Ausnahmslos alle Formen der Altersvorsorge bergen Kapitalverlust- oder Ausfallrisiken. Um den Lebensstandard im Alter sicherzustellen, sollte die persönliche Altersvorsorge auf mehrere tragende Säulen gestellt werden.
Damit das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung („Generationenvertrag“) funktioniert, muss gewährleistet sein, dass zu jedem Zeitpunkt eine ausreichend hohe Zahl an Erwerbstätigen ausreichend hohe Beiträge leisten, welche die Bezüge der jeweils aktuellen Rentner finanziert. Diese Annahme scheint aufgrund der seit Jahrzehnten niedrigen Geburtenrate und des über einen längeren Zeitraum betrachtet nicht ausreichenden Saldos von Zu- und Abwanderung in Deutschland fraglich. Der negative Effekt einer kleineren Basis an Beitragszahlern kann nur bis zu einem gewissen Punkt durch Erhöhung der Einzahlung auf Seiten der Beitragszahler und Leistungskürzungen auf Seiten der Rentner ausgeglichen werden. Wird dieser Punkt überschritten, kollabiert das System.
Innerfamiliärer Generationenvertrag: Anstatt auf den Generationenvertrag mit der Allgemeinheit zu vertrauen, können eigene Kinder in die Welt gesetzt werden, welche dann später die Versorgung der Eltern übernehmen. Dieses Modell funktioniert jedoch nur, wenn die Kinder zukünftig genug Einkommen erzielen um die Eltern versorgen zu können. Dies ist aber nicht zwangsläufig gewährleistet. Sollten die Kinder keine Arbeit finden oder z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein zu arbeiten, so scheitert das System des innerfamiliären Generationenvertrages.
Immobilienvermögen: Die Überlegung während der Erwerbsphase eine eigengenutzte Immobilie zu erwerben um im Alter mietfrei wohnen zu können ist generell schlüssig. Zu beachten ist jedoch, dass mietfrei nicht mit kostenfrei gleichgesetzt werden kann. Der Immobilienbesitzer hat auch bei einer schuldenfreien Immobilie die Belastung durch Nebenkosten (Strom, (Ab-)Wasser, Müllabfuhr, etc.) zu tragen. Darüber hinaus fallen regelmäßig Kosten für Instandhaltung und Reparaturen der Immobilie an. Eine eigengenutzte Immobilie kann daher nie die alleinige Form der Alterssicherung darstellen. Es wird immer zwingend eine zusätzliche Quelle laufender Einnahmen benötigt.
Kapitalansammlung: Generell besteht die Möglichkeit, während des Arbeitslebens Kapital anzusammeln und von dieser Substanz zzgl. der Zinserträgen später die eigene Rente zu finanzieren.
Einen Nachteil haben alle Formen der Kapitalansammlung gemein: das eigentliche Problem, nämlich die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, wird nicht gelöst, sondern lediglich auf das Ende der Ansparphase verschoben.
Stand: August 2012
[1] https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html?cms_gtp=145852_list%253D2&https=1
Tags: Generationenvertrag Steuern Sozialabgaben Arbeit Rente private Altersvorsorge Immobilien Wertpapiere Sparplan Zinsen Hartz IV
Damit das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung („Generationenvertrag“) funktioniert, muss gewährleistet sein, dass zu jedem Zeitpunkt eine ausreichend hohe Zahl an Erwerbstätigen ausreichend hohe Beiträge leisten, welche die Bezüge der jeweils aktuellen Rentner finanziert. Diese Annahme scheint aufgrund der seit Jahrzehnten niedrigen Geburtenrate und des über einen längeren Zeitraum betrachtet nicht ausreichenden Saldos von Zu- und Abwanderung in Deutschland fraglich. Der negative Effekt einer kleineren Basis an Beitragszahlern kann nur bis zu einem gewissen Punkt durch Erhöhung der Einzahlung auf Seiten der Beitragszahler und Leistungskürzungen auf Seiten der Rentner ausgeglichen werden. Wird dieser Punkt überschritten, kollabiert das System.
Innerfamiliärer Generationenvertrag: Anstatt auf den Generationenvertrag mit der Allgemeinheit zu vertrauen, können eigene Kinder in die Welt gesetzt werden, welche dann später die Versorgung der Eltern übernehmen. Dieses Modell funktioniert jedoch nur, wenn die Kinder zukünftig genug Einkommen erzielen um die Eltern versorgen zu können. Dies ist aber nicht zwangsläufig gewährleistet. Sollten die Kinder keine Arbeit finden oder z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein zu arbeiten, so scheitert das System des innerfamiliären Generationenvertrages.
Immobilienvermögen: Die Überlegung während der Erwerbsphase eine eigengenutzte Immobilie zu erwerben um im Alter mietfrei wohnen zu können ist generell schlüssig. Zu beachten ist jedoch, dass mietfrei nicht mit kostenfrei gleichgesetzt werden kann. Der Immobilienbesitzer hat auch bei einer schuldenfreien Immobilie die Belastung durch Nebenkosten (Strom, (Ab-)Wasser, Müllabfuhr, etc.) zu tragen. Darüber hinaus fallen regelmäßig Kosten für Instandhaltung und Reparaturen der Immobilie an. Eine eigengenutzte Immobilie kann daher nie die alleinige Form der Alterssicherung darstellen. Es wird immer zwingend eine zusätzliche Quelle laufender Einnahmen benötigt.
Kapitalansammlung: Generell besteht die Möglichkeit, während des Arbeitslebens Kapital anzusammeln und von dieser Substanz zzgl. der Zinserträgen später die eigene Rente zu finanzieren.
- Banksparpläne: Diese Form der Kapitalansammlung ist für die Altersvorsorge nicht geeignet, da die erzielbare Nettorendite oft zu gering ist. Allein zum Erhalt der Kaufkraft hätte z.B. auf Basis der Inflationsrate von August 2012 eine Bruttorendite von 3% erzielt werden müssen (3% abzgl. Abgeltungssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag minus Inflationsrate von 2,2%). [1]
- Wertpapiere: Der offensichtlichste Nachteil dieser Variante ist, dass der Aufbau eines ertragreichen Wertpapierportfolios eine gewisse Kenntnis im Bereich der Geldanlage voraussetzt. Es muss außerdem die Disziplin und Bereitschaft bestehen, dieses Portfolio über Jahrzehnte hinweg aktiv zu managen. Ein weiterer Nachteil besteht in der Tatsache, dass der Anleger das Investmentrisiko alleine trägt und die Verantwortung für die eigene Altersvorsorge gänzlich selbst übernehmen muss.
- Gold: Wer Banken und Versicherungen grundsätzlich nicht traut und das bestehende Finanzsystem generell infrage stellt, könnte sich als Alternative sukzessive eine private Goldreserve aufbauen um von dessen Substanz später die eigene Rente zu finanzieren. Auch wenn einige Menschen Gold für die sicherste Anlage überhaupt halten, ist diese Art der Altersvorsorge nicht ratsam. Eines der Kernprobleme dieser Strategie liegt in der Tatsache begründet, dass Gold während der Ansparphase keine Erträge erwirtschaftet. Die Kompensation der Inflationsverluste sowie die wünschenswerte Mehrung des ursprünglich eingesetzten Kapitals können somit einzig über die Preissteigerung erzielt werden. Der Erfolg dieser Strategie hängt daher vollständig von der Preisentwicklung dieses Metalls ab. In diesem Zusammenhang ist außerdem zu beachten, dass die Notierung des Goldpreises in US-Dollar erfolgt. Dies bedeutet für Europäer ein Währungsrisiko. Eine positive Entwicklung des Goldpreises kann durch eine gegenläufige Entwicklung des Umtauschkurses zunichte gemacht werden. Letztendlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Goldpreis während der Ansparphase über Jahrzehnte hinweg relativ niedrig bleibt und dann pünktlich zu Beginn der Entnahmephase dramatisch steigt, sehr gering und Gold zur Altersvorsorge somit nicht geeignet.
Einen Nachteil haben alle Formen der Kapitalansammlung gemein: das eigentliche Problem, nämlich die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, wird nicht gelöst, sondern lediglich auf das Ende der Ansparphase verschoben.
Stand: August 2012
[1] https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html?cms_gtp=145852_list%253D2&https=1
Tags: Generationenvertrag Steuern Sozialabgaben Arbeit Rente private Altersvorsorge Immobilien Wertpapiere Sparplan Zinsen Hartz IV