In konventionellen Öl- und Gasfeldern wird Hydraulic Fracturing eingesetzt, um flüssige und gasförmige fossile Rohstoffe leichter zugänglich zu machen. Bedeutender ist jedoch die Anwendung bei der Ausbeutung von Kohleflözen oder Schieferstein.*
Im Juli 2014 veröffentlichte das Bundesumweltministerium die Eckpunkte für die Regelung des umstrittenen Fracking: Das Amt teilt offiziell die Ansicht vieler Naturschützer und Bürger und sieht Fracking wegen der noch nicht geklärten Folgen für die Umwelt sehr kritisch: „Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.“ Das Fazit scheint daher klar: „Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.“ [1]
Bei genauerer Betrachtung des Entwurfes ergeben sich jedoch einige Zweifel an der Entschlossenheit der Position:
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* Die Tonsteine werden oft fälschlich als Schiefer bezeichnet und das gewonnene Gas dementsprechend als Schiefergas.
[1] http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/fracking-regelung
[2] http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/BGR_Schiefergaspotenzial_in_Deutschland_2012.pdf
Studien zum Thema: http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/gutachten_fracking_nrw_2012.pdf (7.88 MB) und
http://dialog-erdgasundfrac.de/sites/dialog-erdgasundfrac.de/files/Ex_Risikostudie_Fracking_120518_webansicht.pdf (12.3MB)
Tags: Erd Öl Gas Förderung Technik Fracking Schiefer Gestein Grund Trink Wasser Schutz Gesetz Länder Bund Umwelt Amt Klima Gas Methan Europa Deutschland Sigmar Gabriel Energie Politik Konzerne Versorger ExxonMobil
Im Juli 2014 veröffentlichte das Bundesumweltministerium die Eckpunkte für die Regelung des umstrittenen Fracking: Das Amt teilt offiziell die Ansicht vieler Naturschützer und Bürger und sieht Fracking wegen der noch nicht geklärten Folgen für die Umwelt sehr kritisch: „Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.“ Das Fazit scheint daher klar: „Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.“ [1]
Bei genauerer Betrachtung des Entwurfes ergeben sich jedoch einige Zweifel an der Entschlossenheit der Position:
- “Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten.” - Laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe gibt es in Deutschland primär drei Schiefergas* enthaltende Steinschichten: Unterkarbon, Posidonienschiefer sowie Ablagerungen aus der Wealdenzeit. Während der Posidonienschiefer in weniger als 2000 Meter und die Vorkommen aus der Wealdenzeit bei rund 1500 Meter unter der Oberfläche liegen, befinden sich die größten Lagerstätten im meist tiefer als 3000 Meter liegenden Unterkarbon. Diese Vorkommen könnten von den Unternehmen somit im Einklang mit dem aktuellen Entwurf durchaus erschlossen werden. [2]
- “Wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen sollen möglich sein, wenn die eingesetzte Fracking-Flüssigkeit nicht wassergefährdend ist.”- ExxonMobil entwickelt bereits Flüssigkeiten, die als nicht mehr wassergefährdend eingestuft werden. Mit diesen könnte das Unternehmen somit auch in Deutschland Probebohrungen vornehmen.
- Das bereits in Deutschland praktizierte Tight-Gas Fracking soll weiterhin erlaubt bleiben. Die dabei eingesetzten Chemikalien dürfen laut des Entwurfes nur „schwach wassergefährdend“ sein.- Ein potentiell großes Schlupfloch des jetzigen Entwurfes.
- Untersagt werden gemäß Entwurf sämtliche Arten von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren oder Seen, damit eine Gefahr für die Wasserversorgung vermieden wird.
- Bevor Unternehmen mit dem Fracking beginnen, müssen Boden- und Wasseranalysen vorgenommen werden. Dadurch lassen sich eventuell später auftretende Verschmutzungen feststellen. Außerdem müssen die Firmen den Fracking-Vorgang genau überwachen, Bericht erstatten und die beim Fracking eingesetzten Chemikalien offenlegen.
- Im Jahr 2021 soll die Bundesregierung die gewonnen Erkenntnisse aus den Pilotprojekten prüfen und die Vorgaben und Gesetze gegebenenfalls anpassen.- Dies lässt genügend Raum für eine spätere Möglichkeit der generellen Erlaubnis des Frackings.
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* Die Tonsteine werden oft fälschlich als Schiefer bezeichnet und das gewonnene Gas dementsprechend als Schiefergas.
[1] http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/fracking-regelung
[2] http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/BGR_Schiefergaspotenzial_in_Deutschland_2012.pdf
Studien zum Thema: http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/gutachten_fracking_nrw_2012.pdf (7.88 MB) und
http://dialog-erdgasundfrac.de/sites/dialog-erdgasundfrac.de/files/Ex_Risikostudie_Fracking_120518_webansicht.pdf (12.3MB)
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