Binnenflüchtlinge im eigenen Land, mehr als 200 000 waren in der Russischen Föderation als Flüchtlinge bzw. Asylsuchende registriert.
These 1: Asylbewerber nehmen arbeitslosen Deutschen den Job weg.
Tatsächlich ist es Asylbewerbern in Deutschland in den ersten drei Monaten untersagt überhaupt zu arbeiten und auch danach haben sie nur einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitserlaubnis bekommen sie nur, wenn sowohl die Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt als auch die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Erst wenn amtlich festgestellt wurde, dass kein Deutscher, EU-Ausländer oder ein bereits anerkannter Flüchtling für die Stelle in Frage kommt, wird die Arbeitsgenehmigung erteilt. Lediglich bei sogenannten Mangelberufen wie z.B. Mechatroniker oder Sanitärinstallateure entfällt diese Regelung.
These 2: Asylbewerber bekommen in Deutschland zu viel Geld.
Asylbewerber haben in Deutschland keinen Anspruch auf reguläre Sozialleistungen. Sie bekommen stattdessen Grundleistungen bezahlt sowie ein Taschengeld in Höhe von 143 Euro pro Monat. Zusammen addieren sich die Transferleistungen auf max. 359 Euro und liegen somit in etwa auf dem Niveau wie die Leistungen nach ALG II. Asylbewerber bekommen also nicht mehr Geld als unterstützungsbedürftige deutsche Bürger. Sie dürfen aber auch nicht weniger als das sogenannte Existenzminimum bekommen.
These 3: Das gezahlte Taschengeld lockt Menschen vom Balkan nach Deutschland.
Tatsächlich hat der Ex-Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge das Thema selbst angesprochen. Manfred Schmidt sieht in dem Taschengeld einen möglichen Fehlanreiz, da die in Deutschland gezahlten 143 EUR/ Monat dem durchschnittlichen Monatsverdienst in Südserbien entsprächen. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in Serbien, erscheint vielen Serben ein Asylantrag in Deutschland lohnenswert. Diese aufgrund der unterschiedlichen Lebensstandards eventuell bestehende Sogwirkung lässt sich nicht abstellen. Eine Kürzung des Taschengeldes ist nicht möglich, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 entschieden hatte, dass geringere Leistungen für Asylbewerber als menschenunwürdig abzulehnen seien. Die von einigen Politikern vorgeschlagene Auszahlung der Leistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen. Dies verursacht nicht nur mehr Kosten, sondern ist personell schlicht nicht leistbar.
These 4: Asylanten nehmen den Deutschen den Wohnraum weg.
Die allermeisten Asylbewerber sind in den ersten Monaten in Flüchtlingsunterkünften inkl. umfunktionierten Turnhallen, etc. oder vormals leer stehenden Gebäuden untergebracht. Mittelfristig wird sich durch die anerkannten Flüchtlinge die Nachfrage nach (bezahlbarem) Wohnraum in den Ballungsgebieten insgesamt erhöhen. Auf dem regulären Wohnungsmarkt haben Asylanten aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, unsicherem Aufenthaltsstatus und oftmals geringen Einkommens nur sehr geringe Chancen eine Wohnung zu finden.
These 5: Alle Flüchtlinge wollen nach Deutschland kommen.
Angaben der Vereinten Nationen zufolge ist Deutschland in der Tat das begehrteste Ziel von Asylbewerbern. Deutschland hat neben den skandinavischen Ländern unter den Flüchtlingen einen guten Ruf, da sie Deutschland für einen sicheren Rechtsstaat halten und in dem scheinbar wirtschaftlich starken Land einen Arbeitsplatz zu finden hoffen. Ausschlaggebend für die Wahl des Ziellandes sind darüber hinaus primär persönliche Kontakte, also z.B. Familienangehörige die bereits im Land leben. Da Deutschland ein bevölkerungsreiches Land ist, leben entsprechend viele Verwandte der heutigen Flüchtlinge bereits in Deutschland.
These 6: Deutschland nimmt die meisten Flüchtlinge auf.
Tatsächlich ist es Asylbewerbern in Deutschland in den ersten drei Monaten untersagt überhaupt zu arbeiten und auch danach haben sie nur einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitserlaubnis bekommen sie nur, wenn sowohl die Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt als auch die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Erst wenn amtlich festgestellt wurde, dass kein Deutscher, EU-Ausländer oder ein bereits anerkannter Flüchtling für die Stelle in Frage kommt, wird die Arbeitsgenehmigung erteilt. Lediglich bei sogenannten Mangelberufen wie z.B. Mechatroniker oder Sanitärinstallateure entfällt diese Regelung.
These 2: Asylbewerber bekommen in Deutschland zu viel Geld.
Asylbewerber haben in Deutschland keinen Anspruch auf reguläre Sozialleistungen. Sie bekommen stattdessen Grundleistungen bezahlt sowie ein Taschengeld in Höhe von 143 Euro pro Monat. Zusammen addieren sich die Transferleistungen auf max. 359 Euro und liegen somit in etwa auf dem Niveau wie die Leistungen nach ALG II. Asylbewerber bekommen also nicht mehr Geld als unterstützungsbedürftige deutsche Bürger. Sie dürfen aber auch nicht weniger als das sogenannte Existenzminimum bekommen.
These 3: Das gezahlte Taschengeld lockt Menschen vom Balkan nach Deutschland.
Tatsächlich hat der Ex-Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge das Thema selbst angesprochen. Manfred Schmidt sieht in dem Taschengeld einen möglichen Fehlanreiz, da die in Deutschland gezahlten 143 EUR/ Monat dem durchschnittlichen Monatsverdienst in Südserbien entsprächen. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in Serbien, erscheint vielen Serben ein Asylantrag in Deutschland lohnenswert. Diese aufgrund der unterschiedlichen Lebensstandards eventuell bestehende Sogwirkung lässt sich nicht abstellen. Eine Kürzung des Taschengeldes ist nicht möglich, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 entschieden hatte, dass geringere Leistungen für Asylbewerber als menschenunwürdig abzulehnen seien. Die von einigen Politikern vorgeschlagene Auszahlung der Leistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen. Dies verursacht nicht nur mehr Kosten, sondern ist personell schlicht nicht leistbar.
These 4: Asylanten nehmen den Deutschen den Wohnraum weg.
Die allermeisten Asylbewerber sind in den ersten Monaten in Flüchtlingsunterkünften inkl. umfunktionierten Turnhallen, etc. oder vormals leer stehenden Gebäuden untergebracht. Mittelfristig wird sich durch die anerkannten Flüchtlinge die Nachfrage nach (bezahlbarem) Wohnraum in den Ballungsgebieten insgesamt erhöhen. Auf dem regulären Wohnungsmarkt haben Asylanten aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, unsicherem Aufenthaltsstatus und oftmals geringen Einkommens nur sehr geringe Chancen eine Wohnung zu finden.
These 5: Alle Flüchtlinge wollen nach Deutschland kommen.
Angaben der Vereinten Nationen zufolge ist Deutschland in der Tat das begehrteste Ziel von Asylbewerbern. Deutschland hat neben den skandinavischen Ländern unter den Flüchtlingen einen guten Ruf, da sie Deutschland für einen sicheren Rechtsstaat halten und in dem scheinbar wirtschaftlich starken Land einen Arbeitsplatz zu finden hoffen. Ausschlaggebend für die Wahl des Ziellandes sind darüber hinaus primär persönliche Kontakte, also z.B. Familienangehörige die bereits im Land leben. Da Deutschland ein bevölkerungsreiches Land ist, leben entsprechend viele Verwandte der heutigen Flüchtlinge bereits in Deutschland.
These 6: Deutschland nimmt die meisten Flüchtlinge auf.
Insgesamt wurden laut UNHCR-Bericht „Asylum Trends 2013“ in Europa im Jahr 2013 rund 484.600 Asylanträge gestellt. Davon entfielen 109.580 auf Deutschland. In absoluten Zahlen gerechnet suchten in keinem anderen Land mehr Menschen Schutz vor Verfolgung und Unterdrückung.
Werden diese Zahlen indes ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl gesetzt, zeigt sich ein verändertes Bild. Auf 1.000 Einwohner kamen im Jahr 2013 in Deutschland nur 0,8 Asylsuchende. Zum Vergleich: In Schweden (54.260 Asylanträge) sind es 4,6. Auch die direkten Nachbarn Schweiz (3,2) und Österreich (2) haben es im Verhältnis zur Größe ihrer Bevölkerung mit deutlich mehr Flüchtlingen zu tun. [1]
Im Jahr 2014 ergab sich ein vergleichbares Bild: in absoluten Zahlen nahm Deutschland fast 203.000 Asylbewerber auf und gewährte damit tatsächlich so vielen Menschen Zuflucht wie kein anderes EU-Land. Allerdings ist Deutschland auch das einwohnerstärkste EU-Land. Bei der Betrachtung der Flüchtlinge pro Einwohner war Schweden mit 8,4 pro 1000 Einwohnern auch im Jahr 2014 das Land mit den meisten Asylbewerbern.
Werden diese Zahlen indes ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl gesetzt, zeigt sich ein verändertes Bild. Auf 1.000 Einwohner kamen im Jahr 2013 in Deutschland nur 0,8 Asylsuchende. Zum Vergleich: In Schweden (54.260 Asylanträge) sind es 4,6. Auch die direkten Nachbarn Schweiz (3,2) und Österreich (2) haben es im Verhältnis zur Größe ihrer Bevölkerung mit deutlich mehr Flüchtlingen zu tun. [1]
Im Jahr 2014 ergab sich ein vergleichbares Bild: in absoluten Zahlen nahm Deutschland fast 203.000 Asylbewerber auf und gewährte damit tatsächlich so vielen Menschen Zuflucht wie kein anderes EU-Land. Allerdings ist Deutschland auch das einwohnerstärkste EU-Land. Bei der Betrachtung der Flüchtlinge pro Einwohner war Schweden mit 8,4 pro 1000 Einwohnern auch im Jahr 2014 das Land mit den meisten Asylbewerbern.
These 7: Asylbewerber haben eine schlechte Schulbildung.
Diese These ist zu pauschal, da sich der Bildungsstand der Asylbewerber stark nach Herkunftsland unterscheidet. Während es sich bei den Kriegsflüchtlingen aus Syrien meist um Menschen aus der dortigen Mittelschicht handelt, sind die Menschen vom Balkan in der Tat eher gering qualifiziert. Von den syrischen Flüchtlingen in Deutschland haben mehr als 20% eine Universität oder Fachhochschule besucht. Allerdings ist z.B. das Fachwissen eines syrischen Anwaltes in Deutschland praktisch nutzlos.
These 8: Die Flüchtlinge können helfen den Fachkräftemangel in Deutschland zu beheben.
Selbst Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat richtig erkannt: "Asyl geben wir Menschen, nicht weil wir sie als Fachkräfte wollen, sondern weil sie verfolgt sind und weil sie in ihrem Heimatland keine Chance auf Überleben haben."
Bei der Gewährung von Asyl geht es um eine Hilfeleistung. Ein gegebenenfalls vorhandener ökonomischer Nutzen für Deutschland ist nicht ausschlaggebend. Trotzdem wird der Hinweis auf die Qualifikation und vermeintliche Eignung der Asylbewerber als Fachkraft mitunter in die Diskussion eingebracht. Diese Vermengung zweier Sachverhalte ist auch insofern ärgerlich, als dass der Hinweis auf die ggf. vorhandene berufliche/ fachliche Qualifikation sachlich richtig sein mag, diese aufgrund von Diskriminierung gegenüber Nicht-Europäern in Deutschland aber wahrscheinlich von Arbeitgeberseite ohnehin nicht nachgefragt werden wird.
Diese These ist zu pauschal, da sich der Bildungsstand der Asylbewerber stark nach Herkunftsland unterscheidet. Während es sich bei den Kriegsflüchtlingen aus Syrien meist um Menschen aus der dortigen Mittelschicht handelt, sind die Menschen vom Balkan in der Tat eher gering qualifiziert. Von den syrischen Flüchtlingen in Deutschland haben mehr als 20% eine Universität oder Fachhochschule besucht. Allerdings ist z.B. das Fachwissen eines syrischen Anwaltes in Deutschland praktisch nutzlos.
These 8: Die Flüchtlinge können helfen den Fachkräftemangel in Deutschland zu beheben.
Selbst Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat richtig erkannt: "Asyl geben wir Menschen, nicht weil wir sie als Fachkräfte wollen, sondern weil sie verfolgt sind und weil sie in ihrem Heimatland keine Chance auf Überleben haben."
Bei der Gewährung von Asyl geht es um eine Hilfeleistung. Ein gegebenenfalls vorhandener ökonomischer Nutzen für Deutschland ist nicht ausschlaggebend. Trotzdem wird der Hinweis auf die Qualifikation und vermeintliche Eignung der Asylbewerber als Fachkraft mitunter in die Diskussion eingebracht. Diese Vermengung zweier Sachverhalte ist auch insofern ärgerlich, als dass der Hinweis auf die ggf. vorhandene berufliche/ fachliche Qualifikation sachlich richtig sein mag, diese aufgrund von Diskriminierung gegenüber Nicht-Europäern in Deutschland aber wahrscheinlich von Arbeitgeberseite ohnehin nicht nachgefragt werden wird.
Insbesondere die Sprachschwierigkeiten und kulturellen Unterschiede sind es, die viele Betriebe in Deutschland davon abhalten Migranten z.B. als Auszubildende einzustellen. Laut einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung haben 60% (!) der Betriebe noch nie (!) einen Azubi mit ausländischen Wurzeln eingestellt. [3]
Neben den bürokratischen Hürden wie Arbeitserlaubnis und Anerkennung des Studiums/ Berufsabschlusses, sind primär die fehlenden Sprachkenntnisse ein enormes Problem. Ohne jegliche Vorkenntnisse eine neue Sprache zu lernen, ist schwierig und erfordert viel Ehrgeiz. Darüber hinaus wird es im Alltag kulturelle Anpassungsprobleme geben - insbesondere bei den Geschlechterrollen.
Neben den bürokratischen Hürden wie Arbeitserlaubnis und Anerkennung des Studiums/ Berufsabschlusses, sind primär die fehlenden Sprachkenntnisse ein enormes Problem. Ohne jegliche Vorkenntnisse eine neue Sprache zu lernen, ist schwierig und erfordert viel Ehrgeiz. Darüber hinaus wird es im Alltag kulturelle Anpassungsprobleme geben - insbesondere bei den Geschlechterrollen.
Stand: September 2015
[1] Chart: http://de.statista.com/infografik/2036/asylantraege-in-europa
http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/06_service/zahlen_und_statistik/UNHCR_Asylum_Levels_and_Trends2013released.pdf (3.79 MB)
[2] Screenshot siehe Seite 47 der Studie: http://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Zuwanderung/Integration_RZ_online.pdf (ca.3 MB)
[3] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2015/januar/migrationshintergrund-erschwert-suche-nach-ausbildungsplatz
Studie zum Thema: http://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2016/01/Was-wir-%C3%BCber-Fl%C3%BCchtlinge-nicht-wissen.pdf (1.18 MB)
Tags: Asyl Politik Suchende Bewerber Asylanten Krieg Ukraine Syrien Flüchtling Migranten illegale Zuwanderung Einwanderung Grund Menschen Recht Immigration sichere Herkunftsländer Albanien Montenegro Kosovo Serbien Mazedonien Bosnien-Herzegowina legale Arbeit Migration Ausbildung Vertrag Fachkräfte Deutschland Wohlfahrt Hartz IV Kinder Wohn Geld Sozial Sach Leistungen Ausländer Unterkunft Heim Hass besorgte Bürger
[1] Chart: http://de.statista.com/infografik/2036/asylantraege-in-europa
http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/06_service/zahlen_und_statistik/UNHCR_Asylum_Levels_and_Trends2013released.pdf (3.79 MB)
[2] Screenshot siehe Seite 47 der Studie: http://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Zuwanderung/Integration_RZ_online.pdf (ca.3 MB)
[3] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2015/januar/migrationshintergrund-erschwert-suche-nach-ausbildungsplatz
Studie zum Thema: http://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2016/01/Was-wir-%C3%BCber-Fl%C3%BCchtlinge-nicht-wissen.pdf (1.18 MB)
Tags: Asyl Politik Suchende Bewerber Asylanten Krieg Ukraine Syrien Flüchtling Migranten illegale Zuwanderung Einwanderung Grund Menschen Recht Immigration sichere Herkunftsländer Albanien Montenegro Kosovo Serbien Mazedonien Bosnien-Herzegowina legale Arbeit Migration Ausbildung Vertrag Fachkräfte Deutschland Wohlfahrt Hartz IV Kinder Wohn Geld Sozial Sach Leistungen Ausländer Unterkunft Heim Hass besorgte Bürger