Das Baukindergeld ist ein zum Immobilienerwerb an Familien mit Kindern* ausgezahlter staatlicher Geldzuschuss.
Die im Jahr 2018 eingeführte staatliche Förderung wird als jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind Familien, die eine selbstgenutzte Immobilie im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 (Datum Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung) erworben und spätestens 3 Monate nach Einzug den entsprechenden Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt haben. Um anspruchsberechtigt zu sein, darf die Familie darüber hinaus vorher kein Wohneigentum besessen haben und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen.
Erklärtes Ziel des Zuschussprogrammes der großen Koalition ist es, Familien in Zeiten steigender Immobilienpreise beim Immobilienerwerb zu helfen. Dies ist kritisch zu sehen, da bei vielen gut verdienenden Familien vom Steuerzahler subventionierte Mitnahmeeffekte entstehen und andererseits bei finanziell schwachen Familien Fehlanreize zum Immobilienerwerb erzeugt werden.
Die durch Fehlanreize der Niedrigzinspolitik erschaffene Immobilienblase und die damit verbundenen enormen Preissteigerungen in den Ballungsgebieten sollen durch ein Förderprogamm gelindert werden, welches seinerseits Nachfrage schafft. Sollte das Baukindergeld wirklich die erhoffte Wirkung erzielen, wird die voll ausgelaste Bauindustrie die Steigerung der Nachfrage nutzen um die Preise zu erhöhen. [1]
Das Baukindergeld ist eine weitere Ausgeburt einer teuren staatlichen Umverteilungsmaschinerie. Statt die Bürger mit hohen Steuern zu belasten und diese in Teilen dann nach umfangreichen bürokratischen Procedere wieder auszuzahlen, könnte der Staat dem Bürger schlicht von Anfang an mehr von seinem selbstverdienten Geld lassen. So könnte statt eines Baukindergeldes z.B. beim Erwerb von selbstgenutzten Immobilien schlicht ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeräumt werden.
Freilich nehmen die Familien in Deutschland mit, was sie kriegen können: Innerhalb von drei Monaten nach der Einführung des Baukindergeldes hatten bereits fast 50.000 Familien das Baukindergeld beantragt. [2]
Stand: Januar 2019
* Als Kinder im Sinne der Regelung gelten Kinder unter 18 Jahren, für die Kindergeldanspruch besteht und die ihren Hauptwohnsitz im Haushalt haben.
[1] https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2018/IW-Gutachten_Bewertung_KoaV2018.pdf
[2] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/baukindergeld-fast-50-000-familien-greifen-zu-15947277.html
Tags: Eigenheimzulage Kinder Zulage Baukindergeld Windhund-Verfahren Familien Förderung Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Die im Jahr 2018 eingeführte staatliche Förderung wird als jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind Familien, die eine selbstgenutzte Immobilie im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 (Datum Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung) erworben und spätestens 3 Monate nach Einzug den entsprechenden Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt haben. Um anspruchsberechtigt zu sein, darf die Familie darüber hinaus vorher kein Wohneigentum besessen haben und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen.
Erklärtes Ziel des Zuschussprogrammes der großen Koalition ist es, Familien in Zeiten steigender Immobilienpreise beim Immobilienerwerb zu helfen. Dies ist kritisch zu sehen, da bei vielen gut verdienenden Familien vom Steuerzahler subventionierte Mitnahmeeffekte entstehen und andererseits bei finanziell schwachen Familien Fehlanreize zum Immobilienerwerb erzeugt werden.
Die durch Fehlanreize der Niedrigzinspolitik erschaffene Immobilienblase und die damit verbundenen enormen Preissteigerungen in den Ballungsgebieten sollen durch ein Förderprogamm gelindert werden, welches seinerseits Nachfrage schafft. Sollte das Baukindergeld wirklich die erhoffte Wirkung erzielen, wird die voll ausgelaste Bauindustrie die Steigerung der Nachfrage nutzen um die Preise zu erhöhen. [1]
Das Baukindergeld ist eine weitere Ausgeburt einer teuren staatlichen Umverteilungsmaschinerie. Statt die Bürger mit hohen Steuern zu belasten und diese in Teilen dann nach umfangreichen bürokratischen Procedere wieder auszuzahlen, könnte der Staat dem Bürger schlicht von Anfang an mehr von seinem selbstverdienten Geld lassen. So könnte statt eines Baukindergeldes z.B. beim Erwerb von selbstgenutzten Immobilien schlicht ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeräumt werden.
Freilich nehmen die Familien in Deutschland mit, was sie kriegen können: Innerhalb von drei Monaten nach der Einführung des Baukindergeldes hatten bereits fast 50.000 Familien das Baukindergeld beantragt. [2]
Stand: Januar 2019
* Als Kinder im Sinne der Regelung gelten Kinder unter 18 Jahren, für die Kindergeldanspruch besteht und die ihren Hauptwohnsitz im Haushalt haben.
[1] https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2018/IW-Gutachten_Bewertung_KoaV2018.pdf
[2] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/baukindergeld-fast-50-000-familien-greifen-zu-15947277.html
Tags: Eigenheimzulage Kinder Zulage Baukindergeld Windhund-Verfahren Familien Förderung Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW