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Die Verfechter des Umlageverfahrens der gesetzlichen Rentenversicherung halten dieses für absolut sicher, da es frei von Anlagerisiken (Kursrutsch an Börsen/ Kapitalvernichtung durch Spekulationsblasen, Währungsschwankungen, etc.) ist.
 
Allerdings wird übersehen, dass auch das Umlageverfahren auf eine gewisse „Anlageklasse“ wettet, nämlich die zukünftigen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. Diese sind keinesfalls garantiert und so birgt auch das Umlageverfahren durchaus Ausfallrisiken bis hin zum Totalverlust. Denn in letzter Konsequenz können natürlich nicht nur Unternehmen, sondern auch ganze Ländern zahlungsunfähig werden oder gar aufhören zu existieren. Als Beispiel für Rentenkürzungen aufgrund staatlicher Misswirtschaft sei Griechenland und als Beispiel für einen Totalverlust der Rentenansprüche die ehemalige DDR genannt.
 
Sinkendes Rentenniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung
Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente wird in den kommenden Jahrzehnten sukzessive gesenkt werden. Die zum Ausgleich des sinkenden Niveaus gedachten Vorsorgemöglichkeiten in Form der Betrieblichen Altersvorsorge und insbesondere die Riester Rente erreichen viele Menschen jedoch nicht. In kleinen Unternehmen sorgt nur etwa jeder Vierte über den Betrieb für eine Zusatzrente vor und die Riester-Rente wird nicht einmal von jedem Zweiten mit einem bestehenden Anspruch genutzt.
 
Neben pauschalen Urteilen von uninformierten Menschen, denen das Thema Altersvorsorge generell zu kompliziert erscheint, gibt es auch objektive Gründe warum Arbeitnehmer die bestehenden Angebote nicht nutzen. Bei Riester-Versicherungen sind dies primär Kostenaspekte und die daraus folgende tendenziell schlechte Rendite. Latente Zweifel bezüglich der Sicherheit (Stichwort Unternehmensinsolvenz) und Übertragbarkeit der erworbenen Ansprüche bei einem möglichen Arbeitgeberwechsel hemmen dagegen die Vorsorgebereitschaft der Arbeitnehmer bei der Betrieblichen Altersvorsorge. Zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Betrieblichen Altersvorsorge generell führte unter anderem auch die nachträgliche Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahlungen aus Direktversicherungen.
 
Grundkonzept Staatsfonds allgemein
Das Grundkonzept eines Staatsfonds ist einfach. Wie bei einem offenen Investmentfonds kann jeder gesetzlich pflichtversicherte Bürger freiwillig in den zu schaffenden Staatsfonds einzahlen. Analog zur Riester-Versicherung kann der Bürger maximal Beiträge in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens (bzw. maximal EUR 2.100) förderfähig einzahlen. Im Gegensatz zum umlagefinanzierten Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wuerden jedoch keine abstrakten Rentenversicherungspunkte angesammelt, sondern Kapital. Dieses wuerde auf einem separaten Konto unter dem Namen des Versicherten angespart, wobei ein jedes Konto ein unantastbares Sondervermögen darstellt. Dieses Sondervermögen dient ausschließlich der Altersvorsorge und kann z.B. auch im Falle einer Privatinsolvenz nicht zur Befriedigung der Gläubiger verwertet werden.
 
Grundsätze eines Staatsfonds sollten unter anderem sein:
  • Strengste Kosteneffizienz. (Werbeverbot, kein aktiver Vertrieb, etc.)
  • Oberstes Gebot ist die Sicherheit der angelegten Gelder. Kapitalerhalt hat Priorität vor Rendite.
  • Generell kann in sämtliche Anlageformen investiert werden. Um jedoch zu verhindern, dass der Fonds zur Finanzierung von Staatsschulden des Bundesrepublik Deutschland missbraucht werden kann, darf der Fonds keine Schuldverschreibungen von Sondervermögen des Bundes erwerben.

Konkreter Vorschlag Deutschland-Rente
Die hessischen Minister Thomas Schäfer, Stefan Grüttner und Tarek Al-Wazir schlagen mit ihrer Deutschland-Rente ein einfaches und kostengünstiges Vorsorgeprodukt für jedermann unter staatliche Verwaltung vor, welches allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als Standard-Option der Altersvorsorge angeboten werden soll. Die Arbeitgeber würden direkt aus dem Gehalt aller Mitarbeiter, die nicht ausdrücklich widersprechen, Beiträge an einen Deutschland-Fonds überweisen. Der Arbeitnehmer muss somit aktiv werden, wenn er nicht einzahlen will. Dieser „sanfte Zwang“ (Nudging) der Opt-out Variante führt erfahrungsgemäß zu einem höheren Partizipationsgrad, bewegt sich aber am Rande dessen was als Bevormundung durch den Staat empfunden werden kann.
 
Anders als bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente soll bei der Deutschland-Rente Kapital angesammelt und ähnlich dem norwegischen Staatsfonds möglichst gewinnbringend investiert werden. Die Anlagestrategie des staatlich gemanagten Fonds soll mit einem hohen Aktienanteil recht offensiv sein. Die Initiatoren sehen darin unter anderem eine Chance um Innovationen in Deutschland voranzutreiben. "Durch einen höheren Aktienanteil könnte gleichzeitig mehr Kapital für den Aktienmarkt und Börsengänge junger Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um Wachstum und Innovationen zu finanzieren."
 
Die Deutschland-Rente würde neben der etablierten Riester Rente und der Betrieblichen Altersvorsorge eine zusätzliche Option der freiwilligen Altersvorsorge bieten. Im Idealfall würde eine kostengünstige Deutschland-Rente den Wettbewerb um bessere Vorsorge-Produkte verstärken und somit mittelfristig auch die bestehenden Riester-Rente besser und transparenter machen.
 
Für Arbeitgeber hätte die Deutschland-Rente den Vorteil, dass sie für die Ansprüche der Arbeitnehmer nicht selbst haften müssen.
 
Einige problematische Aspekte eines Staatsfonds bzw. der vorgeschlagenen Deutschland-Rente
  • Weitere Zersplitterung des Vorsorgemarktes: Neben den bereits bestehenden staatlich geförderten Angeboten wie der Riester-Rente, sowie der verschiedenen Durchführungswege der Betriebsrente würde ein weiterer Vorsorgeweg geschaffen, der um die Anlagegelder der Sparer konkurriert.
  • Deutschlands hat keine Aktienkultur und weiten Teilen der Bevölkerung erscheint eine finanzmarktbasierte Altersvorsorge als zu riskant. Entsprechend gering dürfte die Akzeptanz eines Fonds mit hohem Aktienanteil sein.
  • Risiko Kapitalmarktschwankungen: Durch weite Streuung soll der Fonds hohe Erträge bei geringem Risiko erwirtschaften. Als internationales Vorbild wird auf die Renditestärke des norwegischen Pensionsfonds verwiesen. In einer dauerhaften Phase niedriger Zinsen hat aber auch dieser ansonsten erfolgsverwöhnte Fonds durchaus Schwierigkeiten Gewinne zu erzielen.
  • Die Altersarmut niedriger Einkommensbezieher kann mit der Deutschland-Rente eher nicht reduziert werden: Diejenigen, die für eine zusätzliche Altersvorsorge infrage kommen, sind zumeist nicht akut von Altersarmut bedroht. Geringverdiener können sich hingegen eine zusätzliche Vorsorge oft nicht leisten. Zudem sind sie häufig in Dienstleistungsbranchen beschäftigt, in denen sich die Arbeitgeber voraussichtlich überproportional häufig nicht an der Deutschland-Rente beteiligen würden.
  • Bei staatlichen Institutionen angesiedelte hohe Vermögen würden über kurz oder lang Begehrlichkeiten wecken. Es muss daher zwingend sichergestellt werden, dass der Staat unter keinen Umständen Zugriff auf die Vermögen erlangen kann.
 
Breitere Basis der Altersvorsorge
Zur Risikostreuung ist es ratsam, das umlagefinanzierte Rentensystem durch eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen.*
 
Durch den Staatsfonds könnten Menschen zur Altersvorsorge motiviert werden, die aktuell nicht privat vorsorgen, da sie die bestehenden Altersvorsorge/ Riester-Produkte für ungeeignet halten oder Versicherungskonzernen generell nicht trauen. Mehr private Alterssicherung im Niedriglohnsektor ist generell aber nur erreichbar, wenn für die Versicherten im Alter Freibeträge gelten. Solange die private Rente vollständig auf eine spätere Grundsicherung angerechnet wird, ist es für Niedrigverdiener, die später ohnehin nicht mehr als die Grundrente beziehen werden, ökonomisch unsinnig zusätzlich vorzusorgen. Wer Altersarmut über den Weg der privaten Vorsorge mindern möchte, muss die vollständige Anrechnung privater Vorsorgeeinkommen abschaffen.
 
Stand: April 2016

* Letztlich ist dies nur eine Erweiterung des Umlagesystems auf andere Länder - siehe dazu auch Mackenroth-These.
 
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