Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des deutschen sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystems. Anders als in der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag nicht risikoabhängig, sondern ist für alle Krankenkassen einheitlich.
Der allgemeine Beitragssatz liegt seit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 bei insgesamt 15,5%, wobei bei versicherungspflichtigen Beschäftigten der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge nach dem um 0,9 % verminderten Beitragssatz trägt.
Der allgemeine Beitragssatz liegt seit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 bei insgesamt 15,5%, wobei bei versicherungspflichtigen Beschäftigten der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge nach dem um 0,9 % verminderten Beitragssatz trägt.
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Auch die Schwankungen können nicht über die generelle Aufwärtstendenz der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hinwegtäuschen.
Auch die Schwankungen können nicht über die generelle Aufwärtstendenz der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hinwegtäuschen.
Nachdem einige Krankenkassen gegen das Berechnungsverfahren des Risikostrukturausgleichs geklagt
hatten, kam das Landessozialgericht in NRW im Juli 2013 zu dem Schluss, dass es in
der Tat systematische Verzerrungen bei den Zuweisungen an die Krankenkassen gegeben
habe. Nach Einschätzung des Gerichts geht es um etwa 450 Millionen Euro, die
wegen des fehlerhaften Berechnungsverfahrens anders verteilt werden müssen.
Der Risikostrukturausgleich soll eigentlich die unterschiedliche Versichertenstruktur der einzelnen Kassen berücksichtigen und für einen entsprechenden Ausgleich sorgen. Allerdings habe der Gesundheitsfonds laut Gericht für ältere Versicherte zu wenig gezahlt, wohingegen es für jüngere Versichertengruppen Überdeckungen gegeben habe.
Generell eher strukturschwache Krankenkassen wie die AOK begrüßten das noch nicht rechtskräftige Urteil erwartungsgemäß.
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Eigene Grafik. Datenquelle: http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/GesundhSozRecht/Landesdaten/LRSozVers.asp
Tags: rückkehr wechsel private gesetzliche kranken versicherung freiwillig gesetzlich versichert gkv pkv bemessungsgrenze test vergleich leistungen wahltarife höchstbeiträge berechnung beitrag entwicklung zusatz familien versicherung leistungsvergleich kündigung fristen spitzenverband modernisierungsgesetz Bundesversicherungsamt Gesundheitsfonds Risikostrukturausgleich
Der Risikostrukturausgleich soll eigentlich die unterschiedliche Versichertenstruktur der einzelnen Kassen berücksichtigen und für einen entsprechenden Ausgleich sorgen. Allerdings habe der Gesundheitsfonds laut Gericht für ältere Versicherte zu wenig gezahlt, wohingegen es für jüngere Versichertengruppen Überdeckungen gegeben habe.
Generell eher strukturschwache Krankenkassen wie die AOK begrüßten das noch nicht rechtskräftige Urteil erwartungsgemäß.
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Eigene Grafik. Datenquelle: http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/GesundhSozRecht/Landesdaten/LRSozVers.asp
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